Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Kiel: Kein Gewerbegebiet Russeer Weg – Hartsteinwerk

Textdokumentation eines in Kiel kursierenden Flugblattes
Ein Rückfall in alte Zeiten von “Willy Bruhn Söhne” steht uns bevor – und das wird erst der Anfang sein. Unsere Hofholzallee, der Russeer Weg und alle benachbarten Straßen werden zur „Einflugschneise“ des überregionalen und regionalen Schwerlastverkehrs und auch Pkw-Verkehrs werden. Warum?
Unter Federführung des “Grünen” Bürgermeisters Todeskino wird in einer Harakiriaktion “über Nacht” die jahrzehntealte Grünfläche des ehemaligen Hartsteinwerkes zu einer Gewerbefläche.
Inmitten von Wohngebieten – ohne eine vernünftige Erschliessung – soll in Insellage ein Gewerbegebiet auf ca. 4 ha entstehen. Hier ist jede Art von Gewerbe zulässig. Von der Großspedition bis zur Großbäckerei mit 24 – Stunden-Betrieb. D.h. rund um die Uhr Lärm, Abgase, Gestank für uns alle. Bereits heute gehört die Hofholzallee zu den stark belasteten Straßen in Kiel.
Drei Tatsachen verdeutlichen, mit welcher Art von “Grüner” Politik und Verwaltung wir es hier zu tun haben:
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Kiel: Stellungnahme IG Hasenholz zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755

Nutzungsvorschlag Grünfläche Hasenholz
Erhalt der Grünfläche am Hasenholz
• Mehrheit der Anwohner für Erhalt der Fläche (mehr als 80 % der Haushalte, 153 Unterschriften aus 97 Haushalten)
• Während der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ sind allein von der IG Hasenholz über 70 Widersprüche an die Stadt Kiel übergeben worden.
• Anwohner wünschen sich eine naturnahe Entwicklung der Grünfläche am Hasenholz
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12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Neue Landschaftsschutzgebiete im Kieler Süden sowie am Drachensee und Russee

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Die Landeshauptstadt Kiel hat mit dem Erlass der beiden Stadtverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Zwischen Eidertal und Klosterforst Preetz“ und „Drachensee, Russee und Umgebung“ zwei weitere Meilensteine zur Umsetzung ihres freiräumlichen Leitbildes gesetzt. Beide Landschaftsschutzgebiete bilden aufgrund ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz Schwerpunkträume des Naturschutzes. Außerdem haben beide Bereiche eine besondere Bedeutung für die Naherholung der Kieler Bevölkerung.
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Kiel: Uhlenkrog-Rampe – Infozusammenstellung

In den letzten Wochen wurden mehrere Beiträge zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Landeshauptstadt Kiel auf planten.de veröffentlicht. Hier nun eine Zusammenstellung und die Quellen, sofern sie noch im Internet verfügbar sind:

Vorab die geplante Beratungsfolge der LH Kiel
(zu finden über das Ratsinformationssystem)
Abkürzung Ö: (teil)öffentliche Sitzung
Nicht erfasst in dieser Liste sind die Ortsbeiräte. Termine ebenfalls zu finden über das Ratsinformationssystem Kiel: Uhlenkrog-Rampe – Infozusammenstellung weiterlesen

Stellungnahme der BI Uhlenkroog zu KN-Artikel

Nachfolgend ist eine Stellungnahme der Bürgerinitiative Uhlenkrog dokumentiert.

Bezugnahme auf den Artikel in den Kieler Nachrichten, – Eine Rampe für Hassee , Erscheinungsdatum 05. Januar 2007, Seite 22 der KN.

Mit dem vorliegenden Artikel wird u. E. deutlich, dass die Stadtplaner den Vollanschluß an die A 215 über den Uhlenkrog zur Zeit kompromisslos herstellen wollen. Ungewöhnlch ist die kurze zeitliche Abfolge mit der die Planungsverantwortlichen in den zuständigen Gremien Ihre Planungsabsichten durchsetzen wollen. Diese Verfahrensweise ignoriert u. a. die Interessen einer großen Anzahl von Bürgerinnen u. Bürgern in Hasseldieksdamm u. Hassee, die sich gegen die derzeitige u. einseitige Planungsumsetzung wenden.
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