Jülich – Arhaus: Castor-Transporte für nächste Woche erwartet

Castor Banner Jülich - Ahaus
Castor Banner Jülich – Ahaus von castor-stoppen.de/ticker/
Volltextzitat von
castor-stoppen.de

Dort gibt es u.a. einen Ticker zum Protest gegen die Atommüll-Lawine von Jülich nach Ahaus.

„Sperrungen wegen Castor-Schwertransport“

„In der Anschlussstelle Essen/Gladbeck kommt es in mehreren Nächten zu Sperrungen. Grund ist ein „Castor-Schwertransport“, für den die Anschlussstelle angepasst werden muss, berichtet die Neue Gladbecker Zeitung. Betroffen sei die Fahrtrichtung Oberhausen.

Die Einschränkungen würden am Montagabend, 5. Oktober 2026 beginnen und dauern bis Donnerstagmorgen, 8. Oktober.
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Castor-Alarm-Demo am 17. Oktober 2026 in Ahaus

Castoralarm Demo 17.10.26
Castoralarm Demo 17.10.26
Textdokumentation des Demo-Aufrufes
Aufruf zur Demo am 17. Oktober 2026

Jülich, Ahaus, Gronau, Lingen: Castor-Pannen, Atommüll, Drohnen, Atom-Bomben, Spionage
Schweigen, Aussitzen, Hoffen – Eure Atompolitik versagt!

Wir rufen zum Protest auf:
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TV-Tipp: arte – Irak: Vergiftetes Wasser, verkaufte Nieren

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz
Empfehlenswerte Dokumentation über den Zusammenhang von Nierenerkrankungen, Organhandel, Krieg, Umweltzerstörung, Global Warming und Armut:
Irak: Vergiftetes Wasser, verkaufte Nieren
Fimbeschreibung von arte.tv:
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Betonrecycling könnte so schön sein – aber: Buntes Allerlei

Wegebau mit Beimischung: Metall, Glasscherben, Kunststoffscherben, Gummi, verarbeitetes Holz und Keramikscherben.
Wegebau mit Beimischung: Metall, Glasscherben, Kunststoffscherben, Gummi, verarbeitetes Holz und Keramikscherben.
Fragwürdiger Wegebau im Landschaftsschutzgebiet Drachensee, Russee und Umgebung
Beton fällt bei vielen Baustellen als Abfall an. Er wird u.a. recycelt durch Brechanlagen, die den Beton brechen. Dieser Betonbruch wird dann in Siebanlagen auf definierte Körnungsgrößen für z.B. Wegebau oder Gründungsarbeiten gesiebt.
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UmwRG-Novelle schwächt Beteiligungsrechte und Demokratie

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
UmwRG-Novelle: Bundesregierung verkennt Wert zivilgesellschaftlicher Kontrolle

Berlin, 25.06.2026: Der Bundestag verabschiedet heute nach jahrelangen Diskussionen und Stillstand eine Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG). Das Gesetz regelt die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden und Bürger*innen gegen umweltrelevante Vorhaben – von Industrieanlagen über Verkehrsprojekte bis hin zu Energieinfrastruktur. Green Legal Impact (GLI) kritisiert, dass der Gesetzgeber die Chance für eine echte Stärkung der Umweltdemokratie ungenutzt lässt und stattdessen den effektiven Rechtsschutz weiter schwächt.
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Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: UN-Komitee nimmt Beschwerde an

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.

Umweltrechtsorganisation GLI macht mit der Beschwerde Verletzung von Beteiligungsrechten geltend. Unabhängiges Überwachungskomitee der UN-Aarhus- Konvention nimmt Beschwerde zum Klimaschutzprogramm (KSP) an.

Berlin, 18.06.2026: Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention (ACCC) hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Erstellung des KSP als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung ist wichtig, um die Unerlässlichkeit der Beteiligungsrechte deutlich zu machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Mai bereits Klage gegen die Inhalte des KSP eingereicht. Ihrer Auffassung nach reichen die Maßnahmen nicht aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele einzuhalten.
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Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein

Berlin, 23.03.2026: Übermorgen muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm (KSP) veröffentlichen, das die Vorgaben des Grundgesetzes, des Europa- und Völkerrechts, und des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Bei der Erstellung hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht ausreichend konsultiert und damit gegen die Vorgaben der Aarhus-Konvention (AK) verstoßen, denn wesentliche Informationen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung fehlten. GLI hat deswegen Beschwerde beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) eingereicht.
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