Öffentlichkeitsbeteiligung zu drei Bebauungsplan-Entwürfen in der Kieler Innenstadt, die der Bauausschuss am 3.12.2015 beschlossen hat. Die Entwürfe liegen mit Begründung bis zum 22.01.2016 (1001, 1007) bzw. 29.01.2016 (1008) im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.

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Kategorie: Gemeindeordnung
Gemeindeordnung, GO des Landes Schleswig-Holstein.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu drei Bebauungsplänen in der Kieler Innenstadt
Zu drei Bauleitplan-Entwürfen in der Kieler Innenstadt findet in Kürze die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im wesentlichen will der Bauauschuss mit ihnen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (z.B. Discotheken, Spielhallen, Wettlokale, Nachtlokale, Stripteasebars) sowie Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros ausschließen.
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine, Unternehmen… können vom 19.10. bis zum 30.10.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

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Kiel: Innenministerium erteilt Zulässigkeitsbescheid für Bürgerbegehren Katzheide

Nachfolgend finden Sie eine Textdokumentation des Zulässigkeitsbescheides gekürzt um den Adressteil und Grußformeln; Hervorhebungen durch mich.
Bürgerbegehren für den Erhalt des Schwimmbades Katzheide;
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit
Am 17. September 2015 haben Herr Uwe Hagge, Herr Hartmut Jöhnk und Herr Andreas Regner beim Stadtpräsidenten der Landeshauptstadt Kiel schriftlich ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht: „Sind Sie für den Erhalt des Schwimmbades Katzheide?“
Meine Prüfung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nach § 16 g Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) hat ergeben, dass das eingereichte Bürgerbegehren den Anforderungen des § 16 g Abs. 2 bis 4 GO i. V. m. § 9 Abs. 1 bis 6 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) entspricht und daher zulässig ist.
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Innenministerium: Bürgerbegehren Erhalt Katzheide voraussichtlich zulässig

Zwar steht die eigentliche Prüfung noch aus – gleichwohl kann man von einer Vorentscheidung sprechen.
Reissleine könnte nur sein, dass die Landeshauptstadt oder die Vertretungsberechtigten Argumente vorbringen, die die Kommunalaufsicht zu einer Änderung ihrer Meinung bewegt. Das ist jedoch relativ unwahrscheinlich. Ebenso sollten die knapp 8.000 notwendigen Unterschriften erreicht sein – es wurden rund 11.600 Unterschriften eingereicht. Die LH Kiel prüft derzeit die Unterschriften auf ihre Gültigkeit. Das Bürgerbegehren hat damit einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Bürgerentscheid genommen.
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Kiel: Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung zu Katzheide

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Einwohnerfragestunde in schleswig-holsteinischen Kommunen nach Gemeindeordnung

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Katzheide ist gekommen, um zu bleiben.

Vielen Dank an Ollo von den Kieler Arbeiterfotografen, von dem alle Fotos in diesem Artikel stammen. Bei Ollo liegen auch sämtliche Bildrechte.
Für mich persönlich hatte die Veranstaltung vor allem zwei Höhepunkte: Die Mal- und Bastelaktion der Kinder und Jugendlichen und den Aubrok-Chor, der uns musikalisch unterstützte. Deswegen finden sich in diesem Beitrag auch ausschließlich Bilder des Chores und der Kinderaktion. Die Überschrift dieses Artikels ist ein Zitat aus einem Bild, das mehrere Kinder/Jugendliche gemeinsam schufen. Das war einer der tollen Aspekte: Die Kinder organisierten ihre Aktion völlig selbständig und „benutzten“ die Erwachsenen lediglich für technische Unterstützung.
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