Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Knick-Urteil des OVG Schleswig

BUND zufrieden mit Urteil des OVG Schleswig
Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig sieht der BUND eine Lanze für den Naturschutz gebrochen. Danach stellt das Aufputzen von Knicks in der bisher üblichen Art und Weise eine nachhaltige Schädigung dieser Landschaftselemente dar. „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun unverzüglich Rechtssicherheit schafft“, fordert Reinhard Degener, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Schleswig-Holstein. „In Zukunft muss jeder Landwirt eindeutig wissen, wie er seine Knicks zu pflegen hat“.
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Kulturblume e.V. in Blumenthal/Holstein sucht Mitstreiter für Naturerlebnisraum-Projekt

1.Streuobstwiese der KULTURBLUME in Blumenthal
Der Verein zur Förderung der Kultur und der Umwelt in Blumenthal/Holstein und Umgebung KULTURBLUME e. V. hat seine erste Streuobstwiese angelegt. Ungefähr 1 Jahr nach der Gründung des Vereins haben zahlreiche Mitglieder des Vereins, sowie einige Sympathisanten, innerhalb von 2 Wochen eine Streuobstwiese angelegt. Auf einem Stück Brachland von einem halben Hektar, dass die Gemeinde Blumenthal zur kostenlosen Nutzung freigegeben hat wurden in fast 300 Arbeitsstunden 20 Obstbäume, 50 Beerensträucher und nahezu 100 Knickpflanzen gepflanzt. Mehr als die Hälfte der Arbeitszeit wurde am ersten Wochenende für die Urbarmachung des Grundstückes aufgewandt.
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Kiel: Protokoll der STEG belegt: Brücke war nicht gewollt von BürgerInnen

Anmerkung A.R.: STEG in Kiel ist das Büro Soziale Stadt unter der Fachaufsicht der LH Kiel.
Ein Mangel dieses Protokolls ist es, dass es sämtliche Vorschläge listet, allerdings nicht die qualitative Wertung Naturbelassenheit, Baumschutz, Umweltpädagogik, Kinderspiel erfasst!

Textdokumentation

(Eigenschaften: erstellt von STEG-Mitarbeiterin am 1.12.2008, geändert von STEG-Mitarbeiter am 4.12.2008)

Umgestaltungsvorschläge Brook

Natur (Bäume/ Pflanzen/ Au)
Einzelne Baumkronen lichten
Naturlehrpfad mit Knick
Beschilderung der Bäume (Art, Alter, etc.)
Flusslaufveränderung (Mäander)
Bachlauf
Das Gestrüpp möglichst flach halten
Beschnitt der Eiben und Ilex auf Kugelform
Alle Bäume und Ziersträucher halten!
Säuberung des Bachlaufs (Betonreste)
Keine Bäume fällen auf/ an der großen Rasenfläche neue Bäume pflanzen (Allee?)
Möglichst „wilde“, dichtbewachsene Natur
Kastanien unangetastet lassen
Bachlauf permanent frei und sauber halten (Sumpfdotterblumen/ Schlüsselblumen pflanzen)
Blumen und Büsche (Rhododendron) pflanzen
Die Vorwaldvegetation erhalten und vorhandene Bäume dauerhaft von Baumschnittexperten pflegen lassen
Lärmdämmung am Spielplatz durch Bepflanzung
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NABU S-H: Ein Sieg für den Schutz unserer Knicks

Verwaltungsgericht korrigiert Landesregierung
Von der Schlägelmaschine massakriert, bis zum Wallfuß schmal wie eine Gartenhecke zurückgestutzt – dieses traurige Erscheinungsbild ist in schleswig-holsteinischen Ackerlandschaften mittlerweile gang und gebe, obwohl es in krassem Gegensatz zur natürlichen Wuchsform der Wallhecken sowie zu den Ansprüchen der in ihnen lebenden Tierarten steht. Der NABU hat diese Praxis immer wieder vergeblich angeprangert und eine Änderung eingefordert. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MLUR hat dabei auf Wunsch des Bauernverbands diese Knickverstümmelung über einen Erlass und die Änderung der Biotopverordnung ausdrücklich gestattet – obwohl das Landesnaturschutzgesetz alle Maßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Knicks führen können, klar verbietet. Doch nun hat der Naturschutz Rückendeckung vom Verwaltungsgericht Schleswig erhalten, dessen wegweisendes Urteil vom 4. Januar 2010 die Landesregierung in erhebliche Schwierigkeiten bringen dürfte (Az.: 1 A 35/07).
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Pressekonferenz in Kiel: BUND Knick-Check

Die vielen bunten Knicks sind (noch) ein prägendes Markenzeichen für Schleswig-Holstein und erfreuen Einheimische ebenso wie Touristen. Gleichzeitig bieten sie eine unglaubliche Artenvielfalt, zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind auf den Lebensraum Knick angewiesen.
Im letzten Winter und in diesem Frühjahr häuften sich die Hinweise besorgter BürgerInnen und von Mitgliedern auf nicht fachgerechte Knickpflege wie das „Schlegeln“, Anpflügen des Knickfußes und die Beseitigung von den typischen Überhältern, sogar das Verschwinden von Knicks. Sind unsere Knicks bedroht? Welche Maßnahmen sind zum Schutz notwendig? Pressekonferenz in Kiel: BUND Knick-Check weiterlesen

Kiel: Stellungnahme Vorplanung Abschnitt Brook

Um diesen Plan geht es: 1,5 MB(!): Vorplanung für den Brook

Weitere Infos: Vorplanung zum Brook vorgelegt
planten.de/?s=Brook oder planten.de/tag/brook/

Vorplanung Abschnitt Brook – Stellungnahme
Änderung- und Ergänzungsvorschläge, Fragen

Grundsätzliches
Es fehlt im wesentlichen die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen und eine Pflegekonzeption. Vorschläge liegen vor in der Stellungnahme zu den Details, um dieses „Thema“ wenigstens punktuell aufzugreifen. Die Entwicklung eines an Umwelt- und Naturfreundlichkeit orientierten Pflegekonzeptes ist von zentraler Bedeutung. Dieses muss dauerhaft (!) die Kinder und Jugendlichen der Wohnumgebung und der benachbarten Einrichtungen einbeziehen.

Zahlreiche Vogelarten nutzen den Park als Brutraum. Dieses ist zu erhalten und aufzuwerten durch sehr gezielte Baumpflege und Lagerung anfallenden Schnittgutes in den Anlagen (Totholzhecken = Benjeshecken z.B.). Ein solches Vorgehen trüge auch zu Kosteneinsparungen und zur Verbesserung der Umweltbilanz der Bewirtschaftung des Parks bei. Link zur Thematik.

Die Totholzhecken können zur Gliederung der Anlage dienen und umwelt- und erlebnispädagogisch durch angeleitete Kinder und Jugendliche betreut werden

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