
Online Beteiligung Wik
Online Beteiligung Kieler-Norden
Ich empfehle, sich mit den Inhalten des Planungsstandes auseinanderzusetzen und sich an der „Beteiligung“ zu beteiligen ;-). Allerdings hatte ich dabei sofort zwei Gedanken:
„Es gibt kein richtiges Leben im falschen.“ (Adorno)[1] und
die zweite Assoziation war das Wort „Befriedungsverbrechen“ (Basaglia)[2].
Manche Leser:innen mögen das als altbacken, konstruiert oder auch als übertrieben empfinden. Es geht mir selbstverständlich nicht um den direkten Vergleich der italienischen Psychiatrie im letzten Jahrhundert mit der Kieler Stadtplanung oder den Absichten der Bundeswehr. Es geht mir um den Buchtitel, der m.E. auf den Punkt bringt, wie die demokratische Mitwirkung oder gar die Selbstbestimmung der Kieler Einwohner:innen karikiert werden und zur Erreichung eines politischen Zieles auch die Gemeindeordnung vergessen oder sogar missachtet wird.

(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.
Mit dem Letter of Intent (LoI) zwischen LH Kiel und Bundeswehr sind Dinge in Fluss gebracht worden, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren. Ganz einfach, weil es auch um Spiel- und Aufenthaltsflächen der jungen Menschen geht. Beteiligungsrechte ergeben sich aber auch aus angedachten Naturzerstörungen, Verschlechterungen von Lebensqualität u.v.a.m..
Hat es Kinder- und Jugendbeteiligungen gegeben zur Grundsatzfrage, ob die LH Kiel die von der Bundeswehr erworbenen Flächen teilweise zurückgeben soll? Nein.
Finden im Rahmen des „Standortdialoges mit der Bundeswehr“ Elemente der Kinder- und Jugendbeteiligung statt? Nein.
Sind die nicht durchgeführten Beteiligungsformate gemäß §47f GO dokumentiert worden und ein Nachweis geführt worden, warum diese nicht notwendig waren? Nein.
Ist das mit der Gemeindeordnung vereinbar? Nein.
Leider kein unrühmlicher Einzelfall.

Fördert das die Akzeptanz demokratischer Entscheidungen? Ist das Erziehung zur Demokratie? Fördert das den Einsatz für unsere Demokratie?
Zum rechtlichen Rahmen siehe: Grundgesetz GG Artikel 20 Abs. 2[4] und Gemeindeordnung GO S-H § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren.
Noch ein paar Anmerkungen zum bisher eingeschlagenen Weg:
1. Teile und herrsche…: Die Ortsbeiräte
Selbstverständlich ist es gut, wenn Ortsbeiräte umfassend an Planungsprozessen beteiligt werden. Das ist die Erfüllung gesetzlicher Pflicht, insofern aber auch eine Selbstverständlichkeit. Allerdings ist es ungut, dass sich drei Ortsbeiräte (Friedrichsort, Holtenau, Wik) mit den Themen beschäftigen und dabei so getan wird, als ob die „spezifischen“ OBR-Inhalte von den Aspekten in den anderen Ortsbeiratsbezirken trennbar wären. Welche gemeinsamen Sitzungen der OBR-Gremien gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es für die Einwohner:innen der drei OBR-Bezirke und aller anderen OBR-Bezirke gemeinsam zusammenzukommen und sich auszutauschen, Fragen zu stellen…
[1]
2. Zum adressierten Kreis der Online-Beteiligungen in der Pressemitteilung der LH
Eine Schwäche in der der Pressemitteilung: In ihr heißt es: „Eine Online-Beteiligung mit dem Digitalen Partizipationssystem (DIPAS) gibt allen Kieler*innen – insbesondere aber den Menschen in den betroffenen Stadtteilen – die Gelegenheit zum Austausch zu den Entwicklungen rund um den Standortdialog.“ Dass alle Kieler:innen Gelegenheit zum Austausch usw. bekommen könnte insofern wahr sein, als dass es sich eventuell um ein freiwilliges Beteiligungsformat handelt – wenn man es nur für sich betrachtet. Von daher könnte die LH Kiel den Kreis der Adressierten beliebig definieren, wenn sie denn ihren Pflichten der Einwohner:innen-Unterrichtung und ihren Pflichten zur Mitwirkungsmöglichkeit für Einwohner:innen nach § 16a der GO S-H[5] anderweitig nachkäme. Das ist für mich nicht erkennbar.
Allerdings sind die Formulare nicht barrierefrei und es gibt weitere Hürden, z.B. sprachlicher Art. Real wird nur eine Teilgruppe der Kieler:innen ein solches Formular sinnvoll bedienen können, allein schon aufgrund der Tatsache, dass eine Nutzung des Tools mit einem Smartphone nicht möglich ist.
Der Begriff „Kieler:innen“ ist etwas „unschön“: Sind Kieler:innen in Kiel geborene, in Kiel nn Jahren lebende, in Kiel seit nn Monaten gemeldete, sich als Kieler:in fühlende Menschen oder ist noch etwas anderes gemneint?
