Baumbindungen kontrollieren

Autor: Andreas Regner

Zu spät entfernte Baumbindungen können Junggehölze erheblich schädigen. Ahorn in Kiel. Foto: A. Regner.

Die Winterzeit ist ein guter Zeitpunkt um Baumbindungen zu kontrollieren. An fast allen Standorten reicht bei Neupflanzungen eine Bindezeit von zwei, manchmal drei Jahren. Verbleiben die Bindungen länger besteht die Gefahr erheblicher Schädigungen des Gehölzes. Die Abbildung zeigt eine zu spät entfernte Bindung aus Kunststoff mit dem Beginn des Versuches der Überwallung.

Auch Bindungen aus Naturfasern (Cocosband) sollten nach 2 (3) Jahren entfernt werden.

Bei Gehölzen, die lebenslang auf Fixierungen angewiesen sind (z.B. die kurzlebige Apfelunterlage M9), sollten die Bindungen jährlich kontrolliert werden.

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Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)

Nachhaltiger Schutz der Meeresumwelt – Anfrage der Linken im Bundestag

Ende Oktober hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag eine Große Anfrage (16/3069) zum nachhaltigen Schutz der Meeresumwelt eingereicht.

In zahlreichen Fragen geht es u.a. um die Entwicklung der Fischbestände der Meere in den letzten Jahren.

Edit: Mittlerweile (nach 5 Monaten) liegt die Antwort der Bundesregierung vor.

Nachfolgend wird die Vorbemerkung der Fragesteller/innen dokumentiert.

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Thematischen Strategie zum Schutz und Erhalt der Meeresumwelt
[Meeresumweltstrategie – KOM(2005)504] stellt die Europäische Kommis-
sion fest, dass die Meeresumwelt Europas zunehmenden ernsten Gefahren aus-
gesetzt ist. Die Hauptbedrohungen für die Meeresökosysteme waren bereits
drei Jahre zuvor in einer Mitteilung aus dem Jahr 2002 beschrieben worden
[KOM(2002) 539]. Laut Meeresumweltstrategie häufen sich seitdem die Hin-
weise auf eine Verschlechterung des Zustands unserer Meere und Ozeane. Die
biologische Vielfalt der europäischen Meere nehme ab und unterliege einem
ständigen Wechsel. Meereslebensräume würden zerstört, verschlechtert und
gestört, so die Kommission.
Vor mehr als zehn Jahren hat die damalige Bundesregierung in der Antwort auf
eine Große Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 13/2582) die
dramatischen Folgen der Überfischung der Weltmeere dargestellt. Seitdem
scheint sich die Situation für die meisten Fischpopulationen und viele Meeres-
säuger nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert zu haben (SRU 2004;
EEAC 2004). Zu den Hauptfaktoren für die Schädigung der Meeresumwelt
zählen neben der Überfischung und den damit verbundenen Beifängen der an-
thropogene Treibhauseffekt (siehe auch WBGU, Gutachten 07/2006). Das sich
wandelnde Klima belastet die Meeresökosysteme, der ansteigende CO2-Gehalt
der Atmosphäre führt zur Versauerung der Meere, was kalkbildende Organis-
men, wie Korallen und Schalentiere schwer schädigt. Bereits seit Jahrzehnten
kommt es über Flüsse, die durch intensive Landwirtschaft belastetet sind, zur
Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) und dadurch bedingte Algenblüten im
Meer. Die mikrobiologische und chemische Verschmutzung der Flüsse und da-
mit der Ozeane sowie das Einbringen von Abfällen sind zwar in vielen Indus-
trieländern reduziert worden. Allerdings nehmen diese Frachten in den sich
rasant entwickelnden Ländern Asiens zu. Nach wie vor schädigen Ölver-
schmutzungen die Meeresumwelt. Sie entstehen infolge von Unfällen bzw.
durch Einleitungen aus dem Seeverkehr und aus Leckagen der Offshore-Öl-
und Gasförderung. In den letzten Jahren wird auch die Schädigung durch die
zunehmende Verlärmung insbesondere für Meeressäuger erkannt. Daneben be-
drohen exotische Arten die biologische Vielfalt der jeweils heimischen Meere-
sumwelt, hauptsächlich durch das Einleiten von Schiffs-Ballastwasser. Auch
die Einleitung von Radionukliden schädigt das Meeresökosystem.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2005 einen Richtlinienvor-
schlag vorgelegt, der einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemein-
schaft im Bereich der Meeresumwelt schaffen soll [Meeresstrategie-Richtlinie,
KOM(2005) 505]. Als Ziel ist dort das Erreichen eines guten Umweltzustandes
in den europäischen Meeren bis 2021 formuliert. Der Sachverständigenrat für
Umweltfragen (SRU) hat diese Zielsetzung begrüßt, übt aber gleichzeitig
scharfe Kritik am Meeresstrategie-Richtlinienvorschlag in der bestehenden
Form (SRU, Kommentar zur Umweltpolitik Nr. 5, 2006). So stellt der SRU
fest, die Europäische Meeresschutzstrategie erschöpfe sich in einem Richtlini-
envorschlag, mit dem die Verantwortung für die Lösung der komplexen Mee-
resumweltprobleme weitgehend renationalisiert, also in die Verantwortung der
einzelnen Mitgliedsländer gelegt werde. Einhergehend mit dieser Renationa-
lisierung seien wesentliche Politikfelder ausgeklammert, in denen die EU über
die zentralen Kompetenzen verfüge. Beispielsweise in der Landwirtschafts-
und Fischereipolitik sowie in der Seeschifffahrt. Außerdem fehlten ein Kon-
zept für die Weiterentwicklung des den Meeresschutz betreffenden euro-
päischen Umweltrechts sowie Vorgaben für die Verknüpfung der europäischen
Handlungsebenen mit den internationalen Konventionen zum Schutz der Mee-
re. Nationale Meeresschutzstrategien könnten zwar Teil eines Gesamtkonzep-
tes für eine europäische Meeresschutzstrategie sein. Die Europäische Kommis-
sion sei aber insbesondere in den Sektoren Fischerei, Landwirtschaft und
Seeschifffahrt selbst gefordert, ein Schutzkonzept zu entwickeln und klare
Zielvorgaben und Maßnahmenprogramme inklusive eines ambitionierten und
verbindlichen Zeitplans vorzuschlagen. Der grundlegende Ansatz der EU-Stra-
tegie lasse „in eklatantem Widerspruch zum eigenen Anspruch“ einen inte-
gralen, alle Verursacher umfassenden Ansatz vermissen und sei somit nicht
zielführend. Ganz im Gegenteil hinterlasse die Europäische Kommission mit
dem Hinweis auf ihrer Meinung nach ausreichende Reformen in den ausge-
klammerten Politikfeldern – wie beispielsweise der Gemeinsamen Fischerei-
politik – den Eindruck, als wollte sie sich aus der Verantwortung ziehen, so der
Sachverständigenrat.
Da die Meeresstrategie-Richtlinie künftig das zentrale Instrument der Euro-
päischen Union zum Schutz der Meeresumwelt sein wird, ist die Haltung der
Bundesregierung von großem Interesse, die diese in der weiteren Diskussion zu
diesem Thema auf europäischer Ebene einnehmen wird.

