Weitere Mustereinwendungen zur Rettung des Prüner Schlags

Verkehr dank Kurt Krieger
Verkehr dank Kurt Krieger, Möbel Kraft + Sconto
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 4.9.2014 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) gegen die Ansiedlung von Möbel Kraft / Sconto auf dem Prüner Schlag schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel vortragen.
Hier sieben Musterschreiben (die neuen sind vorangestellt) zum Ausdruck. In ihnen muss nur Vornamen, Namen und Anschrift vermerkt werden; Datum eintragen und unterschreiben. Besonders gut ist es, wenn man diese Schreiben um weitere Aspekte ergänzt: Andere Argumente oder das Bild eines Kindes…

Störung eines Wanderweges, Verkehr
Schulweggefährdung, Verkehr
Lärm- und Feinstaubbelastung; Verkehr

EU-Arten- und Naturschutzrecht
Grundwassereinspeisung vermindert; Entwässerung problematisch
UN-Kinderrechtskonvention – Fehlende Kinderbeteiligung nach Artikel 12
Gemeindeordnung – Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47f GO

Kiel: Mustereinwendungen Öffentlichkeitsbeteiligung Möbelkraft/Sconto auf dem Prüner Schlag

Protest gegen Möbelkraft-Ansiedlung in Kiel
Apfelsaft statt Möbel Kraft
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 4.9. ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) gegen die Ansiedlung von Möbel Kraft / Sconto auf dem Prüner Schlag schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel vortragen.
Hier vier Musterschreiben zu Ausdruck. In ihnen muss nur Vornamen, Namen und Anschrift vermerkt werden; Datum eintragen und unterschreiben. Besonders gut ist es, wenn man diese Schreiben um weitere Aspekte ergänzt: Eigene weitere Argumente oder das Bild eines Kindes…

EU-Arten- und Naturschutzrecht
Grundwassereinspeisung vermindert; Entwässerung problematisch
UN-Kinderrechtskonvention – Fehlende Kinderbeteiligung nach Artikel 12
Gemeindeordnung – Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47f GO

Abstimmungsscheine und Wahllokale beim Bürgerentscheid am 23.3.2014 in Kiel

Landesmöbelhauptstadt Kiel
Landesmöbelhauptstadt Kiel
Der erste Bürgerentscheid in der Kieler Stadtgeschichte wirft seine Schatten voraus. Für die Abstimmung kann ab sofort auch online ein Abstimmungsschein beantragt werden (ähnlich zur Briefwahl) : Abstimmungsscheine online beantragen.

Wer sein JA lieber direkt in die Wahlurne tragen möchte kann hier sein Wahllokal finden: Wahllokalfinder

Die Landeshauptstadt Kiel wird die Abstimmungsunterlagen bis Anfang März verschicken. Um sich an der Abstimmung zu beteilgen, muss man nicht an der gleichzeitig stattfindenden Oberbürgermeisterwahl teilnehmen.
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Newsletter 29 von WIR in Kiel mit verschiedenen Umweltinfos

Landesmöbelhauptstadt Kiel
Landesmöbelhauptstadt Kiel
Vor ein paar Tagen ist der November-Newsletter von WIR in Kiel e.V. herausgekommen. Er enthält auch mehrere Artikel mit Themen zur Situation der Kieler Umwelt:
Fledermäuse sollen Möbel-Kraft weichen
Was bedeuten Fledermäuse, wenn es um Arbeitsplätze im Niedriglohnsegment geht
Glanzlichter aus dem Ratssaal
Dirk Scheelje (Grüne) zum Bebauungsplan Kurpark/Hohes Ufer in Schilksee
und zum Kiel-Kanal:
Äpfel mit Kühen vergleichen
Leserbrief aus den KN
Weitere Artikel:
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Kiel: Netzwerktreffen 25.10.2012 20h

Kiel: Zentralbad-Fläche würde wichtiges Biotop zerstören
Kiel: Zentralbad-Fläche würde wichtiges Biotop zerstören
Einladung zum Netzwerktreffen 25.10.2012 20h
–> Teilnahmeanfragen an info@wirinkiel.net
Bisher eingegangene Vorschläge zur Tagesordnung
20.00-20.05h Organisatorisches
21.00-21.15h Pause / Persönliche Gespräche
22.00 Tschüss – und bis zum nächsten Mal!

Ortsbeiräte – Funktion nach Gemeindeverfassung und Wirklichkeit in Kiel
Eingeladen ist ein Gastdozent (angefragt) mit umfangreichen praktischen Erfahrungen in Fragen der Gemeindeverfassung. Vortrag 15-20min., danach 15-20 min. Aussprache. Der TOP ist Wunsch mehrerer TeilnehmerInnen des Netzwerktreffens und soll vor allem denjenigen helfen, die gelegentlich oder regelmässig zu den Ortsbeiratssitzungen in ihrem Stadtteil sind und denen oftmals die verfassungsrechtlich (Gemeindeordnung) zugesicherten Mitwirkungsrechte vorenthalten werden.
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Kiel-Friedrichsort: Posse um Grüffkamp-Bebauung

Seit längerem schwelt in Friedrichsort ein Streit um die mögliche Zerstörung von Kleingärten und anderen Grünflächen durch die Wohnbebauung Grüffkamp. In der heutigen Bauausschusssitzung muss sich das Gremium erneut mit dem von wenigen Friedrichsortern befürworteten Bau-Projekt beschäftigen. Grund genug einen Artikel zu spiegeln, den WIR in Friedrichsort vor kurzem im Web veröffentlichte:
Die 6. Runde in der Posse um den Grüffkamp
Nachdem der Bauausschuss im April den unqualifizierten Antrag des Ortsbeirats höflich vertagte, um dem „Ortsbeirat die Gelegenheit zu geben, die Diskrepanz aufzuklären“ wurde in der Ortsbeiratssitzung am 3. Mai die nächste Runde der Posse um die Bebauung des Grüffkamps eingeläutet. Dabei ging es jedoch mit keinem Wort darum die Diskrepanz aufzuklären, sondern darum, einen neuen Antrag zu formulieren.
Ein SPD Ortsbeiratsmitglied, das nach eigenem Bekunden auf diesem Gelände bauen will und sich auch schon ein Sahnegrundstück gesichert hat (selbstverständlich noch zu einem guten Preis) enthielt sich zwar der Stimme, nahm aber ebenso wie bisher immer an der Beratung teil und verstieß damit zum wiederholten Male gegen die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein*.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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