Ja zum Tempelhofer Feld – Volksentscheid am 25. Mai in Berlin

Tempelhofer Feld in Berlin: Ja beim Volksentscheid am 25. Mai 2014
Tempelhofer Feld in Berlin: Ja beim Volksentscheid am 25. Mai 2014
Argumente der Trägerin des Volksbegehrens Initiative 100% Tempelhofer FeldPDF
Auszug aus der Amtlichen Informationsbroschüre zum Volksentscheid

Das Tempelhofer Feld ist das grüne Juwel Berlins. Diese einzigartige Freifläche hat sich seit seiner Öffnung vor vier Jahren zum beliebtesten Park Berlins entwickelt. Über zwei Millionen Menschen besuchen im Jahr das Tempelhofer Feld. Das sind zehn Mal so viele Besucher wie im großen Tiergarten. Wobei die Kosten für Unterhalt und Pflege des Feldes mit 50 Cent pro Einwohner und Jahr nur halb so hoch sind.
Ja zum Tempelhofer Feld – Volksentscheid am 25. Mai in Berlin weiterlesen

Ostsee – Munitionsfund vor Heidkate gefährdet Mensch und Umwelt

NABU, GRD und GSM fordern Pilotprojekt alternativer Bergungsmethoden
Berlin/Kiel – Nach einer gezielten Munitionssuche der Bundesmarine von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD) wurden am Mittwoch mindestens 1.000 Großsprengkörper vor dem beliebten Badeort Heidkate an der Kieler Außenförde gefunden. Vor diesem Hintergrund fordern die Naturschutzverbände NABU, Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD) und Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) ein strategisches Umdenken beim Umgang mit Munitionsaltlasten im Meer. Bislang wurden Großsprengkörper durch Sprengungen an der Fundstelle beseitigt.
Ostsee – Munitionsfund vor Heidkate gefährdet Mensch und Umwelt weiterlesen

Ergebnisbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer

NABU, GSM und GRD begrüßen Ergebnisbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer
Die ad-hoc Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer folgt mit der heutigen Vorstellung ihres Ergebnisberichts Anregungen der Umweltverbände
Neumünster, den 5. Dezember 2011 – NABU, GRD und GSM begrüßen, dass die Arbeitsgemeinschaft Bund-Länder Messprogramm für die Meeresumwelt ihren Ergebnisbericht zur Situation von Munitionsaltlasten in deutschen Gewässern vorgestellt hat. Darin wird die aktuelles Situation der Altmunition in Nord- und Ostsee zusammengestellt, die Gefahren bewertet und Maßnahmen zum Umgang mit dem Kriegserbe im Meer erörtert. Die Verbände hatten im Herbst 2007 vom Bund und den Küstenländern eine kritische Aufarbeitung der Thematik anlässlich ihres Symposiums Neue Methoden der Munitionsbeseitigung in Nord- und Ostsee in Kiel eingefordert. Auch der internationale, von den Verbänden veranstaltete MIREMAR-Kongress (Minimizing Risks for the Environment in Marine Ammunition Removal in the Baltic and North Sea) im Herbst 2010 in Neumünster befasste sich mit dem Problem der Auswirkungen von rd. 1.3 Mio Tonnen Munition vor unseren Küsten und sprach entsprechende Empfehlungen aus.
Ergebnisbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer weiterlesen

Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg weiterlesen

Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg weiterlesen

Morsleben-Kongress am Samstag in Magdeburg

Zum Bergfest der Planauslegung

Zu einer Bestandsaufnahme der kritischen Auseinandersetzung mit dem Atommüll-Lager in Morsleben (ERAM) lädt die Morsleben-Kampagne für diesen Samstag, den 21. November zu einem Kongress nach Magdeburg ein. Die Veranstaltung wird vom BUND Sachsen-Anhalt im Magdeburger Rathaus ausgerichtet, beginnt um 14.00 Uhr und wird live ins Internet übertragen (www.morsleben-kampagne.de).
Morsleben-Kongress am Samstag in Magdeburg weiterlesen

DNR begrüßt Einigung zur Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes an Stiftungen und Verbände

Quelle: DNR

Nationales Naturerbe Deutschlands gerettet

DNR-Vizepräsident Miller: „Mit der heutigen Zustimmung des Bundestages ist der endgültige Durchbruch bei der Sicherung des Nationalen Naturerbes gelungen. Jetzt müssen auch noch die verbleibenden 25.000 Hektar Naturschutzflächen dauerhaft gesichert werden! Die Sicherung des Nationalen Naturerbes ist ein gemeinsamer Erfolg von Naturschutzorganisationen und Bundesregierung!“
DNR begrüßt Einigung zur Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes an Stiftungen und Verbände weiterlesen