Landschaftskunst: Stillleben mit Wertstoffen

Stillleben mit Wertstoffen – Betonrecycling-Material für den Wegebau enthält oft Fremdstoffe wie Metalle, Kunststoff und Glas.
Stillleben mit Wertstoffen
Diese Fundstücke wurden auf einer Fläche von gut 2 qm zusammengetragen. Gefunden auf dem oberen Parkplatz von Sconto/Höffner in Kiel („Kurt Krieger“, „Möbel Kraft“). Ich habe nur oberirdisch abgesammelt und nur einen Gegenstand pro „Stoffgruppe“ für die temporäre Installation genommen.

Mengenmässig war auf der Fläche mehr zu finden. Ich begnügte mich mit sieben Gegenständen, die ich in das vorhandene zufällig entstandene Miniatur-Bauensemble einwob, um die kulturelle und ästhetische Qualität weiter zu steigern.

Da sich das temporäre Kunstwerk auf einem zumindest zur Zeit disfunktionalen Mittelstreifen befindet, ist eine technische Funktionsminderung der Fläche („Beschädigung“) ausgeschlossen, weil eine Belastbarkeitsveränderung durch die Entnahme und Neuausbringung der Wertstoffe im technisch kaum messbaren Bereich stattfand. Dies wurde auch gewährleistet durch die vollständige Vermeidung irgendeiner Grabetätigkeit. U.a. dadurch ist eine hohe Sensibilität in Bezug auf menschlichen Eingriff in die Umwelt gegeben.

Holz als Fremdstoff habe ich auch gefunden, allerdings auf eine Hinzufügung in das Stillleben mit Wertstoffen (siehe Foto) verzichtet, auch weil es mir zu natürlich erschien.

Landschaftskunst (Land Art; Earth Art) versucht eine philosophische und ethische Auseinandersetzung mit Zeit, Raum, Natur, Umwelt und menschlicher Existenz.

Meine angedeuteten Überlegungen kann man auch in den Kontext setzen mit dem Umgang der Landeshauptstadt Kiel und des neuen Hausherrn Kurt Krieger mit den ehemaligen Kieler Armengärten.

Käuflich erwerbbar ist das Kunstwerk solange es existent ist ggf. bei Herrn Krieger. Er würde sich vielleicht auch schon über einen kleinen Betrag von wenigen hunderttausend Euro freuen. Miliardäre haben es in der heutigen Zeit auch nicht leicht und da hilft manchmal jeder Groschen. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob Kurt überhaupt verkaufsbereit wäre. Vielleicht ist er Sammler schöner Dinge oder vielleicht sieht er einfach auf einer betriebswirtschaftlichen Ebene die Wertsteigerung seines Grundstückes, die er nicht gefährden möchte.

Aber so ist das nun mal mit der Kunst: Sie ist nicht immer einfach, auch weil sie Fragen aufwirft und zum Nachdenken und Fühlen einlädt.

Prüfungen

„Drum prüfe wer sich ewig bindet…“

Zum Ausschluss gefährlicher Umweltbelastungen z.B. durch giftige Schwermetalle gibt es definierte Prüfverfahren zur Zertifizierung von Recyclingbaustoffen.

Hier wurden nicht RC-1, RC-2 oder RC-3 eingebaut – die Klassifizierungen gelten erst seit 2023. Die im Bild gezeigte Fläche wurde früher gebaut (ca. 2019/20) und deswegen galten das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Verbindung mit der damals gültigen LAGA-Mitteilung 20 (LAGA M 20Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen). Ergänzend waren die damaligen landesrechtlichen Erlasse des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums (MELUND) zum Kooperationsmodell für Recycling-Baustoffe zu beachten.

