Kinderkrebsrisiko in Umgebung von Atomkraftwerken auffällig erhöht

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 10.12.2007 dokumentiert. Redaktionell ergänzt sind nach der PM einige Links, u.a. zur vollständigen Studie. Vielleicht ist damit die Zufallsmähr zu Leukämie in Krümmel und Umgebung vom Tisch – eine der höchsten der Welt (!). Seit vielen Jahren engagieren sich dort Betroffene, Umweltverbände u.a.

Kinderkrebsrisiko in der nahen Umgebung von Kernkraftwerken

BfS-Präsident König stellt die Ergebnisse vor

Das Risiko für Kinder unter 5 Jahren, an Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk liegt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Kinderkrebsregisters in Mainz (DKKR) unter Leitung von Professorin Maria Blettner im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). BfS-Präsident Wolfram König: „Das Ergebnis der Studie ist belastbar. Es ist nach bisheriger Prüfung kein Fehler bzw. Irrtum bei der Entwicklung des Studiendesigns noch bei der Gewinnung und Analyse der Daten erkennbar, der den beobachteten Effekt erklären könnte.“

Die Studie stellt den entscheidenden Fortschritt bei der Beantwortung der seit etwa 30 Jahren diskutierten Frage nach gesundheitlichen Effekten in der Umgebung von Reaktoren dar, da hier ein neuer, epidemiologisch anspruchsvollerer Ansatz als bisher angewandt wurde.

Die Studie umfasste 1.592 an einem Krebs erkrankte Kinder und 4.735 nicht erkrankte Kinder (so genannte Kontrollen, die in den Lebensumständen den erkrankten Kindern möglichst gleichen) unter 5 Jahren. Untersucht wurden dabei 41 Landkreise in der Umgebung der 16 Standorte der insgesamt 22 Kernkraftwerke in Deutschland. Das Risiko, an einem Tumor oder Leukämie zu erkranken, stieg dabei statistisch signifikant mit der Nähe des Wohnortes zu einem Reaktor an. Dieser Befund ist hauptsächlich auf Leukämien bei den unter 5 Jahre alten Kindern zurückzuführen.

Die vorgelegte Studie ist die dritte in einer Reihe entsprechender Untersuchungen des Kinderkrebsregisters. Sie hebt sich aber von den zwei Vorläuferstudien in der Aussagequalität entscheidend ab. „Der bedeutsame Fortschritt der von uns in Auftrag gegebenen Untersuchung ist der, dass hier das erste Mal nicht nur Erkrankungshäufigkeiten in bestimmten Regionen miteinander verglichen wurden“, so BfS-Präsident König. „Erstmals konnten in einer so genannte Fall-Kontroll-Studie exakte Angaben zur Entfernung eines Wohnortes von einem Reaktor, und zwar sowohl für erkrankte als auch für nicht erkrankte Kinder, berücksichtigt werden.“

„Das Ergebnis passt zu ähnlichen Untersuchungen, die weltweit durchgeführt werden“, so König weiter. In einer so genannte Metaanalyse, in der bisherige ökologische Studien zum Auftreten von Krebs im Kindesalter in der Umgebung von Kernkraftwerken zusammengefasst und ausgewertet wurden, war 2007 ebenfalls ein solcher Zusammenhang festgestellt worden. BfS-Präsident König: „Überraschend ist jedoch, dass nachweislich, das Risiko für Kinder, an Leukämie zu erkranken, umso größer ist, je näher sie am Reaktor wohnen.“

Das BfS hat die Studie durch ein 12köpfiges externes Expertengremium begleiten lassen, das gestern und heute – teils mit dem Auftragnehmer – getagt hat. Die Experten teilen alle wesentlichen Ergebnisse der Studie. Damit besteht Übereinstimmung zwischen dem Auftragnehmer, dem BfS und den eingesetzten Experten über alle zentralen beauftragten Teile der Studie.

Auch nach Auffassung der Experten entspricht das Studien-Design dem Stand der Wissenschaft. Die Studie sei derzeit weltweit die methodisch aufwändigste und umfassendste Untersuchung. Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Wohnnähe und Erkrankungsrisiko ist damit für Deutschland eindeutig beantwortet.

Das Expertengremium hat auch zu den Aussagen des Abschlussberichts der KiKK-Studie Stellung genommen, die nicht Gegenstand des Auftrags waren. Jenseits des Auftrags seien sinnvoller weise durch das DKKR Auswertungen vorgenommen worden, wobei die Art der Berechnungen nicht in vollem Umfang geteilt wird.

Insbesondere haben sich die Experten mit den Krebserkrankungen im Bereich jenseits des 5 km-Umkreises befasst. Betrachtet man einen Umkreis von 50km um die Standorte der Kernkraftwerke, müsse von mindestens 121-275 zusätzlichen Neuerkrankungen im gleichen Zeitraum ausgegangen werden. Dies entspreche bis zu 18 % aller im 50 km Umkreis um Kernkraftwerke aufgetretenen Krebserkrankungen bei unter 5jährigen Kindern.

Das BfS ist der Auffassung, dass angesichts des überraschend eindeutigen Zusammenhangs zwischen der Häufigkeit der Leukämieerkrankungen und der Nähe des Wohnortes zum Atomkraftwerk zusätzliche Auswertungen jenseits des Auftrags sinnvoll sind. Insbesondere muss stärker als in der Vergangenheit der Bereich jenseits der 5km-Zone um die Standorte der Kraftwerke betrachtet werden.

Eine solche Auswertung, jenseits von 5km, halten auch die Autoren der Studie des Deutschen Kinderkrebsregisters für sinnvoll und möglich.

Für Diskussionen sorgte bei dem externen Expertengremium die Frage der Ursachen für die erhöhten Leukämiefälle.

