Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
Umweltrechtsorganisation GLI macht mit der Beschwerde Verletzung von Beteiligungsrechten geltend. Unabhängiges Überwachungskomitee der UN-Aarhus- Konvention nimmt Beschwerde zum Klimaschutzprogramm (KSP) an.
Berlin, 18.06.2026: Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention (ACCC) hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Erstellung des KSP als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung ist wichtig, um die Unerlässlichkeit der Beteiligungsrechte deutlich zu machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Mai bereits Klage gegen die Inhalte des KSP eingereicht. Ihrer Auffassung nach reichen die Maßnahmen nicht aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele einzuhalten.
Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: UN-Komitee nimmt Beschwerde an weiterlesen