
Die Karte gibt Anhaltspunkte für besonders heiße und eher kühle Orte.
Link: Kühle Orte in Kiel – Temperatur-Karte
Fehler und Schwächen der Karte und der Versiegelungswahn für die Gentrifizierung
Hitze-Hotspots v.a. gewerblich, militärisch oder städtisch

Einige wenige Beispiele:
Ellerbek: Marinearsenal
Gaarden: Werftgelände „HDW“ (Werftstraße); Betriebshof KVG (Werftstraße); RBZ Technik (Geschwister-Scholl-Straße)
Gaarden-Süd und Kronsburg Fast der gesamte „Gewerbestreifen“ südlich des Theodor-Heuss-Ringes von Tonberg bis Segeberger Landstraße.
Hassee: Citti (Mühlendamm); Rewe (Saarbrückenstraße) und Stadtwerke (Uhlenkrog)

Bitter dabei z.B., dass auch Schulen betroffen sind. Hitze ist keine gute Unterstützung beim Lernen…
Es ist die Frage ob diejenigen, die bisher das Versagen in den zentralen Fragen der Stadtentwicklung organisiert haben, jetzt gute Lösungen finden. Statistisch betrachtet unwahrscheinlich.
Und die Gewerbebetriebe: Auch hier wird die Allgemeinwohlverpflichtung des Eigentums (Artikel 14.2 Grundgesetz) oft nur sehr extensiv ausgelebt.

Von den negativen Gesundheitsfolgen sind überdurchschnittlich arme Menschen und andere Benachteiligte betroffen.
Altes Datenmaterial

Die Daten sind sicherlich ein guter Anhaltspunkt haben aber als Schwachpunkt ihr Alter: 8-12 Jahre.
Die Temperaturentwicklung seit diesem Zeitraum zeigt kontinuierlich nach oben. Pauschal (Ausnahmen im Einzelfall möglich) gesprochen sind alle Bereiche wärmer geworden. Und der Anteil und Umfang der extrem lebensfeindlichen Wüstenklimate hat zugenommen.

Allerdings ist das in quantitativer Betrachtung der deutlich kleinere Teil. Es wird erheblich mehr versiegelt als entsiegelt.

Offensichtliches Beispiel dafür ist der in Kiel stark umkämpfte Verkauf der „Grünen Lunge der Innenstadt“ (Prüner Schlag / Brunsrade am Hasseldieksdammer Weg) an Kurt Krieger (Möbel Kraft, Sconto, Höffner). Der Miliardär fand offene Ohren beim SPD-Oberbürgermeister und bekam ohne Wettbewerbsverfahren den Zuschlag: Es ging ja schließlich um Massen von Arbeitsplätzen für Kiel (die woanders abgebaut werden). Ihr Herz für den Miliardär bewies die Kieler Politik-Elite auch in einem besonderen Punkt der Vertragsgestaltung: Herr Krieger kann sich aussuchen ob und wieviel Gewerbesteuern er bezahlt: Er vermietet sozusagen an sich selber und der Vermieter wohnt wo ganz anders, wo es weniger empörend-drangsalierende Steuersätze gibt. Leistung muss sich wieder lohnen! Ein gelungenes Beispiel für die Wirtschaftskompetenz in Reihen von CDU-SPD-GRÜNEN-FDP-SSW.

Mittlerweile müsste die Kartendarstellung im Bereich dunkelgelb bis rot zeigen: Hitze-Hotspot u.a. wegen großer Parkflächen.
Versiegelung und Gentrifizierung nimmt zu in der Landeshauptstadt


Zur negativen Versiegelungsbilanz tragen tragen aber auch viele mehr oder weniger kleinere Bauprojekte wie beispielsweise am Karlstal gegenüber der ehemaligen Post in Gaarden, Schulmensen, Veloroutenausbau, Wissenschaftspark (Ravensberg), Alte Gärtnerei in Hassee, Marthas Insel (Südfriedhof) und und und bei…

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für den „bebauten Bereich“ einen Versiegelungsgrad von 48,1% (Datenbasis: 2018, veröffentlicht: 2023) ermittelt und für das Gesamtstadtgebiet einen Wert von 34,3% (Datenbasis: 2012 und 2015, veröffentlicht: 2018).
Für die Zahlenunterschiede kann es verschiedene Gründe geben. Bei Gelegenheit werde ich bei der Stadtplanung anfragen, ob sie mir ihre Methodik erklären möchten. Möglicherweise liegen die Zahlen gar nicht weit auseinander, möglicherweise liegen Methodik- oder andere Fehler vor. Vielleicht auf Seiten der LH Kiel , möglicherweise auf Seiten des GDV (oder auch auf beiden oder auch: auf beiden nicht).
Das Zusammenwürfeln der drei Zahlenwerte kann aber den völlig falschen Eindruck erwecken, als sei die Versiegelung im Rückzug. Dem ist eindeutig nicht so (siehe die ausgesuchten Beispiele oben).

Eine solche Fläche erfasst der Satellit als Grünfläche obwohl sie wahrscheinlich nur wenig zur Grundwasserspeisung beiträgt und der Entwicklung höherer Pflanzen einen engen Rahmen setzt: Das „Phänomen“ ist einfach zu beobachten nach 2,3 Wochen Trockenheit: In bestimmten Bereichen ist dann Ende für wasseranspruchsvollere Pflanzen und auch die Rasennarbe macht schlapp.
Bei diesen entkoppelten Böden ist die obere Erdschicht vom natürlichen Unterboden und dem Grundwasserleiter getrennt und der natürliche Wasserkreislauf ist unterbrochen. Sie werden daher auch abwertend mit Begriffen wie Alibi-Grün, Schein-Grün, Anstands-Grün oder auch Beton-Grün versehen. Die Pflanzen stehen wie in einem großen Blumentopf.

Eine qualitative Bewertung der Grünflächen in Bezug auf ihre ökologische Wertigkeit ist mit ihr nicht gegeben. Neben dem eben skizzierten Alibi-Grün haben viele Grünflächen einen nur geringen ökologischen Nutzen, weil sie so extrem gestört sind durch dutzende ungünstiger Faktoren.

Die Baumscheibe der im Foto abgebildeten Hainbuche (Carpinus betulus L.) ist viel zu klein und sie hat ein ungünstiges Profil: Sie ist hügelig ausgebildet, sodass Regenwasser vor allem abläuft und dann in der Kanalisation verschwindet.
Schwammstadt geht anders.
Methodik der Karte
Textdokumentation der Beschreibung der LH Kiel
Die Karte der relativen Verteilung der Temperaturen in Grad Celsius basiert auf einer wissenschaftlichen Methode der Satellitenbildanalyse (Cardille et al., 2024). Es wurde die Cloud Plattform Google Earth Engine (Gorelick et al., 2017) genutzt um für die Region Kiel die relative Verteilung der Temperaturen zu errechnen. Die Methode berücksichtigt den Mittelwert aller Satellitenbilder des Satelliten Landsat 8 in den Sommermonaten (1.6.-31.8.) der Jahre 2014 bis Ende 2018.
Von den so errechneten Oberflächentemperaturen wird dann ein Mittelwert der kühleren Umgebung (hier ca. 25,7°C) abgezogen um die relative Verteilung der Temperaturen zu errechnen.
Diese Information wird dann in einem weiteren Schritt auf die vom Grünflächenamt verwalteten Grünanlagen und Forstflächen, die auch außerhalb des Stadtgebietes liegen können, bezogen, um zugängliche Orte empfehlen zu können. Die Karte wurde vom Grünflächenamt erstellt. (…)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.