Erste-Hilfe-Kit: Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz
Der Verein Verwaltung für Demokratie e.V. hat ein Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende (Version 1) herausgegeben.
Textspiegelung der Beschreibung des Vereins:
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BUND-Stellungnahme zu Rohstoffabbauflächen in Gammelby/Birkensee

Stellungnahme des BUND Rendsburg-Eckernförde zum Antrag der Fa. Glindemann auf Genehmigung von Rohstoffabbauflächen, in Gammelby/Birkensee

Der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus der Firma Glindemann in der Gemeinde Gammelby (Kreis Rendsburg Eckernförde) kann der BUND aus mehreren Gründen nicht zustimmen.
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (2022) stellt für den Bereich Kosel/Gammelby unter dem Punkt 4.10 Rohstoffsicherung, Nutzung von Lagerstätten fest:
„In diesem Bereich ist bereits in erheblichem Maße Bodenabbau erfolgt und zum Teil noch in Betrieb. Ein darüberhinausgehender Abbau ist mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus folgenden Gründen nicht vereinbar:
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Maurerbütt als Miniaturteich

Maurerbütt als Miniaturteich.
Maurerbütt als Miniaturteich.
Miniaturteiche sind einfach mit einer Maurerbütt zu bauen. Der Rand der Bütt sollte etwas herausstehen, um Erdeinspülungen zu vermeiden. Außerdem entsteht so eine sehr wirksame Kapillarsperre, die ein Leersaugen des Kleinteiches durch die Umgebungserden bzw. Umgebungsvegetation verhindert.
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Stiftung Naturschutz S-H zum Internationalen Tag des Waldes

Pressemitteilung der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Naturwälder in Schleswig-Holstein: Lieblingsort, Klimaschützer und Schatzkammern für die Artenvielfalt

Zum Internationalen Tag des Waldes

Sie sind wertvolle Schattenspender an heißen Sommertagen, im Herbst bilden sie mit ihren bunten Blättern einen Klangteppich, der beim Darüber-Spazieren einen unvergleichlich schönen Ton produziert, in verschneiten Wintern sind sie fabelhaft still und jetzt im Frühling zeigen sie mit den ersten zarten grünen Blättern, die sie hervorbringen, es geht wieder los: die Bäume in unseren Wäldern hier in Schleswig-Holstein.
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Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben

Dünen an der Ostseeküste bei Noer
Dünen an der Ostseeküste bei Noer
Pressemitteilung des BUND S-H
Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben

+ Naturschutzverbände im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags: Aktionsplan Ostseeschutz schnell umsetzen!
+ Fischereifreie Schutzgebiete tragen zur Erholung der Fischpopulationen bei
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Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.

Im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren bzw Bürgerentscheid spielen in Schleswig-Holstein v.a. folgende Rechtsvorschriften eine Rolle (Permanentlinks auf die gültige Fassung der Vorschrift):
Gemeindeordnung: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 9 Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 10 Bürgerentscheid
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG

Textspiegelung §16g GO S-H
Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Selbstverwaltungsaufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nach § 2 Abs. 2 verpflichtet ist, soweit ihr nicht ein Entscheidungsspielraum zusteht,
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