Neue Broschüre von Urgewald: „Ist meine Bank ein Klimakiller?“

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Urgewald hat eine eine neue Verbraucherbroschüre zu Kohleinvestitionen deutscher Banken herausgebracht. Unter dem Titel „Ist meine Bank ein Klimakiller?“ wird eine Rangliste von 15 Banken vorgestellt und die Summen, die sie Kohlekraftwerksbetreibern und Kohlebergbaufirmen zwischen 2005 und 2011 zur Verfügung gestellt haben. Zusätzlich werden Kohlefirmen, in die deutsche Banken investiert haben, präsentiert.
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NABU kürt Bekassine zum Vogel des Jahres 2013

Berlin / Neumünster: Der NABU hat die vom Aussterben bedrohte Bekassine (Gallinago gallinago) zum „Vogel des Jahres 2013“ gekürt. In Deutschland leben heute nur noch 5.500 bis 6.700 Brutpaare – etwa die Hälfte des Bestandes von vor 20 Jahren. In Schleswig-Holstein, einem der Schwerpunkte des Vorkommens, sind es heute kaum mehr tausend Paare. Grund für den dramatischen Rückgang ist die Intensivierung der Landwirtschaft, die mit der Entwässerung von Mooren und dem Umbruch des wertvollen Grünlandes Wiesenvögeln wie der Bekassine den Lebensraum entzieht.
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UNESCO opfert Naturschutzgebiet für Uranmine

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Selous ist das größte Wildtierreservat des afrikanischen Kontinents – dort leben die bedeutendsten Populationen der vom Aussterben bedrohten afrikanischen Wildhunde und der ostafrikanischen Elefanten.
Die UNESCO beschreibt Selous als „immenses Schutzgebiet von 50.000 Quadratkilometern, das der Mensch nur wenig beeinflusst hat. Dort leben zahlreiche Elefanten, Spitzmaulnashörnern, Geparden, Giraffen und Krokodile. Der Park zeichnet sich durch verschiedene Vegetationszonen aus, vom kompakten Dickicht bis zum offenen Grasland.“
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Peru: Gold gräbt Menschen das Wasser ab

Cajamarca Goldmine vs. Menschenrechte
Cajamarca Goldmine vs. Menschenrechte
Protestaktion von Rettet den Regenwald
„Heute sind sie wieder sehr brutal angegriffen worden. Im Stadtzentrum hat das Militär mit Gasbomben geschossen. Dabei sind Kinder, Frauen und Passanten getroffen worden“, schreibt uns eine Augenzeugin aus Cajamarca.
Dramatische Nachrichten erreichen uns im Juli 2012 aus der nordperuanischen Region Cajamarca. Seit 30 Tagen wehrt sich die Bevölkerung mit einem friedlichen Generalstreik gegen den Ausbau der Conga-Mine. Denn diese Mine liegt an der Quelle wichtiger Flüsse und Lagunen, die die Region Cajamarca, aber auch das Amazonasbecken mit Wasser speisen. Der Bergbau entzieht der Bevölkerung das Wasser und vergiftet es mit Zyanid und Schwermetallen.
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Uranmine bedroht Weltnaturerbe

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Das Selous Game Reserve ist mit seinen 5 Millionen Hektar Afrikas größtes geschütztes und weitgehend unberührtes Wildreservat. Aufgrund seiner enormen Biodiversität und einmaliger Biotope ist der Park seit 1983 UNESCO-Weltnaturerbe. Das Reservat beheimatet die Hälfte der Elefanten des Landes. Schwarze Nashörner, Wildhunde, Geparden und Giraffen leben geschützt im Reservat, ebenso wie viele seltene Vogelarten. Zudem ist das Selous Game Reserve kein isoliertes Ökosystem, sondern mit weiteren Reservaten und Nationalparks über biologische Korridore und Wasserwege verbunden.
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Starke Strahlung im Atommüll-Lager Asse in Niedersachsen

Atomkraft - Nein Danke
AKW NEE
ContrAtom meldet mit Quellenangabe (Auszug): news.yahoo.de, 14.04.2011 : GAU in der Asse: Verseuchung geht weiter
Die schwerste radioaktive Verseuchung seit Beginn der Messungen in 1978 stellten die Betreiber des ehemaligen Endlagerbergwerkes Asse-II fest: in einer Lösungsprobe ein Strahlungswert von etwa 240.000 Becquerel pro Liter gemessen. Der Wert liege 24 Mal höher als die erlaubte Freigrenze. “Das ist der bislang höchste Wert von Cäsium 137 in einer Lösungsprobe, der in der Asse nach dem Ende der Einlagerung im Jahr 1978 gemessen wurde”, hieß es in einer Erklärung des Bundesamt für Strahlenschutz.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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