EP verabschiedet neue EU-Pestizidpolitik

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Das Europäische Parlament hat die neue EU-Pestizidpolitik verabschiedet. Das Paket besteht aus einer Verordnung zur Produktion und Zulassung von Pestiziden und einer Richtlinie zu deren nachhaltigem Einsatz. Gefährliche Stoffe werden verboten. Empfindliche Gebiete wie Spielplätze oder Parks werden besser geschützt, ebenso die aquatische Umwelt und die Trinkwasservorräte. Das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll minimiert und das Suchen nach Alternativen gefördert werden. EP verabschiedet neue EU-Pestizidpolitik weiterlesen

Hermann Löns: Verkoppelung

Es geht ein Mann durch das bunte Land;
Die Meßkette hält er in der Hand.

Sieht vor sich hin und sieht sich um;
»Hier ist ja alles schief und krumm.«

Er mißt wohl hin und mißt wohl her;
»Hier geht ja alles kreuz und quer!«
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Kiel – Park Brook: Offener Brief von AnwohnerInnen zur Gestaltung

Nachfolgend wird ein geringfügig veränderter Brief von AnwohnerInnen des Parkes Zum Brook in Kiel im Rahmen der Bürgerbeteiligung an das Büro Soziale Stadt Gaarden dokumentiert.

An das
Büro Soziale Stadt Gaarden
Medusastraße 16
D – 24143 Kiel-Gaarden

Bürgerbeteiligung Umgestaltung des Parks Zum Brook

Moin moin!

Die nachfolgend aufgeführten Menschen aus Kiel (zum großen Teil aus Gaarden) bitten
um Berücksichtigung ihrer Anliegen im Bürgerbeteiligungsprozess.

Unsere Hauptforderungen sind:

Natur- und Umweltschutz
Erhalt des alten Baumbestandes im Park
Erhalt der naturnahen Elemente des Parks (Bachlauf z.B.)
Schutz des Vogelbestandes des Parks
Erhalt und Verbesserung der Wegeführung unter Schonung der Bäume

Kinder- und Jugendförderung
Lärmschutzmaßnahmen für den Kinderspielplatz oder Verlegung
Verbesserung der Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Beteiligung der Kinder der Umgebung sowie von Schulen, Kindergarten und Kirche…
Erzieherische Betreuung des Parks
Einbeziehung der Besitzer / Bewohner der Nachbargrundstücke in den Beteiligungsprozess Kiel – Park Brook: Offener Brief von AnwohnerInnen zur Gestaltung weiterlesen

Checkliste für Knicks in S-H: BUND bittet um Mithilfe

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Holz ist ein begehrter Brennstoff. Seit dem 1.10. dürfen Knicks wieder „auf den Stock gesetzt“ und als Brennholz genutzt werden. Klagen besorgter Bürger in der letzten Saison zeigten, daß es häufig nicht bei einer fachgerechten Knickpflege und -nutzung blieb. Viele Knicks wurden radikal abgeholzt oder unsachgemäß „verstümmelt“. Zusätzlich liegen den Ämtern Anträge auf ein Verschieben von Knicks vor. Der BUND hat daher eine Checkliste für Knicks entwickelt und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
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BUND: 100 Maissorten sind keine biologische Vielfalt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Mit Unverständnis reagiert Sybille Macht-Baumgarten, die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, auf die Sorglosigkeit der Landesregierung hinsichtlich der Bewertung der biologischen Vielfalt in der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Das eigentliche Problem, der Artenverlust durch die Art und Weise der Landbewirtschaftung, bleibt ungenannt. „Nicht länger darf unter den Tisch gekehrt werden, daß unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt am und auf dem Acker durch die herkömmliche Landbewirtschaftung von allen in Frage kommenden Faktoren am stärksten beeinflußt und bedroht wird. In einem Land, in dem mehr als 70 Prozent der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt wird, muß der Erhalt der biologischen Vielfalt ernsthaft thematisiert werden.“
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Kiel: Umgestaltung des Schloßgartens durch Auszubildende

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und modifizierte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Die Umgestaltung des Kieler Schloßgartens schreitet zusehends voran, auch wenn die Stadt erst 2009 den provisorischen Sandparkplatz zwischen Hegewischstraße und Düsternbrooker Weg auflösen kann. Zehn Auszubildende des Grünflächenamtes, die von der Stadt zu Landschaftsgärtnern ausgebildet werden, haben seit diesem Frühjahr die ursprünglich einmal barocke Lindenallee entlang des Düsternbrooker Wegs wiederhergestellt.

Unter Anleitung von zwei Gärtnermeistern haben die Auszubildenden eine Baustelle übernommen, die es in sich hat: Nach der Entfernung des Asphaltbelages aus den 1960er Jahren wurde der Weg auf einer Länge von 160 Metern ganz neu aufgebaut, mit einer festen Kiessandschicht versehen und eingerahmt mit 7.100 Klinkern, die einzeln Stein für Stein fachgerecht gesetzt werden mussten. Beidseitig der Allee wurden der Wildwuchs entfernt und die Böschungen mit neuem Rasen angelegt. Da die Lehrlinge aus drei verschiedenen Ausbildungsjahren kommen, mussten zwischendurch noch diverse Prüfungen abgelegt werden. Diese haben sie erfolgreich gemeistert.

Der Höhepunkt dieser ersten Umbauphase wird jetzt erreicht: Die gespendeten Bäume und Sträucher sind eingetroffen, so dass ein großer Teil der Allee bepflanzt werden kann. Mit den ersten 30 Kaiserlinden entsteht ein für die heutige Bevölkerung neues, aber zu früheren Zeiten bekanntes Bild einer Lindenallee, die einst den Weg vom Schloss ins Düsternbrooker Gehölz wies.

Die Lehrlinge können dabei gleich lernen, wie genau die Anordnung der Alleebäume und wie sorgsam der Schnitt und das Einpflanzen erfolgen muss. Schließlich wird ihre Arbeit auch noch in 100 Jahren begutachtet werden, so wie sie selber heute das Lindenraster aus der Barockzeit bewundern können, das die Gärtner vor über 300 Jahren im höher gelegenen Nordteil gepflanzt haben. Auch die früher zum Schutz vor kräftigen Winden benötigten Buchenhecken wurden mit 1.100 Rotbuchen wieder hergestellt. Sie wechseln in allen vier Jahreszeiten ihr Erscheinungsbild und bereichern den Aufenthalt im Schloßgarten mit einem Gefühl der Geborgenheit.
Die Kielerinnen und Kieler wissen „ihren“ Schlossgarten inzwischen immer mehr zu schätzen. In diesem Jahr besuchten mehr Menschen Kiels erstes Gartenkunstwerk als je zuvor.

Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)