
Hintergrund sind Ungewissheiten in vielen Kommunen in Bezug auf die Entwicklung von Bundeswehrstandorten. Auch wenn es „nur“ ein Gutachten ist, dürfte es bei vielen Menschen Erleichterung auslösen: Das Landbeschaffungsgesetz als zentrales Instrument der Landbeschaffung für militärische Zwecke ist für den Bund nicht ohne weiteres anwendbar.
Damit steigen die Handlungsspielräume von betroffenen Kommunen erheblich. Das betrifft unter anderem auch die Landeshauptstadt Kiel wo eine große „Koalition“ aus Grünen, SPD, CDU, FDP, AFD und SSW gerne das MFG5-Gelände zum Teil an die Bundeswehr zurückverkaufen möchte und ein Tauschgeschäft starten um andere Flächen.
Dabei wurde auch schon argumentativ Druck ausgeübt seitens einiger Kommunalpolitiker:innen in der Richtung: „Wenn wir nicht mit der Bundeswehr verhandeln, werden wir zu schlechten Bedingungen enteignet.“
Diesem Argumentationsmuster folgt das Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes gar nicht.
Damit verbessern sich in Kiel die Chancen etwas, dass die seltenen Tier-, Pflanzen und Pilzarten sowie das sensible Meeresökosystem verschont werden und eine behutsame Geländeentwicklung mit einem hohen Sozialwohnungsbauanteil verwirklicht wird.
Links
für den Download des Gutachtens (form- und inhaltsgleich):
Bundestag : AZ EU 6 – 3000 – 087/26 : PDF
planten.de: AZ EU 6 – 3000 – 087/26 : PDF
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Website der Bundestagsabgeordneten Tamara Mazzi