Ewigkeitschemikalien bedrohen unser Trinkwasser

Pressemitteilung des BUND S-H

Kiel. Die Landesregierung Schleswig-Holstein will mit einer neuen Landeswasserschutzgebietsverordnung die Anwendung PFAS-haltiger Pestizide begrenzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) bedankt sich für die Initiative, hält diesen Schritt jedoch für überfällig. PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) müssen nach Ansicht des Umweltverbandes grundsätzlich aus allen Alltagsprodukten und gerade aus Stoffen wie Pestiziden, die sich großflächig auf und im Acker- und Forstboden verteilen, verbannt werden.
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Einfelder See im Herbst

Einfelder See im Herbst
Einfelder See im Herbst
Der Einfelder See liegt auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Neumünster. Lediglich das Dosenmoor gewährt einen geringen Zufluss zum See. Ansonsten speist er sich fast ausschließlich aus Grundwasser und Niederschlagswasser.
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Einfelder See: Badestelle

Ostufer des Einfelder See - Blick nach Süd-Westen
Ostufer des Einfelder See – Blick nach Süd-Westen
Der (Haupt-)Strandbereich des Einfelder Sees befindet sich an der Ostseite des Sees. Die Blickrichtung des Fotos ist süd-westlich.
Genau gegenüber des Standpunktes des Fotografen befindet sich das vom NaBu betreute etwa 13 Hektar große Naturschutzgebiet „Westufer des Einfelder Sees“.
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Erste-Hilfe-Kit: Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz
Der Verein Verwaltung für Demokratie e.V. hat ein Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende (Version 1) herausgegeben.
Textspiegelung der Beschreibung des Vereins:
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BUND-Stellungnahme zu Rohstoffabbauflächen in Gammelby/Birkensee

Stellungnahme des BUND Rendsburg-Eckernförde zum Antrag der Fa. Glindemann auf Genehmigung von Rohstoffabbauflächen, in Gammelby/Birkensee

Der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus der Firma Glindemann in der Gemeinde Gammelby (Kreis Rendsburg Eckernförde) kann der BUND aus mehreren Gründen nicht zustimmen.
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (2022) stellt für den Bereich Kosel/Gammelby unter dem Punkt 4.10 Rohstoffsicherung, Nutzung von Lagerstätten fest:
„In diesem Bereich ist bereits in erheblichem Maße Bodenabbau erfolgt und zum Teil noch in Betrieb. Ein darüberhinausgehender Abbau ist mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus folgenden Gründen nicht vereinbar:
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Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.

Im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren bzw Bürgerentscheid spielen in Schleswig-Holstein v.a. folgende Rechtsvorschriften eine Rolle (Permanentlinks auf die gültige Fassung der Vorschrift):
Gemeindeordnung: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 9 Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 10 Bürgerentscheid
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG

Textspiegelung §16g GO S-H
Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Selbstverwaltungsaufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nach § 2 Abs. 2 verpflichtet ist, soweit ihr nicht ein Entscheidungsspielraum zusteht,
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Schleswig-Holstein: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Band 1 + 2 aktualisiert

Gefährdet (RL 2) und im Bestand in S-H rückläufig: Acker-Zahntrost, Odontites vernus agg.
Gefährdet (RL 2) und im Bestand in S-H rückläufig: Acker-Zahntrost, Odontites vernus agg.
Die 5. überarbeitete Version der Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Band 1 und 2 ist erschienen. Datenstand ist Dezember 2019.

Nachfolgend einen Auszug zur Gefährdungsklassifizierung aus der Roten Liste der Gefäßpflanzen Band 1.
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