
Riesiges Banner an Bibliotheks-Neubau gehängt
Stuttgart, 20. April 2011: Mitglieder der Parkschützer und von ROBIN WOOD demonstrieren seit heute früh mit einer öffentlichkeitswirksamen Kletteraktion gegen das Bahn-Projekt Stuttgart 21 (S21). Dazu haben sie am Neubau der Stadtbibliothek in Sichtweite des Stuttgarter Hauptbahnhofs ein 20×10 Meter großes Banner entrollt: „Augen auf, Herr Ramsauer: S21 ist eh schon tot!“ Die neue Stadtbibliothek soll im Zuge des Bahnhofsneubaus Zentrum eines neuen Stadtteils werden, der auf ehemaligen Gleisflächen entstehen soll.
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Kategorie: Verkehr
Verkehr. Individualverkehr. Öffentlicher Personen(nah)verkehr, ÖPNV.
Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Regenwald Report 01/2011 erschienen

Themen sind u.a.:
* E10 und Biodiesel sofort stoppen!
* Die Welt bewegen – mit Ihrer Hilfe
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Die wahre Bilanz der Deutschen Bahn
Bahn für Alle legt Alternativen Geschäftsbericht 2010 vor: Ohne staatliche Zuschüsse 6 Milliarden Euro Verlust
Anlässlich der jährlichen Bilanzpressekonferenz der Deutschen Bahn AG hat das Bündnis „Bahn für Alle“ gestern morgen einen Alternativen Geschäftsbericht vorgestellt. Der Bericht analysiert, wie der Gewinn von gut 1,8 Milliarden Euro in 2010 zustande kommt und was er für den täglichen Bahnbetrieb, für die Fahrgäste und Beschäftigten bedeutet.
Vor dem Berliner Marriott-Hotel am Beisheim-Platz, in dem gestern um 11 Uhr die Pressekonferenz der DB AG stattfand, stellten Aktive von „Bahn für Alle“ den Tunnelblick des DB-Managements symbolisch dar: Mit starren Blick auf die Gewinnkurve sehen sie nicht, was daneben vorgeht: brechende Achsen, heruntergekommene Schienen, Verspätungen, Zugausfälle und ein kaputtes Berliner S-Bahn-System.
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Vorläufiger Bau- und Vergabestopp für S21

Die Umweltorganisation Robin Wood begrüßt den von DB-Vorstand Volker Kefer angekündigten Bau- und Vergabestopp für das milliardenteure Bahnprojekt Stuttgart 21.
„Der Bau des Stuttgarter Kellerbahnhofs ist ein Bahnverkehrverhinderungsprojekt. Der Baustopp bis zur Konstituierung der neuen grün-roten Landesregierung ist nur ein erster Schritt. Weitere müssen jetzt folgen, um eine milliardenschwere Fehlinvestition zu verhindern und das Projekt endgültig zu stoppen“, sagt Robin Wood-Verkehrsreferentin Monika Lege.
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Kiel: Anti-Akw-Demo 28.3.2011 – subjektiver Bericht

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Stuttgart21: Parkschützer tun den ersten Schritt zum Baustopp

Stuttgart, 27. März 2011: Kurz nach der Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Endergebnisses fiel der Bauzaun rund um den Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor dem Nordausgang des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Parkschützer hatten ihn in Minutenschnelle komplett flachgelegt. Mit Musik, Tanz und Gesang strömten etwa 1.000 ausgelassene Kopfbahnhof-Freunde auf den vollständig leeren Platz, auf dem in den nächsten Wochen ein unterirdisches Technikgebäude für Stuttgart 21 gebaut werden sollte. Der Auftrag an die neue Regierung ist klar und unmissverständlich: Baustopp jetzt! Die erste Amtshandlung des neuen Ministerpräsidenten muss es sein, bei Bahn und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer das Ende von Stuttgart 21 durchzusetzen.
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