Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel

Entwurf Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel
Entwurf Bebauungsplan 1006V Wulfsbrook in Kiel
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 04.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 05.03.2015 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1006V „Wulfsbrook“
im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet westlich Wulfsbrook 28 – 40, nördlich Hamburger Chaussee 138 – 152 beschlossen.

Der Entwurf liegt mit Begründung bis zum 04.05.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.

Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren

Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.

1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.

2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.