Betonrecycling könnte so schön sein – aber: Buntes Allerlei

Wegebau mit Beimischung: Metall, Glasscherben, Kunststoffscherben, Gummi, verarbeitetes Holz und Keramikscherben.
Wegebau mit Beimischung: Metall, Glasscherben, Kunststoffscherben, Gummi, verarbeitetes Holz und Keramikscherben.
Fragwürdiger Wegebau im Landschaftsschutzgebiet Drachensee, Russee und Umgebung
Beton fällt bei vielen Baustellen als Abfall an. Er wird u.a. recycelt durch Brechanlagen, die den Beton brechen. Dieser Betonbruch wird dann in Siebanlagen auf definierte Körnungsgrößen für z.B. Wegebau oder Gründungsarbeiten gesiebt.
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UmwRG-Novelle schwächt Beteiligungsrechte und Demokratie

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
UmwRG-Novelle: Bundesregierung verkennt Wert zivilgesellschaftlicher Kontrolle

Berlin, 25.06.2026: Der Bundestag verabschiedet heute nach jahrelangen Diskussionen und Stillstand eine Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG). Das Gesetz regelt die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden und Bürger*innen gegen umweltrelevante Vorhaben – von Industrieanlagen über Verkehrsprojekte bis hin zu Energieinfrastruktur. Green Legal Impact (GLI) kritisiert, dass der Gesetzgeber die Chance für eine echte Stärkung der Umweltdemokratie ungenutzt lässt und stattdessen den effektiven Rechtsschutz weiter schwächt.
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Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: UN-Komitee nimmt Beschwerde an

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.

Umweltrechtsorganisation GLI macht mit der Beschwerde Verletzung von Beteiligungsrechten geltend. Unabhängiges Überwachungskomitee der UN-Aarhus- Konvention nimmt Beschwerde zum Klimaschutzprogramm (KSP) an.

Berlin, 18.06.2026: Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention (ACCC) hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Erstellung des KSP als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung ist wichtig, um die Unerlässlichkeit der Beteiligungsrechte deutlich zu machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Mai bereits Klage gegen die Inhalte des KSP eingereicht. Ihrer Auffassung nach reichen die Maßnahmen nicht aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele einzuhalten.
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Ewigkeitschemikalien bedrohen unser Trinkwasser

Pressemitteilung des BUND S-H

Kiel. Die Landesregierung Schleswig-Holstein will mit einer neuen Landeswasserschutzgebietsverordnung die Anwendung PFAS-haltiger Pestizide begrenzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) bedankt sich für die Initiative, hält diesen Schritt jedoch für überfällig. PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) müssen nach Ansicht des Umweltverbandes grundsätzlich aus allen Alltagsprodukten und gerade aus Stoffen wie Pestiziden, die sich großflächig auf und im Acker- und Forstboden verteilen, verbannt werden.
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Munich Re versichert weiter LNG-Expansion

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz
Pressemitteilung von urgewald e.V.
Munich Re versichert weiter LNG-Expansion und gefährdet eigene Klimaglaubwürdigkeit

Vor der morgigen Hauptversammlung von Munich Re kritisiert die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald die anhaltenden LNG-Versicherungsgeschäfte des Rückversicherers.
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BUND klagt gegen die A20 im Steinburger Abschnitt 7

Pressemitteilung des BUND S-H
BUND klagt gegen die A20 im Steinburger Abschnitt 7
+++ BUND SH sieht in der Planfeststellung Artenschutz und Habitatschutz nicht ausreichend gegeben
+++ Alternative Trassenführung nicht geprüft
+++ Autobahn zerstört Moore, Feuchtgebiete und Kleingewässer
+++ Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet
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Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein

Berlin, 23.03.2026: Übermorgen muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm (KSP) veröffentlichen, das die Vorgaben des Grundgesetzes, des Europa- und Völkerrechts, und des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Bei der Erstellung hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht ausreichend konsultiert und damit gegen die Vorgaben der Aarhus-Konvention (AK) verstoßen, denn wesentliche Informationen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung fehlten. GLI hat deswegen Beschwerde beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) eingereicht.
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