Wenn Einwohner:innen im Sinne des § 6 der GO S-H [6] gemeint sind, wäre es rechtskonform, dieses auch so zu benennen. Die Formulierung „insbesondere aber den Menschen in den betroffenen Stadtteilen“ formuliert m.E. suggestiv eine besonders herausgehobene Stellung von Menschen, die in den Grenzen der formal zuständigen Ortsbeiräte wohnen. Das ist nicht im Sinne der GO S-H. Erschwerend kommt hinzu, dass die OBR-Grenzen nur teilweise den Stadtteilgrenzen entsprechen.
3. Widersprüchliche Angabe in der Anleitung der LH für das Onlinetool
„Auf der Beitragskarte können Sie Beiträge zu konkreten Orten in Ihrem Ortsbeiratsbezirk eintragen.“ heißt es in der Anleitung. Die Reduzierung auf Teilnahmemöglichkeit nur innerhalb des eigenen Ortsbeiratsbezirks widerspricht der Ankündigung in der Pressemitteilung der LH Kiel. Wenn diese Einschränkung kein Versehen sein sollte, reduziert das die Mitwirkungsmöglichkeiten der in Kiel lebenden Menschen radikal: Aus allen „Kieler:innen“ in der Pressemitteilung der LH (was auch immer das genau bedeutet) würde eine kleine Minderheit werden, die zudem noch auf den jeweils zuständigen OBR-Bereich beschränkt bliebe.
4. Koordinierungsstelle für Mitwirkung
Auf der Seite der Koordinierungsstelle für MitwirkungMitwirkung in Kiel – Gestalten Sie mit heißt es:
„Die Koordinierungsstelle für Mitwirkung unterstützt Beteiligungsverfahren in der Stadtverwaltung und ist Anlaufstelle für Bürger*innen, die sich über Beteiligungsmöglichkeiten informieren, sich beteiligen oder selbst eine Beteiligung anregen möchten.“
Einwohner:innen sind alle in Kiel wohnenden Menschen; Bürger:innen hingegen nur diejenigen mit kommunalem Wahlrecht.
5. Gemeindeordnung § 16a Einwohnerunterrichtung
Ich empfinde es als sehr schwach, dass im Gesamtzusammenhang die Begriffe „Kieler:in“, „Bürger:in“, „(irgendjemand) in Ihrem Ortsbeiratsbezirk“ durcheinander gewürfelt werden und der möglicherweise gemeinte (?) und der gesetzlich i.d.R. notwendige Begriff „Einwohner:in der LH Kiel“ nicht verwendet wird. Das trägt nicht zum Verständnis demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten in der Bevölkerung bei.
Zusammenfassend: Ich sehe ein allgemeines Hindernis im bisher seitens der LH Kiel eingeschlagenen Weg: Die betroffenen Einwohner:innen (alle Einwohner:innen Kiels) wurden bisher nicht adressiert und erhielten nicht die in der GO S-H als Sollbestimmung formulierte möglichst frühzeitige Information über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen. Gleiches gilt für die Bestimmung, dass Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden soll. Und drittens: Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47f GO wurde gänzlich versäumt.

Mein Vorschlag für einen Arbeitstitel des Neustarts:
Wem gehört die Stadt? oder auch: Recht auf Stadt!
[1]Adorno, Theodor W. 1951in: Minima Moralia. Reflexionen aus dem beschädigten Leben.
[2] Basaglia, Franco; Basaglia-Ongaro, Franca (Hrsg.) (1972): Befriedungsverbrechen. Über die Dienstbarkeit der Intellektuellen. Frankfurt am Main: Suhrkamp
[3]Pressemitteilung der LH Kiel: Frühzeitig im Austausch: Online-Beteiligung zum Standortdialog startet (Textdokumentation ganz am Ende dieses Beitrags)
[4] Grundgesetz GG Art 20 (Hervorhebung durch mich)
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
[5] Gemeindeordnung S-H – § 16a – Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.“
[6]Definition Einwohner:innen und Bürger:innen in der GO S-H
„§ 6
Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger
(1) Einwohnerin oder Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
(2) Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind die zur Gemeindevertretung wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bürgerrechte ruhen, solange die Bürgerin oder der Bürger in der Ausübung des Wahlrechts behindert ist.“
Textdokumentation der Pressemitteilung der LH Kiel zu den zwei Beteiligungsverfahren
Frühzeitig im Austausch: Online-Beteiligung zum Standortdialog startet
Meldung vom 31. August 2026
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Um die Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken, benötigt die Bundeswehr zusätzliche Flächen und Infrastruktur. Davon ist auch Kiel betroffen, insbesondere das ehemalige Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) in Holtenau Ost und der Stadtteil Wik mit dem bestehenden Marinestützpunkt, der erweitert werden soll.Eine Online-Beteiligung mit dem Digitalen Partizipationssystem (DIPAS) gibt allen Kieler*innen – insbesondere aber den Menschen in den betroffenen Stadtteilen – die Gelegenheit zum Austausch zu den Entwicklungen rund um den Standortdialog. Kieler*innen sind zudem eingeladen, ihre Stadtteile auch abseits dieses Themas in den Blick zu nehmen und Hinweise auf Chancen, Sorgen und Entwicklungsideen zu geben. Die Online-Beteiligung läuft vom 1. September bis zum 31. Oktober. Zudem gibt es im September auch einige Veranstaltungen und Ortsbeiratssitzungen, bei denen Kieler*innen sich analog informieren und einbringen können.
