Vogel des Jahres 2008: Der Kuckuck

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 05.10.2007 dokumentiert.

Rückgang von Artenvielfalt und Folgen der Klimaerwärmung bedrohen populären Zugvogel
Zeigerart für Strukturreichtum von Landschaften
In Schleswig-Holstein weniger als 4.000 „Paare“

Berlin / Neumünster, 5. Oktober 2007. Der NABU hat den Kuckuck (Cuculus canorus) zum „Vogel des Jahres 2008” gekürt. Der äußerst populäre Vogel, der seinen Namen nach seinem eingängigen Ruf erhalten hat, ist vielerorts verschwunden, weil sein Lebensraum verloren geht – in Deutschland genauso wie im afrikanischen Winterquartier.
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Theodor Fontane: Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland

Theodor Fontane:

Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland

Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland,
Ein Birnbaum in seinem Garten stand,
Und kam die goldene Herbsteszeit
Und die Birnen leuchteten weit und breit,
Da stopfte, wenn’s Mittag vom Turme scholl,
Der von Ribbeck sich beide Taschen voll,
Und kam in Pantinen ein Junge daher,
So rief er: »Junge, wiste ’ne Beer?«
Und kam ein Mädel, so rief er: »Lütt Dirn,
Kumm man röwer, ick hebb ’ne Birn.«
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Möhrentorte (vegan)

KuchenZutaten für den Teig:

  • 12 Scheiben Zwieback
  • ca. 1/4 l Sojamilch
  • 250 g Zucker
  • 250 g gem. Haselnüsse
  • 250 g Möhren
  • Saft einer Zitrone
  • 150 g Margarine
  • 2 Pkch. Backpulver
  • 1 Pkch. Vanillezucker

Zutaten für die Glasur:

  • 200 g Zartbitterkuvertüre (oder Blockschokolade)
  • Haselnuß-Krokant zum Bestreuen

Zubereitung:

Den Zwieback zerkrümeln (kann in der noch geschlossenen Tüte zerdrücken werden) und mit der Sojamilch einweichen. Die Möhren raspeln und dazugeben und mit den restlichen Teig-Zutaten zu einem Rührteig verarbeiten (etwas Sojamilch dazugeben).

Den Teig in eine gefettete Springform füllen und bei 175° 60 Minuten backen.

Die abgekühlte Torte mit der erwärmten Zartbitterkuvertüre bestreichen und mit Haselnuß-Krokant bestreuen.

Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins

Im August 2006 ist mit Datenstand vom Dezember 2005 die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins vom Landesamt für Natur und Umwelt neu aufgelegt worden. Sie sind auch im Internet als pdf-Dateien verfügbar:

Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
Band 1
Band 2 – Brombeeren

Weitere Veröffentlichungen (u.a. Rote Listen zu anderen Pflanzen sowie Tieren und Pilzen) des LANU finden sich auf diesem Bestellformular (Online-Bestellung für Druck-Versionen und Links zu den verfügbaren pdf-Dateien).

Winterlicher Blattfall an Citruspflanzen – Ursachen und Abhilfe

Autor: Steffen Reichel

Es tritt immer wieder auf, die Ursache sind zumeist nicht klar und Abhilfe findet sich kaum. Regelmäßig kommt es vor, daß Citrus-Pflanzen im Winterquartier unter massivem Blattfall leiden, bis hin zur kompletten Entlaubung. Viele Bücher verharmlosen dies, ohne die Ursache zu beleuchten.
Mir war dies zu vage und suspekt, so habe ich mich aufgemacht, die Ursachen für den winterlichen Blattfall zu untersuchen und dessen Ursache zu klären. Über diesen Weg wollte ich dann auch Abhilfe schaffen, denn mir ahnte, daß ein Blattfall in dieser Menge alles andere als harmlos ist.
Unterstützt von der University of Florida und dem US Dept. of Agriculture, Horticultural Research Laboratory, Section Citriculture in Florida machte ich mich also auf eine kleine Fensterbank Forschung, deren Ergebnisse hier nun dargestellt werden sollen.
Diese Ergebnisse sind bestätigt worden und wurden auch in einer Ausgabe des renommierten Magazins der California Rare Fruit Grower’s Inc. publiziert.
Aufgrund der englischen Vorgeschichte und Korrespondenz wurde das Phänomen kurz WinterLeafDrop, abgekürzt WLD genannt.
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Baumbindungen kontrollieren

Autor: Andreas Regner

Zu spät entfernte Baumbindungen können Junggehölze erheblich schädigen. Ahorn in Kiel. Foto: A. Regner.

Die Winterzeit ist ein guter Zeitpunkt um Baumbindungen zu kontrollieren. An fast allen Standorten reicht bei Neupflanzungen eine Bindezeit von zwei, manchmal drei Jahren. Verbleiben die Bindungen länger besteht die Gefahr erheblicher Schädigungen des Gehölzes. Die Abbildung zeigt eine zu spät entfernte Bindung aus Kunststoff mit dem Beginn des Versuches der Überwallung.

Auch Bindungen aus Naturfasern (Cocosband) sollten nach 2 (3) Jahren entfernt werden.

Bei Gehölzen, die lebenslang auf Fixierungen angewiesen sind (z.B. die kurzlebige Apfelunterlage M9), sollten die Bindungen jährlich kontrolliert werden.

Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)