Das BfS ist sich mit der Auftragnehmerin und dem Expertengremium einig, dass diese Studie zur Kausalität der Erkrankungen keine Aussagen machen kann

Trotzdem enthält die Studie die Aussage dass „… aufgrund des aktuellen strahlenbiologischen und strahlenepidemiologischen Wissens die von deutschen Kernkraftwerken im Normalbetrieb emittierte ionisierende Strahlung grundsätzlich nicht als Ursache interpretiert werden kann.“

Im Gegensatz zu den Autoren ist das externe Expertengremium der Überzeugung, dass dieser Zusammenhang keinesfalls ausgeschlossen werden könne. Sie begründen dies mit dem besonders hohen Strahlenrisiko für Kleinkinder sowie dem unzureichenden Wissen über die Wirkung der in den Körper aufgenommenen Radionuklide.

Hierzu der Präsident des BfS: „Nach Überprüfung durch mein Haus kann ein kausaler Zusammenhang zwischen den erhöhten Leukämieerkrankungen und den tatsächlichen radioaktiven Emissionen aus den Reaktoren alleine derzeit nicht nachgewiesen werden. Auch andere mögliche Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit kindlichen Leukämien in Betracht zu ziehen sind, können jeweils den entfernungsabhängigen Risikoanstieg nicht erklären.“

Der ausführliche Abschlussbericht der Studie wurde jetzt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übergeben und ist ebenso wie ein Hintergrundpapier auf der Homepage des BfS unter http://www.bfs.de zu finden.

Red. Anmerkung zu einigen weiteren Links:
Stellungnahme des externen Expertengremiums des BfS zur KiKK-Studie
Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken
Zusammenfassung (0,8 MB) PDF-Dokument
Teil 1 (4,9 MB) PDF-Dokument
Teil 2 (7,4 MB) PDF-Dokument
Gesamter Bericht (13 MB) PDF-Dokument

Hamburg: Angriff auf Deutschlands Kleingärten?

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V. vom 21.06.2007 dokumentiert:

CDU hält Angriff auf Deutschlands Kleingärten aufrecht

Gesetzesinitiative des Senats zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes führt letztendlich zur Zerschlagung von Kleingärten.

Hamburg. Die CDU-Mehrheit der Bürgerschaft hat ihn beschlossen und hält ihn aufrecht. Einen Gesetzesantrag zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes.

Die Hamburger CDU möchte Modellversuche in den Kleingärten zulassen und begründet dieses mit der Verbesserung der Abwassersituation.

Etwas was zuerst ganz positiv klingt, verbirgt brisante Hintergründe.

Die vorgeschlagene Regelung beinhaltet keine Beschränkungen und öffnet die Möglichkeiten der Baulichkeiten von der Laube über Wochenendhäuser bis zu Eigenheimen. Und wenn die Eigenheime erst stehen, sind schnell die Kleingärten verschwunden!

Es ist bemerkenswert, dass sich kein Bundesland der Hamburger Initiative anschließen wollte, das Bundeskleingartengesetz auszuhöhlen. Das Gesetz legt detailliert fest, was ein Kleingarten ist und wie er ausgestattet sein soll. Außerdem schränkt das Bundeskleingartengesetz die Verwertungsmöglichkeiten von Kleingartenflächen durch private und öffentliche Grundeigentümer ein.

Diese Festlegungen sind 1998 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Der BGH sagt hierbei eindeutig, dass unter einer Veränderung der Ausstattungsmerkmale der Lauben eine Pachtpreisbindung nicht aufrecht zu erhalten wäre.

„Die Pachtpreise würden drastisch steigen“, so Wolf-Gerhard Wehnert Geschäftsführer im Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., „Kleingärten wären dann für viele Menschen nicht mehr leistbar!“

Der Bundesgesetzgeber weist nicht umsonst immer wieder auf die städtebauliche, soziale und ökologische Funktion des Kleingartenwesens hin. Der Versuch des Hamburger Senats wird jeglichen Widerstand der Gartenfreunde erhalten.

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.

Anmkg.: Wortgetreue Wiedergabe der PR, gekürzt lediglich in den Adressangaben, die über die angegebene Homepage verfügbar sind.

Kleine Linkübersicht zu Kleingärten

Gesetzl. Grundlage Bundeskleingartengesetz

Definitionsversuch: Kleingarten bei Wikipedia

Deutsches Kleingärtnermuseum in Leipzig e. V.

Verbände

Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l.

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.

Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V.

Landesbund Schleswig-Holstein der Kleingärtner e.V.

Vereine Raum Kiel

Kleingärtnerverein Kappeln e.V.

ältester deutscher Kleingärtnerverein

Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)

Weidennutzung

Autor: Martin Beckers

Allgemeines

Die Gattung der Weiden (Salix) umfasst ca 300 Arten. Sie gehören neben Pappeln (Populus) und Chosenia zur Familie des Salicaceae.
Es sind Laubgehölze mit weichem Holz, zweihäusigen Blüten, die in Kätzchen angeordnet sind, ungeteilten sommergrüenen Blättern, gute Kreuzungsfähigkeit innerhalb der Gattung, Flachwurzler, meistens licht- und wasserliebend, Pioniercharakter (Ausbreitung der Saat anemochor durch Fluganhängsel, Flugentfernung bis 50 km) und eine vegetative Verbreitung durch gute Bewurzelungsfähigkeit der Triebe. Die Gattung ist auf der nördlichen Halbkugel verbreitet, vom Flußtälern bis Hochgebirgslagen.
Der Name Weide stammt vom mittelhochdeutschen Wort wida ab. Dieses wiederum geht auf das lateinische vitis = Rebe, Ranke zurück. Die Bezeichnung Salix stammt vom altindischen Salilam = Fluß ab.
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