
Ratsherr Karschau vergisst Befangenheitsanzeige beim Bebauungsplan Hasenholz
Ratsherr Rüdiger Karschau, direkt gewählter Stadtvertreter für Wahlkreis 14 (Hassee/Vieburg), trat beim Bebauungsplan Nr. 755 (Hasenholz) im Bauausschuss für eine Bebauung ein, und zwar in Ausführung durch den Siedlerbund. Beim Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 (Hasenholz in Vieburg/Gaarden-Süd) wirkte Ratsherr Karschau am 02.04.2009 sowohl an der Beratung als auch bei der Beschlussfassung im Kieler Bauausschuss mit.
Hasenholz: Wir in Kiel e.V. fordert Rücktritt eines SPD-Ratsherren und stellt Anzeige bei Staatsanwaltschaft weiterlesen
Kategorie: Kinder
Kinder, Kleinkinder, Jugendliche
Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Kiel: Anti-Akw-Demo 28.3.2011 – subjektiver Bericht

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Kindertagesstätten stark mit Weichmachern belastet
BUND fordert Verbot der Schadstoffe im Umfeld von Kindern
Berlin: Analysen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben ergeben, dass viele Kitas mit gesundheitsschädlichen Weichmachern hoch belastet sind. Der Umweltverband hatte bundesweit angeboten, Staubproben aus Kindertagesstätten kostenlos auf Schadstoffe analysieren zu lassen. Bisher wurden Staubproben von sechzig Kindertagesstätten analysiert. Im Durchschnitt waren die untersuchten Kitas dreifach höher als normale Haushalte mit gesundheitsschädlichen und hormonell wirksamen Weichmachern belastet. Die Analysen der Staubproben einiger Kitas ergaben besonders alarmierende Werte. Dort können Kinder allein durch ihren Aufenthalt in den Kita-Räumen gefährliche Chemikalien in gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen aufnehmen.
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Kiel: Hasenholz-Kinder melden sich zu Wort
Kinder und Jugendliche des Hasenholzes hatten gestern eine illustre Runde von Vertreterinnen und Vertretern der Kieler Verwaltung und Selbstverwaltung auf ihrer Spielfläche zu Gast. Kinder und Jugendliche verschiedenen Alters stellten ihre Meinung zu der Grünfläche dar. Und das war überzeugend! Eingeladen hatte die Kieler Kinderkommission, die auch die baupolitischen Sprecher der Kieler Ratsfraktionen einlud.
…Kindermund tut Wahrheit kund…
Differenziert und gut begründet beschrieben sie die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Grünfläche für ältere und jüngere Kinder. Auch deutliche Schelte war zu hören: So wurde den versammelten Damen und Herren dargelegt, dass der Umgang mit den Kindern hier eine Unverschämtheit sei. Das saß offensichtlich, weil niemand der Anwesenden zu widersprechen wagte.
Zwei realsatirische Szenen lohnen der näheren Beschreibung:
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Magazin Kiel21 erschienen

Das Magazin befasst sich genereller mit der Kieler Stadtentwicklung und Stadtplanung, weist aber auch detailreich Missstände auf. Insgesamt kreist die Veröffentlichung um die Thematik: Wem gehört die Stadt?. Wer konkretes sucht zu Umweltaspekten und Naturschutz wird an verschiedenen Stellen fündig, allerdings eher auf der Verweisebene.
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Hamburg: Isebek-Wort zum (Wahl)Sonntag
Handelskammer Hamburg greift nach der Macht: Die Stadt als Beute
In einer 173-seitigen Broschüre mit dem Titel „Hamburg 2030 – Ein Projekt der Handelskammer Hamburg“ hat die Hamburger Wirtschaftslobby am 31. Januar 2011 ihr „Wunsch-Zukunftsbild“ für die Hamburger Politik der nächsten zwanzig Jahre vorgelegt. Darin formuliert die Handelskammer, deren finanzielle Macht auf der Zwangsmitgliedschaft von 160.000 Hamburger Unternehmen beruht, ihren Macht- und Eigentumsanspruch auf Politik, Gesellschaft und öffentliche Güter in der Hansestadt. Politische Partizipation der Bürger ist nicht erwünscht. Ihnen wird Egoismus, Partikularinteresse und mangelnde Urteilsfähigkeit zugeschrieben. Der gefürchteten direkten Demokratie soll mit eigenen, „konstruktiven“ Bürgerbegehren und mit der „Planungshoheit durch den Senat“ entgegengetreten werden. Als weitere Widersacher der Handels kammerpläne werden „Naturschutzverbände“ genannt. Unterschrieben ist die „Agenda 2030“ an erster Stelle vom ehemaligen Handelskammer-Präses Frank Horch, der – in Übereinstimmung mit den strategischen Plänen der Agenda – ein hohes politisches Amt in Hamburg anstrebt.
Dazu verhelfen soll ihm Olaf Scholz, SPD, der – auf diese Weise gestützt von der Hamburger Wirtschaftslobby – selbst an die Macht kommen will und im Gegenzug seit November 2010 damit begonnen hat, seine Partei auf Handelskammer-Kurs zu bringen.
Nach dem Wunsch-Zukunftsbild der Handelskammer Hamburg sollen sich Unternehmer und Unternehmen in allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen zur Durchsetzung und Sicherung ihrer Interessen „verstärkt einbringen“.
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