Zum damaligen Zeitpunkt wäre für den hier vorliegenden, offenen Einbau als unversiegelte Deckschicht rechtlich nur die Einbauklasse Z0 (uneingeschränkter Einbau) zulässig gewesen. Da es sich um einen offenen Einbau als Deckschicht handelt (unbefestigter Parkplatz), war dies nur dann zulässig, wenn das eingebaute Recyclinggemisch nachweislich die strengen Zuordnungswerte der Einbauklasse Z0 (uneingeschränkter Einbau) einhielt. Sollte das Material stattdessen – was für Bauschutt-Recyclinggemische im Regelfall zutrifft – lediglich die Klasse Z1.1 (eingeschränkter offener Einbau) erreicht haben, wäre das Aufbringen direkt an der Oberfläche rechtlich unzulässig gewesen, da Z1.1 zwingend den Einbau innerhalb eines technischen Bauwerks unter einer schützenden Überdeckung vorschrieb.

Falls die Zuordnungswerte der Klasse Z0 nicht eingehalten wurden, wurden durch das unüberdeckte Aufbringen an der Oberfläche die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gemäß § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verfehlt.

Die alte Materialklasse Z1.1 entspricht hinsichtlich der chemischen Zuordnungswerte in etwa der heutigen RC-1.

Fliesen

Fliesen sind für zertifiziertes Beton-Recycling in bestimmten Mengen zugelassen. Sie haben aber wie auf diesem Foto gelegentlich Anhaftungen von Fugenmaterial. Hier: Ein weicher Kunststoff, möglicherweise Silikon. Und: Ältere Fliesen und Fliesenfugenmaterial können asbesthaltig sein. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der LAGA-Mitteilung 23 besteht beim begründeten Verdacht älterer Bausubstanz eine strenge Erkundungs- und Beprobungspflicht; asbesthaltiges Material darf unter keinen Umständen recycelt oder wieder eingebaut werden.

Kunststoffe, Glas und Metalle sind ebenfalls auf dem Foto zu sehen.

RC-1

Für den offenen Einbau von Beton-Recycling-Körnungen als Deckschicht auf Verkehrsflächen (z. B. Parkplatz) in Schleswig-Holstein müssen die Materialien umweltrechtlich die Anforderungen der Klasse RC-1 nach der Bundes-Ersatzbaustoffverordnung (EBV) erfüllen. Dieser offene, ungebundene Einbau an der Oberfläche ist seit dem 1. August 2023 nach § 19 EBV in Verbindung mit den Einbautabellen der Anlage 2 bundesweit rechtlich zulässig und erfordert im Gegensatz zum alten LAGA-Recht keine schützende Überdeckung mehr. Dabei sind jedoch ab einer Menge von 250 m³ die Anzeige- und Dokumentationspflichten gemäß § 22 EBV gegenüber der zuständigen Umweltbehörde in Schleswig-Holstein dem Landesamt für Umwelt (ehemals: LLUR jetzt: LfU) einzuhalten. Gleichzeitig gelten für die stoffliche Zusammensetzung (Kornanteil > 4 mm) die materialtechnischen Grenzwerte der TL Gestein-StB 2023:

RC-1 / Mischschotter (Angaben in Masseprozenten außer bei schwimmenden Fremdstoffen: dort Volumenprozente)
Beton, Mörtel & Naturstein: ≥ 70 %
Ziegel, Klinker, Kalksandstein, Fliesen, Keramik: ≤ 30 %
Asphalt / Bitumenhaltige Stoffe: ≤ 30 %
Glas: ≤ 1,0 %
Schwere Fremdstoffe (Metalle, Gips, nicht-schwimmendes Plastik/Holz): ≤ 0,5 %
Schwimmende Fremdstoffe (Styropor, Folien, schwimmende Holzspäne): ≤ 0,1 % (Volumenprozent)

RC-1 / Betonsplitt, Beton-RC (Angaben in Masseprozenten außer bei schwimmenden Fremdstoffen: dort Volumenprozente)
Beton, Mörtel & Naturstein: ≥ 90 %
Ziegel, Klinker, Kalksandstein, Fliesen, Keramik: ≤ 10 %
Asphalt / Bitumenhaltige Stoffe: ≤ 10 %
Glas: ≤ 1,0 %
Schwere Fremdstoffe (Metalle, Gips, nicht-schwimmendes Plastik/Holz): ≤ 0,5 %
Schwimmende Fremdstoffe (Styropor, Folien, schwimmende Holzspäne): ≤ 0,1 % (Volumenprozent)

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