Bundesverfassungsgerichts-Urteil: Absatzfondsgesetz ist verfassungwidrig

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

Gießkannenwerbung für deutsche Agrarerzeugnisse nicht mehr zeitgemäß

Berlin – Der NABU hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes begrüßt. „Eine Gießkannenwerbung für konventionelle deutsche Agrarerzeugnisse ist längst nicht mehr zeitgemäß“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die millionenschweren Werbekampagnen der Agrar-Marketinggesellschaft CMA mit Titeln wie „Ich liebe schöne Schenkel“ hätten weder neue Märkte für deutsche Qualitätsprodukte erschlossen noch einen Beitrag zum Verbraucher- oder Tierschutz geleistet. Eine pauschale Werbung für weltweit gehandelte Produkte aus der Massentierhaltung sei weder politisch noch wirtschaftlich sinnvoll und dürfe ohne echte Qualitätsaussagen nicht über das Agrarmarketing finanziert werden.

Nach Auffassung des NABU bedeute das Gerichtsurteil eine klare Niederlage für die konventionelle Agrarindustrie, die mit ihren Erzeugnissen bewusst auf „Masse statt Klasse“ gesetzt und die Marketingmillionen unter sich aufgeteilt habe. Es sei zu erwarten, dass auch der Holzabsatzfonds der deutschen Forstwirtschaft nunmehr unter Legitimationsdruck gerate. Der NABU forderte anstelle der gescheiterten Zwangsabgaben die Einrichtung eines freiwilligen Fonds, der gezielt neue Märkte für regionale und ökologische Produkte erschließe und zur Aufklärung der Verbraucher beitrage. „Die Politik muss den entstandenen Scherbenhaufen nutzen, um in Zukunft über freiwillige Anreizinstrumente echte Qualitätsprodukte im Bereich des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes zu fördern“, so Tschimpke weiter.