Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein
Berlin, 23.03.2026: Übermorgen muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm (KSP) veröffentlichen, das die Vorgaben des Grundgesetzes, des Europa- und Völkerrechts, und des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Bei der Erstellung hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht ausreichend konsultiert und damit gegen die Vorgaben der Aarhus-Konvention (AK) verstoßen, denn wesentliche Informationen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung fehlten. GLI hat deswegen Beschwerde beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) eingereicht.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis zum 25.03.2026 ein KSP zu beschließen, mit dem die Klimaziele 2030 und 2040 sowie das dafür vorgesehene Emissionsbudget eingehalten werden. Hierzu fand vom 08.12.2025 bis 13.01.2026 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Schon vor dem Aufruf zur Konsultation wurde medial berichtet, dass die von den Ministerien eingereichten Maßnahmen nicht ausreichten, um die Ziele zu erreichen und die noch erhebliche Treibhausgasminderungslücke zu schließen. Art. 7 S. 1 AK legt fest, dass für eine Öffentlichkeitsbeteiligung „die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt“ werden müssen. Hierzu gehören alle Informationen, die für die Erarbeitung des KSP erforderlich sind – also zumindest die bisher eingereichten Maßnahmen, deren Minderungswirkung sowie die verbleibende Lücke und die Folgenabschätzungen für die Maßnahmen. All dies wurde nicht offengelegt. Stattdessen durften Teilnehmende lediglich auf fünf Leitfragen eingehen.
Henrike Lindemann, Geschäftsführerin von GLI: „Damit das für die nächsten Jahre zentrale Klimaschutzprogramm ein Erfolg wird und breite gesellschaftliche Akzeptanz findet, wäre eine gute und transparente Konsultation der Öffentlichkeit unerlässlich gewesen. Stattgefunden hat jedoch nur eine Scheinbeteiligung, bei der wesentliche Informationen gefehlt haben. Auch diese Bundesregierung tut sich leider schwer damit, das vorhandene Wissen in der Bevölkerung zu nutzen und sich einer kritischen Öffentlichkeit zu stellen. Da die Regierung eventuell schon nächstes Jahr das Klimaschutzprogramm nachbessern muss, haben wir Beschwerde zum Aarhus-Komitee eingelegt, um Verantwortung für die vergangene fehlerhafte Beteiligung einzufordern und künftig eine ordnungsgemäße Beteiligung sicherzustellen.“
Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) ist eine juristische Umweltorganisation. GLI nutzt das Recht und den Rechtsstaat, um Umweltschutz und Menschenrechte zu stärken. Dazu stärkt GLI zivilgesellschaftliche Akteure in Deutschland und weltweit, das Recht zu verstehen, anzuwenden, und zu verbessern.