Kiel: Verkehrsentlastung der Stadtteile Hassee, Hasseldieksdamm und Russee – 2. Planungswerkstatt am 12.02.2011

Textdokumentation der Einladung der LH Kiel
Die Anmeldefrist zu den beiden Teilveranstaltungen (9 – 13.30 Uhr und 14.30 – 19 Uhr) ist abgelaufen. Zur Vorbereitung der Werkstatt finden Sie hier
Materialien zur zweiten Planungswerkstatt zum Herunterladen.
In acht PDF-Dateien ist die Bearbeitung (Stellungnahme) zur Auswertungsmatrix der ersten Planungswerkstatt von Moderation Schleswig-Holstein am 29.11.2011 dokumentiert.
Sollten Sie das Material in größerem Format als DIN A4 und mit größerer Auflösung ausdrucken wollen, so sind entsprechende (größere) Dateien nur über den Datenaustausch-Server der Landeshauptstadt Kiel ab 7. Februar 2011 befristet und auf Anfrage abrufbar. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an Rainer.Bohn@kiel.de.
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Kiel: Kein Gewerbegebiet Russeer Weg – Hartsteinwerk

Textdokumentation eines in Kiel kursierenden Flugblattes
Ein Rückfall in alte Zeiten von “Willy Bruhn Söhne” steht uns bevor – und das wird erst der Anfang sein. Unsere Hofholzallee, der Russeer Weg und alle benachbarten Straßen werden zur „Einflugschneise“ des überregionalen und regionalen Schwerlastverkehrs und auch Pkw-Verkehrs werden. Warum?
Unter Federführung des “Grünen” Bürgermeisters Todeskino wird in einer Harakiriaktion “über Nacht” die jahrzehntealte Grünfläche des ehemaligen Hartsteinwerkes zu einer Gewerbefläche.
Inmitten von Wohngebieten – ohne eine vernünftige Erschliessung – soll in Insellage ein Gewerbegebiet auf ca. 4 ha entstehen. Hier ist jede Art von Gewerbe zulässig. Von der Großspedition bis zur Großbäckerei mit 24 – Stunden-Betrieb. D.h. rund um die Uhr Lärm, Abgase, Gestank für uns alle. Bereits heute gehört die Hofholzallee zu den stark belasteten Straßen in Kiel.
Drei Tatsachen verdeutlichen, mit welcher Art von “Grüner” Politik und Verwaltung wir es hier zu tun haben:
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12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Brunsbüttel: BUND und DUH klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk

BUND, Deutsche Umwelthilfe und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein – Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben – Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft
Kiel/Berlin/Brunsbüttel: Der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 „Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.
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Kiel: Protokoll der STEG belegt: Brücke war nicht gewollt von BürgerInnen

Anmerkung A.R.: STEG in Kiel ist das Büro Soziale Stadt unter der Fachaufsicht der LH Kiel.
Ein Mangel dieses Protokolls ist es, dass es sämtliche Vorschläge listet, allerdings nicht die qualitative Wertung Naturbelassenheit, Baumschutz, Umweltpädagogik, Kinderspiel erfasst!

Textdokumentation

(Eigenschaften: erstellt von STEG-Mitarbeiterin am 1.12.2008, geändert von STEG-Mitarbeiter am 4.12.2008)

Umgestaltungsvorschläge Brook

Natur (Bäume/ Pflanzen/ Au)
Einzelne Baumkronen lichten
Naturlehrpfad mit Knick
Beschilderung der Bäume (Art, Alter, etc.)
Flusslaufveränderung (Mäander)
Bachlauf
Das Gestrüpp möglichst flach halten
Beschnitt der Eiben und Ilex auf Kugelform
Alle Bäume und Ziersträucher halten!
Säuberung des Bachlaufs (Betonreste)
Keine Bäume fällen auf/ an der großen Rasenfläche neue Bäume pflanzen (Allee?)
Möglichst „wilde“, dichtbewachsene Natur
Kastanien unangetastet lassen
Bachlauf permanent frei und sauber halten (Sumpfdotterblumen/ Schlüsselblumen pflanzen)
Blumen und Büsche (Rhododendron) pflanzen
Die Vorwaldvegetation erhalten und vorhandene Bäume dauerhaft von Baumschnittexperten pflegen lassen
Lärmdämmung am Spielplatz durch Bepflanzung
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Kiel: Offener Brief von Blücher e.V. zur geplanten Granitentfernung am Blücherplatz

Blücher e.V. (i.G.)
Blücherplatz 9a
24105 Kiel, 21. April 2010
www.bluecherplatz.de
www.bluecherplatz-kiel.de

Offener Brief

Herrn
Bürgermeister Peter Todeskino
Dezernat II Stadtentwicklung und Umwelt
Postfach 1152
24099 Kiel

Ideenwerkstatt Blücherplatz vom 26.02.2010
Pläne des Tiefbauamtes
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