Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein: Rechtsgrundlagen

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.
Eine aktuelle Textspiegelung von GO §16g ist hier zu finden: Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Gemeindeordnung S-H § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung Bürgerbegehren § 9
Landesverordnung Bürgerentscheid § 10
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG
((Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO – weggefallen))

Obige Links führen zur gültigen Fassung bei juris.de
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Trauerfeier für Ingrid Zimmermann am 22.12. in Kiel / Lehmkuhlen

Ingrid Zimmermann
7.9.1967 – 3.12.2014

Montag, 22.12.2014
Trauerfeier 10:00 Uhr
// Eichhofstr. 52, 24116 Kiel, Krematorium, Große Halle
Beisetzung 12:00 Uhr // Ruhepark Lehmkuhlen 24211

Stellungnahme von AGF und BUND zum Kieler Waldkonzept

Wald verkommt in Kiel zur Spekuliermasse -Beispiel: Nicht mehr vorhandener Pionierwald an der Kieler Hörn, der für das Zentralbad geopfert wurde.
Wald verkommt in Kiel zur Spekuliermasse -Beispiel: Nicht mehr vorhandener Pionierwald an der Kieler Hörn, der für das Zentralbad geopfert wurde.
Stellungnahme der Arbeitsgruppe Fledermausschutz und Fledermausforschung Kiel (AGF), BUND-Kreisgruppe Kiel, des BUND-Landesverband Schleswig-Holstein zur Beschlussvorlage „Waldkonzept“ – Drucksache 0290/2014
In der Ratsversammlung am 15.05.2014 plant die Landeshauptstadt Kiel die Forsteinrichtung des Stadtwaldes fortzuschreiben und damit verbunden, ein neues Konzept für die Bewirtschaftung des Kieler Stadtwaldes zu verabschieden (Drs. 290/2014). Nach Kritik von Naturschutzverbänden an früheren Vorlagen und nach öffentlichen Einwänden einer Bürgerinitiative, sollte das Waldkonzept ursprünglich in einem gemeinsamen Dialog mit Bürgern und Verbänden entwickelt, abgestimmt und erarbeitet werden.
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Kiel: Umweltausschuss beschließt Wald(nutzungs)konzept

Wald verkommt in Kiel zur Spekuliermasse -Beispiel: Nicht mehr vorhandener Pionierwald an der Kieler Hörn, der für das Zentralbad geopfert wurde.
Wald verkommt in Kiel zur Spekuliermasse -Beispiel: Nicht mehr vorhandener Pionierwald an der Kieler Hörn, der für das Zentralbad geopfert wurde.
Beispiel für Intransparenz, Nicht-Bürgerbeteiligung und (höflich) fachliche Mittelmässigkeit: Das neue Kieler Waldkonzept ist auf den Weg gebracht. Verabschiedung für die Mai-Sitzung des Kieler Rates vorgesehen.

Vor der Kommunalwahl im Mai 2013 war es dem grünen Bürgermeister der Landeshauptstadt Kiel Peter Todeskino zu heiß geworden. Nachdem er die ihm untergebene Verwaltung beauftragt hatte ein Waldkonzept zu ersinnen, das eine gute ökonomische Verwertbarkeit des Kieler Stadtwaldes ermögliche sollte, zog er das Konzept aufgrund öffentlicher Proteste zahlreicher Menschen und Organisationen überraschend zurück. Vor etwa einem Jahr begründete er dies mündlich mit Abstimmungsbedarfen mit den Umweltverbänden. Das war aber allenfalls eine halbe Wahrheit.
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Anti-Atom-Camp vom 9.-16.8. in Schleswig-Holstein

Campen gegen Atomkraft: Kiel 9.-16. August 2014
Campen gegen Atomkraft: Kiel 9.-16. August 2014
Auch 2014 wird es wieder ein Anti-Atom-Camp geben. Es wird vom 9.-16.8. in Schleswig-Holstein stattfinden. Aus dem Aufruftext: Dieses Jahr wollen wir gemeinsam mit euch unsere Zelte bei Kiel aufschlagen, Stadt der Landesregierung und Sitz der sogenannten „Reaktoraufsicht“. Kiel liegt direkt an der am meisten befahrenen künstlichen Wasserstraße der Welt – etwa wöchentlich fährt auch ein Uranfrachter durch den Nord-Ostsee-Kanal.
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Kiel: Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan

Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch Baustellenverkehr und Betrieb von Möbelkraft sind unzureichend berücksichtigt. Auch deswegen: JA beim Bürgerentscheid am 23.3.2014 in Kiel!
Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch Baustellenverkehr und Betrieb von Möbelkraft sind unzureichend berücksichtigt. Auch deswegen: JA beim Bürgerentscheid am 23.3.2014 in Kiel!
Lärmaktionsplan für Kiel
Kieler Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 7. März 2014 die Möglichkeit, Anmerkungen, Kritik und Vorschläge zum Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung s.u.) zu äußern. Der Lärmaktionsplan liegt in dieser Zeit während der Dienststunden im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, 4. Geschoss, Zimmer 462b, zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 08.10.2009) alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2007 und 2012 zeigen sich größere Veränderungen bei den Belastetenzahlen und den Problemschwerpunkten.
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Kiel: Bürgerentscheid am 23.3.2014 zum Erhalt des Prüner Schlages

Ohne Möbelkraft ist alles doof...
...Fledermaus doof, Kulturgeschichte doof...
Parallel zur Wahl des Oberbürgermeisters findet am 23. März ein Bürgerentscheid zur Verhinderung der Ansiedlung von Möbel Kraft in Kiel statt. Beteiligen Sie sich an diesem Entscheid und stimmen mit JA!. Der erste Bürgerentscheid in der Kieler Stadtgeschichte will den Prüner Schlag erhalten, der von der Krieger Gruppe (Höffner u.a.) bedroht ist, die dort zwei Möbelmärkte errichten will. Neben katastrophalen Umweltauswirkungen würde die Ansiedlung der zwei Märkte Arbeitsplätze vernichten und nachhaltig das Stadtbild beeinträchtigen.