
Fliesen sind für viele zertifizierte Mischungen in Masseanteilen bis 30% zugelassen und technisch auch hochwertig. Sie haben aber wie auf diesem Foto gelegentlich Anhaftungen von Fugenmaterial. Hier: Ein weicher Kunststoff, möglicherweise Silikon. Und: Ältere Fliesen und Fliesenfugenmaterial können asbesthaltig sein. Kunststoff, Glas und Metalle sind ebenfalls auf dem Foto zu sehen.
Holz als Fremdstoff habe ich auch gefunden, allerdings auf eine Hinzufügung in obiges Stillleben verzichtet.
Zum Ausschluss gefährlicher Umweltbelastungen z.B. durch giftige Schwermetalle gibt es definierte Prüfverfahren zur Zertifizierung von Recyclingbaustoffen.
Ob hier RC-1, RC-2, RC-3 oder anderes eingebaut wurde, kann ich ohne entsprechende Dokumente oder Laboruntersuchungen nicht beurteilen. Mögliche kommunale Umweltauflagen habe ich nicht geprüft. Denkbar ist auch, dass die Parkfläche ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt versiegelt werden soll und das eingebrachte Material nicht als Deckschicht dient und dann nicht zwanghaft RC-1 vorgeschrieben wäre. Letzteres gilt nur für öffentliche Verkehrsflächen. Ob es sich hier um eine öffentliche Verkehrsfläche im rechtlichen Sinne handelt blieb ebenfalls ungeprüft.
RC-1
Für den offenen Einbau von Beton-Recycling-Körnungen als Deckschicht auf öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Parkplatz) in Schleswig-Holstein gelten die Fremdstoffanteile der Klasse RC-1 aus der TL Gestein-StB 2023:
Kunststoff ≤ 0,2 % Masseanteil (Gewicht)
Glas ≤ 5 % Masseanteil
Fliesen/Keramik ≤ 30 % Masseanteil
Holz ≤ 0,5 % Masseanteil
Metalle ≤ 0,5 % Masseanteil
Asphalt ≤ 5 % Masseanteil
Weiterer Artikel zum Thema Betonrecycling
Betonrecycling könnte so schön sein – aber: Buntes Allerlei