Bastel- und Spielidee: Rot-Buchen-Wichtel

Autor: Andreas Regner

Bastel- und Spielidee: Rot-Buchen-Wichtel. Foto: A.Regner.

Material
Samenschalen der Rot-Buche, Fagus sylvatica
Filzreste
Klebstoff

Millionenfach liegen in diesen Wochen die Samenschalen der Rot-Buche in Wäldern herum. Wir brauchen eine Handvoll. Aus Filzstoffresten werden kleine Mützen geschnitten und mit Klebstoff befestigt. Fertig. Die Bastelaktion eignet sich v.a. für kleinere Kinder. Mit den Mini-Figuren lassen sich schöne Wald-Wichtel-Spiele spielen. Auch können sie den Jahreszeitentisch verschönern.

Bastel- und Spielidee: Feuerbälle

Autor: Andreas Regner

Feuerball. Foto: A.Regner. Material
– bunte Stoffreste
– Sand
– buntes Krepppapier
– Bindfaden

Aus den obenstehenden Materialien lassen sich mit wenig Handgriffen Feuerbälle basteln: Die Stoffreste werden so zugeschnitten, dass man daraus kleine Beutelchen machen kann. Sie werden mit Sand oder gefüllt und mit Bindfaden o.ä. zugebunden. Das in Streifen geschnittene Krepppapier wird mit festgebunden oder zusätzlich mit Band befestigt. Fertig.

Traditionell werden Feuerbälle über ein Lagerfeuer geworfen an Johanni- bzw. Sommersonnenwendfeiern.

Als Spielaktion eignet es sich aber zu jeder Jahreszeit. Optisch interessant ist zum Beispiel auch gerade die Winterzeit wenn Schnee liegt. Ein schöne Tobe-Aktion, die auch ältere Kinder und Jugendliche begeistern kann.