Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen

Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen
Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen
Öffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen

Alle Kieler:innen und sonstige Interessierte / Betroffene, Vereine, Unternehmen… können vom 18. Juni bis zum 18. Juli 2025 ihre Stellungnahme (Anregungen, Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich z.B. per E-Mail einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
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Erste-Hilfe-Kit: Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz
Der Verein Verwaltung für Demokratie e.V. hat ein Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende (Version 1) herausgegeben.
Textspiegelung der Beschreibung des Vereins:
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§ 16f Gemeindeordnung S-H: Einwohnerantrag

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
§ 16f
Einwohnerantrag

(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.

(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.

(3) Der Antrag muss in Gemeinden

bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 5 %,
bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4,5 %,
bis zu 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 %,
bis zu 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3,5 %,
bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3 %,
bis zu 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2,5 %,
mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 %

der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

(4) Der Antrag braucht nicht beraten und entschieden zu werden, wenn in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein zulässiger Antrag gestellt worden ist.

(5) Über die Zulässigkeit des Antrags von Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidet die Gemeindevertretung. Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung oder der zuständige Ausschuss unverzüglich zu beraten und zu entscheiden.

Links

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein – Permanentlink zur gültigen Fassung der GO

Bürgerentscheid in Lübeck: Linden an der Untertrave bleiben erhalten

Quelle: WIR in Kiel
Mit hauchdünner Mehrheit (50,3%) hat sich der Bürgerentscheid zum Erhalt der Linden an der Untertrave durchgesetzt: das vorläufige amtliche Endergebnis auf Lübeck.de.

Kaum ist die Abstimmung vorbei gibt es insbesondere von Parteimitgliedern (SPD u.a.) Kritik an
– der geringen Wahlbeteiligung (23,2%)
– dem knappen Wahlausgang
– den Kosten für die Abstimmung und
– den verlorenen Fördergeldern

Kommunalwahl Kiel 2013 - Nichtwähler* stellen die größte Gruppe
Kommunalwahl Kiel 2013 – Nichtwähler* stellen die größte Gruppe

Sicherlich wäre eine höhere Wahlbeteiligung wünschenswert gewesen. Allerdings muss man zumindest den Parteimitgliedern Krokodilstränen unterstellen: Über die eigene nicht vorhandene Verankerung in der Gesamtbevölkerung regen sie nicht auf. Sie zweifeln nicht ihre eigene Legitimität an und sie machen in den Gremien Mehrheitspolitik. Deswegen haben wir uns erlaubt eine Grafik aus dem Jahr 2013 zur Kommunalwahl in Kiel auszugraben. Interessanterweise entspricht das Ergebnis von SPD und CDU zusammen in etwa der Wahlbeteiligung beim Bürgerentscheid in Lübeck.
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Wechsel im Kieler Rat: Andreas Regner folgt Sönke Nonnsen

Andreas Regner, Ratsherr für WIR in Kiel in der Ratsversammlung. Foto: Jacob Zimmermann
Andreas Regner, Ratsherr für WIR in Kiel in der Ratsversammlung. Foto: Jacob Zimmermann
Quelle: WIR in Kiel
Vor wenigen Tagen ist Ratsherr Sönke Nonnsen aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten.
Nachrücker für die Wählergemeinschaft WIR in Kiel ist Andreas Regner. Der 51 Jährige ist Gartenbau-Wirtschafter und engagiert sich seit vielen Jahren in Bürgerinitiativen. Fachliche Schwerpunkte sind u.a. die Umweltpolitik, Stadtentwicklung und der Wohnungsbau.

Sein besonderes Augenmerk gilt auch der Mitbestimmung der Kielerinnen und Kieler durch Bürgerentscheide und andere Beteiligungsformen. Zuletzt engagierte sich Andreas Regner als Vertretungsberechtigter des erfolgreichen Bürgerbegehrens zum Erhalt von Freibad Katzheide.

Freibad Katzheide Kiel: Kinder- oder doch Jugendbeteiligung am 2.7. mit Freikarten

Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide. Foto und Bildrechte: Ollo - Kieler Arbeiterfotografen
Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide.
Quelle: WIR in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel lädt zur Jugendbeteiligung Katzheide ins Freibad ein. Samstag, 2.7.2016, von 10-15 Uhr ist der Eintritt frei für die Altersgruppe zwischen 11 und 21 Jahren, wenn sie „eine Idee einbringen möchten“.

Schade, dass hier eine künstliche Altersgrenze gezogen wird: Es haben sich in der Vergangenheit auch viele jüngere Kinder eingebracht mit Bildern, Straßenmalerei u.a.m.
Wie soll man einer Achtjährigen erklären, dass sie bezahlen muss und auch gar nicht mitmachen darf? Ich glaube, die ist sauer.
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