Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Anti-AKW-Bewegung nach CASTOR-Protest bundesweit im Aufwind

Castor-Alarm 15.-18.02.2011
Castor-Alarm 15.-18.02.2011
Massive Proteste begleiteten Atommüll-Transport nach Lubmin
Die Anti-Atom-Bewegung lässt nicht locker und läuft insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu neuer Größe auf. Auch beim dritten CASTOR-Transport innerhalb weniger Monate waren AtomkraftgegnerInnen entlang der gesamten Strecke von Karlsruhe bis ins Ostseebad Lubmin aktiv. Sie haben sich von massiver Polizeipräsenz und Demonstrationsverboten nicht abschrecken lassen. Mit Mahnwachen, Sitz- und Nachttanzblockaden, Kletteraktionen und vielem mehr haben sie klar gemacht, dass sie die Verschieberei von Atommüll nicht hinnehmen und offensiv für den Ausstieg aus der Atomenergie streiten. ROBIN WOOD-Aktive haben die Proteste nach Kräften unterstützt. Zwei AtomkraftgegnerInnen gelang es, mit einer Abseilaktion an einer Brücke in Schkopau bei Halle den Zug für etwa eine Stunde zu stoppen.
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Kiel: Stellungnahme IG Hasenholz zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755

Nutzungsvorschlag Grünfläche Hasenholz
Erhalt der Grünfläche am Hasenholz
• Mehrheit der Anwohner für Erhalt der Fläche (mehr als 80 % der Haushalte, 153 Unterschriften aus 97 Haushalten)
• Während der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ sind allein von der IG Hasenholz über 70 Widersprüche an die Stadt Kiel übergeben worden.
• Anwohner wünschen sich eine naturnahe Entwicklung der Grünfläche am Hasenholz
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12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Robin Wood reicht Unterlassungsklage gegen Mappus ein

Stuttgart 21- Nein Danke!
Stuttgart 21- Nein Danke!
Medienhetze gegen Berufsdemonstranten bereitete Schwarzen Donnerstag vor
Die Umweltorganisation Robin Wood hat heute beim Landgericht Bremen Unterlassungsklage gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) eingereicht. Dieser hatte fünf Tage vor dem brutalen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten gegenüber Focus Online wahrheitswidrig behauptet, es gebe unter den Demonstranten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD“. Bei ihnen würden „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“.
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Abscheidung und Endlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken birgt enorme Risiken

BUND-Gutachten: Abscheidung und Endlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken birgt enorme Risiken, Landesregierung im Wort
Berlin/Kiel. Die Endlagerung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken oder der Industrie in tiefe Erdschichten, die sogenannte CCS-Technologie (carbondioxide capture and storage), kann zur Versalzung des Grundwassers führen. Die hohen Drücke, die zur Verpressung des CO2 in die Tiefe erforderlich sind, können außerdem Leckagen oder Erdbeben verursachen. Entweichendes Kohlendioxid, das sich in Senken oder Tälern ansammelt, könnte zur Gefahr für die Bevölkerung werden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse eines geologischen Gutachtens, das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute in Berlin vorgestellt hat. Der Umweltverband forderte, dass das Gesetz zur Errichtung von Anlagen mit CCS-Technologie, das derzeit unter Hochdruck von Kanzleramt, Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorangetrieben wird und noch im November vom Kabinett verabschiedet werden soll, diesen Sicherheitsrisiken Rechnung trägt.
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