Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: GLI reicht Beschwerde bei UN-Komitee ein

Berlin, 23.03.2026: Übermorgen muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm (KSP) veröffentlichen, das die Vorgaben des Grundgesetzes, des Europa- und Völkerrechts, und des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Bei der Erstellung hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht ausreichend konsultiert und damit gegen die Vorgaben der Aarhus-Konvention (AK) verstoßen, denn wesentliche Informationen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung fehlten. GLI hat deswegen Beschwerde beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) eingereicht.
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