
Bürgerbegehren zum Speicherkoog für zulässig erklärt
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen hat das Bürgerbegehren mit Bescheid vom 12. August 2026 für zulässig erklärt. Damit steht fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens erfüllt sind. Zuvor waren die Ende Juni beim Amt Mitteldithmarschen eingereichten Unterschriften geprüft worden.
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