Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V. Bürgerbegehren zum Speicherkoog für zulässig erklärt
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen hat das Bürgerbegehren mit Bescheid vom 12. August 2026 für zulässig erklärt. Damit steht fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens erfüllt sind. Zuvor waren die Ende Juni beim Amt Mitteldithmarschen eingereichten Unterschriften geprüft worden. Dithmarschen: Bürgerbegehren zum Speicherkoog für zulässig erklärt weiterlesen
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V. Mehr als 1000 Unterschriften für Bürgerbegehren im Speicherkoog gesammelt
Die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) hat für das laufende Bürgerbegehren gegen die geplante Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen mehr als 1000 Unterschriften gesammelt.
„Wir freuen uns sehr über die große Unterstützung aus der Bevölkerung“, erklärt Wencke Lehmacher, Vorsitzende der BINS. „Dass wir diese Zahl erreichen konnten, verdanken wir dem Einsatz vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sowie der Unterstützung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger.“ Dithmarschen: Mehr als 1000 Unterschriften für Bürgerbegehren im Speicherkoog weiterlesen
Andreas Galka: Verkauftes GrünLeseempfehlung zu den Themenkreisen Kieler Stadtgeschichte, Umweltzerstörung (Klima-, Natur-, Umwelt- und Artenschutz) und Demokratieschwächung durch autoritäre Durchsetzungsstrategien, Rechtsbrüche, korruptive Vorgänge, Fehlinformationen, gebrochene Versprechen…
Andreas Galka war mehr als ein Jahrzehnt im Widerstand gegen die Ansiedlung eines Projektes von Kurt Krieger in Kiel aktiv. Zunächst als MöbelKraft-Ansiedlung angedacht, mutierte das Grundstücksgeschäft von Krieger dann zur Ansiedlung von anderen Krieger-Projekten (Höffner, Sconto). Verkauftes Grün reflektiert zahlreiche Aspekte eines Lehrstückes zur Durchsetzung eines Großprojektes in der Landeshauptstadt Kiel. Buchtipp: Andreas Galka: Verkauftes Grün weiterlesen
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V.Ferienhäuser im Speicherkoog: Verfahren geht weiter – juristische Klärung und neues Bürgerbegehren in Vorbereitung
Im Verfahren um das Bürgerbegehren zu den geplanten Ferienhäusern im Speicherkoog hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das eingereichte Bürgerbegehren in der vorliegenden Form nicht zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Mitglieder der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS), die das Verfahren angestrengt haben, werden gegen diese Entscheidung weiter juristisch vorgehen. Dithmarschen: Ferienhäuser im Speicherkoog: juristische Klärung und neues Bürgerbegehren in Vorbereitung weiterlesen
Textspiegelung §16g GO S-H Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein§ 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.Offener Brief der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V. an das Kommunalunternehmen: Lassen Sie die Bürger*innen mitbestimmen!
Sehr geehrte Herren Hell, Wolpmann, Dohrmann, Rogalla, Boie und Meyn,
für uns ist immer noch nicht nachvollziehbar, weshalb Sie sich so sehr gegen einen Bürgerentscheid wehren. Interessiert Sie nicht, wie die Meldorfer*innen über die geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog denken? Dithmarschen: Speicherkoog: Offener Brief der BINS an das Kommunalunternehmen weiterlesen
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V. Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen – Juristische Auseinandersetzung wahrscheinlich
Die Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen hat in einem Anhörungsschreiben an die BINS mitgeteilt, das eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu wollen. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass Entscheidungen von Kommunalunternehmen von Bürgerbegehren ausgenommen seien, weil sie nicht im Schleswig-Holsteinischen Gesetz über Bürgerbegehren explizit genannt seien. Diese Entscheidung sei auch mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium in Kiel abgestimmt. Dithmarschen: Speicherkoog: Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen weiterlesen