Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel

Vorentwurf Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel
Vorentwurf Bebauungsplan 999V Schlossquartier in Kiel
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 20.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 23.03.2015 die Entwürfe der folgenden Bebauungspläne bzw. ihrer teilweisen Aufhebung beschlossen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 999V „Schlossquartier“ im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet Schlossstraße, Burgstraße, Eggerstedtstraße, Flämische Straße
teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 822 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Alter Markt, Dänische Straße, Burgstraße und Eggerstedtstraße
teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 975 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Eggerstedtstraße, Wall, Andreas-Gayk-Straße, Ziegelteich, östlich der Bebauung Lange Reihe, Schevenbrücke, Holstenstraße, Asmus-Bremer-Platz, Willestraße, Kehdenstraße und Alter Markt einschließlich Bebauung Hausnummern 7 – 11
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 991 Windkraft Meimersdorf

Entwurf Bebauungsplan 991 Windkraft Meimersdorf
Entwurf Bebauungsplan 991 Windkraft Meimersdorf
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 08.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Auf Grund des Beschlusses der Ratsversammlung vom 16.02.2012 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich in Kiel-Meimersdorf, zwischen der Trasse der Hochspannungsleitung im Norden und der Stadtgrenze im Süden.
Gleichzeitig beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel durch Beschluss des Bauausschusses vom 12.01.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 991 „Windkraft Meimersdorf“ für das Baugebiet Kiel-Meimersdorf, zwischen der Trasse der Hochspannungsleitung im Norden und der Stadtgrenze im Süden.
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel

Entwurf Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel
Entwurf Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 04.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 05.03.2015 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1006V „Wulfsbrook“
im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet westlich Wulfsbrook 28 – 40, nördlich Hamburger Chaussee 138 – 152 beschlossen.

Der Entwurf liegt mit Begründung bis zum 04.05.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.
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Brasilien: Der Tod des Waldes ist das Ende unseres Lebens

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Die brasilianischen Indianer kämpfen um ihr Überleben. Ihre angestammten Territorien und Regenwaldschutzgebiete will sich die Industrie mit Hilfe einer Verfassungsänderung sichern. Denn die Konzerne brauchen Platz für Soja-Monokulturen, Rinderherden, Staudämme und Bergbau. Bitte unterzeichnen Sie die Petition an die Politiker
Die brasilianischen Regenwaldindianer kämpfen gegen eine geplante Verfassungsänderung mit dem Kürzel PEC 215. Auch ein neues Bergbau-Gesetz steht zur Abstimmung im Kongress an.
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Sammeleinwendung zum Rückbau des AKW Brunsbüttel

AKW Brunsbüttel - E.on in der der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind - mittlerweile: Vattenfall
AKW Brunsbüttel - E.on in der der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind - mittlerweile: Vattenfall
Quelle: Brokdorf akut
Sammeleinwendung betreffend den Antrag zum Bau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Stoffe (LasmA) und den Antrag zur Stilllegung und Abbau des AKW Brunsbüttel
Mir als Einwender/Einwenderin ist es unmöglich zu beurteilen, ob ich durch den geplanten Abriss des AKW Brunsbüttel in meinen Rechten verletzt werde; denn es wird kein Gutachten über die zu erwartende Strahlenbelastung vorgelegt und im Antrag fehlt ein radiologisches Gesamtkataster,
aus dem sich ergibt, welche radioaktiven Stoffe in welcher Höhe im AKW Brunsbüttel vorhanden sind, welche Atomabfallstoffströme zu erwarten sind und wo und wie der Atommüll entsorgt werden soll. Es wird nicht angegeben, zu welchen Anteilen der Atommüll in die Luft, in die Elbe, in das ebenfalls beantragte Atommülllager, auf (welche?) Deponien oder als sog. „freigemessene“ Baustoffe und Schrott in die Umwelt entsorgt werden soll.
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Katzheide ist gekommen, um zu bleiben.

_Mal- und Bastelaktion Kindern für den Erhalt von Katzheide. Foto und Bildrechte: Ollo - Kieler Arbeiterfotografen
Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide.
Ein paar Impressionen der gestrigen Veranstaltung für den Erhalt von Freibad Katzheide in Kiel.

Vielen Dank an Ollo von den Kieler Arbeiterfotografen, von dem alle Fotos in diesem Artikel stammen. Bei Ollo liegen auch sämtliche Bildrechte.

Für mich persönlich hatte die Veranstaltung vor allem zwei Höhepunkte: Die Mal- und Bastelaktion der Kinder und Jugendlichen und den Aubrok-Chor, der uns musikalisch unterstützte. Deswegen finden sich in diesem Beitrag auch ausschließlich Bilder des Chores und der Kinderaktion. Die Überschrift dieses Artikels ist ein Zitat aus einem Bild, das mehrere Kinder/Jugendliche gemeinsam schufen. Das war einer der tollen Aspekte: Die Kinder organisierten ihre Aktion völlig selbständig und „benutzten“ die Erwachsenen lediglich für technische Unterstützung.
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Verwaltungsgericht gibt Klage gegen Stadt Kiel auf Einsicht in Wertgutachten statt

Möbelkraft NEIN Danke. Demo-Transparent für ein JA beim Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel.
Möbelkraft NEIN Danke. Demo-Transparent für ein JA beim Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel.
Quelle Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat heute über eine Klage auf Einsichtnahme in ein Grundstückswertgutachten entschieden, das im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs in Kiel erstellt wurde.
Der Investor plant im Kieler Stadtgebiet die Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs. Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) hatte im Auftrag der Stadt Kiel vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Grundstückswertgutachtens beauftragt. Der Investor kaufte von der Stadt das Grundstück auf Grundlage des Wertgutachtens. Der Grundstückskaufvertrag ist in einer sog. „gläsernen Akte“ im Internet einsehbar.
Im Rahmen der gläsernen Akte sind Teile des Vertrages geschwärzt. Zudem wird auf das nicht veröffentlichte Wertgutachten verwiesen. Der Kläger, eine Privatperson, möchte gestützt auf das Informationszugangsgesetz (IZG) des Landes Schleswig-Holstein das Grundstückswertgutachten einsehen. Die Stadt Kiel lehnte dies unter Berufung auf den Schutz privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Investors) ab.
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