§ 16f Gemeindeordnung S-H: Einwohnerantrag

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
§ 16f
Einwohnerantrag

(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.

(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.

(3) Der Antrag muss in Gemeinden

bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 5 %,
bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4,5 %,
bis zu 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 %,
bis zu 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3,5 %,
bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3 %,
bis zu 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2,5 %,
mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 %

der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

(4) Der Antrag braucht nicht beraten und entschieden zu werden, wenn in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein zulässiger Antrag gestellt worden ist.

(5) Über die Zulässigkeit des Antrags von Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidet die Gemeindevertretung. Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung oder der zuständige Ausschuss unverzüglich zu beraten und zu entscheiden.

Links

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein – Permanentlink zur gültigen Fassung der GO

Lesetipp: Die Zerstörung der Ausgleichsflächen auf dem Prüner Schlag…

B-Plan 988 - Auszug, der die geplanten und zerstörten Ausgleichsflächen (grün) zeigt.
B-Plan 988 – Auszug, der die geplanten und zerstörten Ausgleichsflächen (grün) zeigt.
Lesetipp:

Die Zerstörung der Ausgleichsflächen auf dem Prüner Schlag im Herbst 2020: Dokumentation anhand von Photos, Videos und Augenzeugenberichten
von Andreas Galka.
Lesetipp: Die Zerstörung der Ausgleichsflächen auf dem Prüner Schlag… weiterlesen

Alter Protestkleber gegen die Ansiedlung weiterer Möbelmärkte in Kiel

Mehrere Jahre alter Protestaufkleber gegen die Ansiedlung weiterer Möbelmärkte in Kiel
Mehrere Jahre alter Protestaufkleber gegen die Ansiedlung weiterer Möbelmärkte in Kiel
Etwas verblichen, aber immer noch im Stadtbild zu finden sind Relikte aus dem Kampf gegen die Ansiedlung weiterer Möbelmärkte in Kiel.

Hier im Bild zu sehen ein mehrere Jahre alter Aufkleber, der Ausgleichsflächen karikiert.

Die Zerstörung der ehemaligen Armengärten, einem der ältesten Kleingartengebiete Deutschlands im Prüner Schlag und Brunsrade in Kiel, ist eine einzige Skandalchronik.
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Kiel macht Grün weg: Zentralbad (Februar 2014 und 2012)

Teil der für das Zentralbad in Kiel gerodeten Fläche - Foto: Rosa Thiemer
Teil der für das Zentralbad in Kiel gerodeten Fläche – Foto: Rosa Thiemer
Vor ziemlich genau sieben Jahren rodete die Landeshauptstadt die artenreichste Innenstadt-Fläche Kiels zur Vorbereitung des Zentralbad-Baues: Vorwald, Kalkmagerrasen, Sandmagerrasen, wechselfeuchte Senken, nährstoffreiche Bereiche….
Pech für die naturschutzwürdige Fläche, dass sie im B-Plan „grau“ war und damit Gewerbegebiet.
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Strafanzeige des NABU Kiel wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz im Prüner Schlag

Landesmöbelhauptstadt Kiel
Landesmöbelhauptstadt Kiel
Aktuell: Am heutigen Montag protestieren von 10-15 Uhr verschiedene Menschen und Gruppen am Westring mit einer symbolischen Baum“pflanzung“.

Nachfolgend eine geringfügig modifizierte Textdokumentation der Strafanzeige des NABU Kiel wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz im Prüner Schlag („Möbel Höffner“). Hier der Link zur dazugehörigen Pressemitteilung. Die Dokumentation ist von mir mit verschiedenen Fotos optisch aufgelockert, die Teile des jahrelangen Kampfes gegen die Naturzerstörung für Privatinteressen dokumentieren. In der oben verlinkten PDF des NABU sind Fotos enthalten, die die angezeigten Zerstörungen fotografisch belegen.
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Gedenkort auf ehemaligem KZ Russee in Kiel

Gedenkstein auf ehemaligen KZ Russee in Kiel
Gedenkstein auf ehemaligen KZ Russee in Kiel
Nach dem Gedenkstein an der Rendsburger Landstraße, Ecke Seekoppelweg (1971) und dem 1985 an der Rendsburger Landstraße in der Nähe der Bushaltestelle aufgestellten Gedenkstein wurde 2003 der Gedenkort „Arbeitserziehungslager Nordmark“ geschaffen.

Auf dem 2003 aufgestellten Stein sind stellvertretend 13 Namen der Opfer des Konzentrationslagers aus 13 Nationen eingraviert.
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Klappbrücke Hörn – Klappt oft nicht

Klappbrücke an der Hörn - Klappt oft nicht
Klappbrücke an der Hörn – Klappt oft nicht
Die Brücke für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zur Querung der Hörn war recht teuer (knapp 20 Mio. DM). 1997 gebaut besticht sie durch hohe Wartungs- und Reparaturkosten. Die Dreifeldzugklappbrücke klappt häufiger als geplant nicht. Als Alleinstellungsmerkmals der Landeshauptstadt angepriesen, ist sie vor allem nur begrenzt funktional. Die Ersatzbrücke kommt häufiger als ursprünglich vorgesehen zum Einsatz.
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