
Auf der dargestellten Fläche hat etwa die Hälfte der gepflanzten Berg-Ahorne schwerste Kronenschäden und ein Baum ist abgestorben. Stehendes Totholz hat zwar eine außerordentliche ökologische Wertigkeit ist aber an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll und sicher auch nicht angestrebtes Ziel dieser Pflanzung.
Auch alle anderen Bäume zeigen mehr oder weniger starke Schädigungen. Gründe dafür gibt es viele. Eine Auswahl(!):
– Mangelnde Standorteignung (Planungsfehler), u.a. viel zu kleiner Wurzelraum und ungeeignete Bodenverhältnisse.
– Möglich ist auch eine falsche Bauausführung
– Denkbar auch Schäden durch Streusalz, Hundeurin, zu intensiver Betritt der Vegetationsflächen (Bodenverdichtung) u.ä.
– Falsche bzw. unterlassene Pflege: Einschnürungen an einigen Bäumen zeigen an, dass die Baumbindungen zu spät entfernt wurden. Wahrscheinlich wurden auch notwendige Bewässerungen unterlassen. Vor rund 25 Jahren habe ich für die Fachzeitschrift DeGa (Deutscher Gartenbau) einen Artikel geschrieben, der sich mit dem Thema „Jungbaumpflege“ bzw. „Fertigstellungspflege“ beschäftigt. Die dort beschriebenen Probleme haben sich quantitativ zwar abgemildert, aber sie bestehen bis heute fort wie die Ahorne in Russee beweisen.
Zusammenfassend: Viel von dem was man im Zusammenhang mit einer Baumpflanzung falsch machen kann wurde hier falsch gemacht.
Der schlechte Zustand der Gehölzpflanzung ist aber nicht nur für Besitzer:innen der parkenden Autos ärgerlich, die sich wegen fehlender Verschattung maximal aufheizen. Weitere ökologische Funktionen, die ein gesunder und entwicklungsfähiger Baum haben könnte, sind hier nicht gegeben. Das ist kein persönliches Pech oder eine interne Angelegenheit des Unternehmens Aldi: Die Bäume wurden mit großer Wahrscheinlichkeit als behördliche Auflage im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung gepflanzt.
Begünstigt wird der unweltschädliche Effekt, der auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat (u.a. Hitze, Feinstaub, Lärm) leider auch durch das Baurecht: Auf dem an einem Wochentag aufgenommenem Bild zu sehen ist eine weitgehend leere Parkfläche. Abgesehen von ein paar Spitzentagen im Jahr ist diese Parkfläche stets stark unternutzt. Grund sind baurechtliche Vorschriften, die Geschäftsgröße und Parkplatzanzahl koppeln. Eine spätere Untersuchung über die tatsächliche Nutzung und Bedarfe erfolgt so gut wie nie. Eine Änderung der rechtlichen Grundlagen zugunsten von mehr Grünfläche und Aufenthaltsqualität wäre nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes notwendig.

Das ist ein strukturelles Problem im Naturschutzrecht und auch begründet in den Ausgleich einschränkenden oder sogar verhindernden Regeln anderer Rechtsnormen.
Dazu kommt ein weiteres Problem: Das sind die Behörden selber. Unzureichende Kontrolle aufgrund von Personalmangel verhindert manchmal eine gute Kontrolle. Viele Untere Naturschutzbehörden (UNB) sind angesichts der enormen Aufgabenfülle personell viel zu gering ausgestattet.
Und auch Kommunen selber tragen eine Mitschuld: Manchmal bleiben fachliche Bedenken und Hinweise der zuständigen Fachbehörden wie der UNB einfach unberücksichtigt.
Und last but not least gibt es noch einen Grund, den man in der Bundesrepublik vielleicht eher nicht erwarten würde: Es gibt Kommunen, die einen Ausgleich beschließen (und rechtlich dann zur Umsetzung verpflichtet sind), ihn dann aber unvollständig oder sogar gar nicht umsetzen. Im Extremfall kann das dazu führen, dass eine Kommune ihren naturschutzrechtlichen Verpflichtungen aus Eingriffen in den Naturhaushalt im wesentlichen gar nicht nachkommt. Leider ist dies kein ausgedachtes Szenario.
Eine Anmerkung noch zum Begriff Ausgleichsmaßnahme: Als Zielbeschreibung der mit einem Eingriff in den Naturhaushalt verbunden Kompensationsabsichten ist das Wort Ausgleichsmaßnahme sehr schön. Allerdings hat der Kompensationsvorgang nur im seltenen Ausnahmefall wirklich einen Ausgleich zur Folge. Die Regel ist eine Verschlechtung der Umweltbedingungen und der „Ausgleich“ hat lediglich eine Minderung der Schäden zur Folge.
Sprachlich betrachtet suggeriert Ausgleichsmaßnahme also schönfärberisch etwas in der Wirklichkeit kaum Vorkommendes. Daher wäre der Begriff m.E. geeignet als Beispiel im Deutschunterricht für einen Euphemismus. Sachlich richtiger wäre ein Begriff wie „Umweltschaden-Milderung“. Die fachsprachliche Verwendung des Wortes Ausgleichsmaßnahme im Naturschutzrecht verstehe ich daher als manipulatives Mittel im politischen Diskurs.
Dazu drei kurze Auszüge aus diesem lesenswerten Aufsatz:
Rada, Roberta (2021): Euphemismus.
In: Diskursmonitor. Glossar zur strategischen Kommunikation in öffentlichen Diskursen. Hg. von der Forschungsgruppe Diskursmonitor und Diskursintervention. Veröffentlicht am 04.05.2021. Online unter: https://diskursmonitor.de/glossar/euphemismus.
„(…)Der Ausdruck Euphemisierung ist eine sprachliche Strategie, die den Einsatz von sprachlichen Mitteln mit verhüllender, verschleiernder, beschönigender, abschwächender Funktion im öffentlichen Sprachgebrauch meint. (…)
Für die Analyse von öffentlichen Diskursen sind aber in erster Linie die verschleiernden Euphemismen von Interesse. Ihr Gebrauch hängt mit dem wachsenden Bedarf zusammen, unliebsame, peinliche und gefährliche Sachverhalte sowie schockierende, brutale Ereignisse in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Umwelt usw. zu verharmlosen und zu verschleiern.(…)
Akteure greifen zu verschleiernden Euphemismen, um Macht zu erhalten bzw. auszubauen. Zum einen dient der Gebrauch von Euphemismen dazu, die eigene politische Handlung zu rechtfertigen und aufzuwerten. Negative Auswirkungen, unwillkommene, besorgniserregende, ethisch-emotionale und sozial problematische Aspekte eigener Maßnahmen und eigenen politischen Handelns sollen verborgen bleiben“(…)