Zweigeteiltes Beteiligungsverfahren
In der Wik geht es vor allem um die Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Marinestützpunkts und die möglichen Veränderungen im Stadtteil. Dazu gehören unter anderem die künftige militärische Nutzung von Teilen des Schleusenparks und die damit verbundenen Einschränkungen beim öffentlichen Zugang zum Wasser. Außerdem liegen mehrere identifizierte Kompensationsflächen für die in Holtenau Ost entfallende Wohnungsbauentwicklung in der Wik. Interessierte können sich hier einbringen.
Im Kieler Norden stehen die Auswirkungen auf Holtenau und Pries/Friedrichsort im Mittelpunkt. Betroffen sind neben Holtenau Ost unter anderem das Gewerbegebiet Boelckestraße-Süd, der Plüschowhafen und angrenzende Nutzungen. Zudem liegen zwei Ersatzflächen für die Entwicklung von Gewerbebauland im Kieler Norden. Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Holtenau und Pries/Friedrichsort bleibt erhalten, wird sich aber in ihrem Verlauf verändern. Hier ist die Beteiligung zu finden.
Kieler*innen können ihre Beiträge in der Beitragskarte eintragen und dort Hinweise zu konkreten Orten in Form eines Punktes, einer Linie oder einer Fläche geben. Zur Auswahl stehen verschiedene Themenbereiche, zum Beispiel Mobilität und Wege, Grün- und Wasserflächen, Wohnen oder Gewerbe. Zu den Themen können Ideen, Chancen, Sorgen oder Fragen eingebracht werden.
Zusätzlich gibt es auf den Startseiten eine DIPAS-Story mit Informationen zu aktuellen städtischen Planungen in der Wik sowie in Holtenau und Pries/Friedrichsort. Beim Scrollen durch die Projekte auf der rechten Seite wird die Karte links automatisch auf den jeweiligen Ort im Stadtteilgebiet geführt. Die DIPAS-Stories funktionieren derzeit nur auf Tablets und größeren Bildschirmen, nicht auf Smartphones.
Deshalb wird die Beteiligung durchgeführt
Der Standortdialog befindet sich noch in einer frühen Phase. Viele Entscheidungen sind noch offen und zahlreiche Rahmenbedingungen werden erst gemeinsam mit dem Bund erarbeitet. Deshalb sollen die Kieler*innen frühzeitig ihre Ortskenntnis, Fragen, Sorgen und Ideen einbringen können.
Dabei soll der Blick ausdrücklich über die Bundeswehrplanungen hinausgehen. Die Menschen vor Ort kennen ihre Stadtteile am besten. Deshalb können sie auch Hinweise zu anderen Themen geben, die ihnen für die Wik sowie für Holtenau und Pries/Friedrichsort wichtig sind. So soll die Beteiligung dazu beitragen, die unterschiedlichen Anliegen und Entwicklungsperspektiven der Stadtteile frühzeitig sichtbar zu machen.
Die Beiträge werden von der Stadtverwaltung gesammelt, ausgewertet und dokumentiert. Sie sollen örtliche Kenntnisse und Anliegen sichtbar machen und für den weiteren Dialog zwischen Stadt, Bund und weiteren Beteiligten nutzbar sein.
Das Online-Angebot ist kein formelles Planungs- oder Genehmigungsverfahren und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen. Über die Plattform werden auch keine Entscheidungen getroffen. Da sich der Prozess noch am Anfang befindet, können aktuell nicht alle Fragen beantwortet und keine Zusagen zu einzelnen Vorschlägen gemacht werden.
Weitere Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten im September
Auch auf analogem Wege gibt es viele Möglichkeiten, sich rund um das Thema Standortdialog zu informieren und einzubringen. Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Holtenau Ost sowie des Büros des Oberbürgermeisters sind am Dienstag, 1. September, im Ortsbeirat Holtenau, am Mittwoch, 2. September, im Ortsbeirat Pries/Friedrichsort sowie am Mittwoch, 9. September, im Ortsbeirat Wik zu Gast und berichten über den aktuellen Stand.
Zudem ist Oberbürgermeister Samet Yilmaz am Freitag, 4. September, mit dem Tiny Rathaus in Holtenau auf dem Eckenerplatz. Bei der Bürger*innensprechstunde können Kieler*innen sich mit dem OB über den Standortdialog sowie weitere Themen austauschen.
Alle Informationen rund um die Verhandlungen mit der Bundeswehr sind online unter www.kiel.de/standortdialog zu finden.