Baumschäden durch Baumbindungen

Einschnürung durch Kunststoff-Baumbindung
Einschnürung durch Kunststoff-Baumbindung
Baumschäden durch nicht oder zu spät entfernte Baumbindungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Hauptgrund dafür ist der Ersatz des Kokosbandes durch Kunststoffbindungen. Zwar kann auch nicht entferntes Kokosband schwere Beschädigungen bis hin zum Totalverlust hervorrufen, jedoch sind solche extremen Schäden sehr selten, weil es meistens dem Baum gelingt, das Naturfaserband irgendwann zu sprengen.

Schnürspuren von zu spät entfernter Kunststoff-Baumbindung
Schnürspuren von zu spät entfernter Kunststoff-Baumbindung
Bei Kunststoff-Bindegut (ähnlich dünnen Auto-Sicherheitsgurten) gelingt das Bäumen oft nicht. Auf den Fotos ist ein Exemplar einer Großbaumpflanzung zu sehen. Einigen Bäumen gelang es die Baumpfähle anzubrechen oder aus der Erde zu ziehen. Bei ihnen blieben die Schäden begrenzt.

Einige hatten dies jedoch nicht geschafft und bei all diesen Bäumen waren mehr oder weniger starke Einschnürungen zu beobachten. Ich habe sie von dieser Qual (verbotener weise) mit einer Hippe erlöst und die Bänder durchschnitten. Mir sei diese „formale Sachbeschädigung“ nachgesehen. Der Wert des Kunststoffbandes ist gering (wenn es denn überhaupt zu einer Wiederverwendung käme). Schließlich habe ich eine schwerere Sachbeschädigung (Zerstörung oder Minderung der Lebensfähigkeit eines Baumes) verhindert.

Einschnürungen können zum Absterben der Krone führen (wirtschaftlicher Totalschaden). Überlebt der Baum sind aber Folgeschäden nicht selten. So erhöht sich beispielsweise die Bruchgefahr.

Diese Schäden kommen in Privatgärten relativ selten vor – vor allem durch die falsche Annahme alle Bäume seien langfristig auf Baumbindungen angewiesen. Richtig daran ist, dass dies für bestimmte Baumformen gilt, z.B. dies für die Typenunterlage M9 bei Apfel-Veredelungen (lebenslange Notwendigkeit der Sicherung wegen der schwachen Wurzel). Das sind aber besondere Ausnahmen und gilt ausgesprochen nicht für z.B. Wildgehölze.

Im öffentlichen Bereich, z.B. Bundesländer (wie in diesem Beispiel vermutlich Land Schleswig-Holstein) oder Kommunen, ist der Grund für die Nichtentfernung sozusagen banal: Entweder wird die Entfernung der Baumbindungen in der Ausschreibung vergessen oder die Ausführung (und die Kontrolle) der Entfernung wird vergessen – liegt sie doch u.U. Jahre nach der erfolgten Pflanzung.

Ein „kleiner“ Fehler in der Ausschreibung der Arbeiten oder in der Kontrolle der Ausführung kann also im Extremfall zum Totalschaden führen, trägt aber oft zumindest zur Minderung der Lebenserwartung eines Baumes bei. Damit vergrößern sich die Kosten für die Allgemeinheit durch früher notwendige Ersatzpflanzungen und einen erhöhten Pflegeaufwand (so er denn betrieben würde) für den geschädigten Baum.

Auch aufgrund der in der Regel niedrigen Wiederverwendungsrate von Kunststoffbindungen und aufgrund der Mikroplastikproblematik sollte m.E. trotz der guten technischen Eigenschaften (wenn denn eine sorgfältige Kontrolle erfolgt) auf Kunststoffbindungen verzichtet werden. Stattdessen sollten Kokosfasern oder ähnliche Naturfasern zum Einsatz kommen – auch wenn diese etwas zeitaufwändiger in der Erstellung sind. Die Mehrkosten sind extrem geringfügig im Verhältnis zu nur einem zu ersetzenden Baum. Die Ökobilanz (und auch die wirtschafliche) ist also aus vielerlei Gründen deutlich besser.