Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V.Ferienhäuser im Speicherkoog: Verfahren geht weiter – juristische Klärung und neues Bürgerbegehren in Vorbereitung
Im Verfahren um das Bürgerbegehren zu den geplanten Ferienhäusern im Speicherkoog hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das eingereichte Bürgerbegehren in der vorliegenden Form nicht zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Mitglieder der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS), die das Verfahren angestrengt haben, werden gegen diese Entscheidung weiter juristisch vorgehen.
Dem Verfahren liegt eine Entscheidung des Kreises Dithmarschen als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde zugrunde. Im Oktober 2022 hatten die Kläger ein Bürgerbegehren mit mehr als 850 Unterschriften beim Kreis Dithmarschen eingereicht. Ziel war es, einen Bürgerent-scheid über die geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog herbeizuführen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die geplante Errichtung von Ferienhäusern in einem ökologisch hoch-sensiblen Bereich des Speicherkoogs. Der Speicherkoog zählt zu den bedeutendsten Rast- und Brutgebieten für Zugvögel an der deutschen Nordseeküste und steht unter besonderem natur-schutzfachlichem Schutz. Der Kreis Dithmarschen hielt das an die Stadt Meldorf adressierte Bürgerbegehren für unzulässig, weil das Bauleitverfahren nicht – wie üblich – von der Stadt Meldorf, sondern von einem Kommunalunternehmen geführt wird. Bei Beschlüssen im Bauleitverfahren von Kommunalunternehmen seien Bürgerbegehren nicht möglich. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung in erster Instanz.
Sollte auch das Oberverwaltungsgericht diese Auffassung bestätigen, wäre der Weg für eine Verfassungsbeschwerde vor dem schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht frei. Das Landesverfassungsgericht soll die Auffassung der Kläger prüfen, dass die Bauleitplanung gar nicht auf das Kommunalunternehmen hätte übertragen werden dürfen. Denn die Auslagerung der Bauleitplanung auf das Kommunalunternehmen würde faktisch eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte der Bürger bedeuten, wenn dadurch Bürgerentscheide nicht mehr möglich wären. Damit könnten wesentliche Teile der bisherigen Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen rechtlich angreifbar sein.
Unterstützung erhalten die Kläger vom Verein Mehr Demokratie e.V., der sich bundesweit für demokratische Beteiligungsrechte einsetzt. Ein Mitglied des Bundesvorstands von Mehr Demokratie e.V. war bei der mündlichen Verhandlung anwesend und begleitet das Verfahren fachlich.
Zugleich hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass Bürgerbegehren weiterhin ein mögliches und wirksames Mittel der Einflussnahme sein können. Vor diesem Hintergrund wird die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog parallel einen weiteren Weg verfolgen: Die BINS bereitet die nächsten Schritte für ein neues Bürgerbegehren vor, das sich direkt an die Stadtvertretung der Stadt Meldorf richten soll.
Die BINS macht deutlich: Der Einsatz für den Erhalt dieses einzigartigen Naturraums geht weiter – juristisch durch die Klägerinnen und Kläger, politisch und zivilgesellschaftlich durch die Initiative.