NABU verleiht den Dinosaurier des Jahres 2007

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

Wirtschaftsminister Austermann in der engeren Wahl

Einladung zur Pressekonferenz in Berlin
NABU verleiht den Dinosaurier des Jahres 2007
Wer bekommt den peinlichsten aller Umweltpreise?

Auch in diesem Jahr dürfen Umweltsünder nicht auf beschauliche Feiertage hoffen. Der NABU verleiht in guter Tradition zwischen Weihnachten und Silvester den Dinosaurier des Jahres. Mit diesem peinlichsten aller Umweltpreise ehren wir jene Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich im Jahr 2007 durch besonders nachhaltige Dummheit in Sachen Natur- und Umweltschutz hervorgetan hat.

Ignoranz gegenüber den Folgen des Klimawandels und des alarmierenden Verlustes von Arten und Lebensräumen, das Werben für die Steinzeittechnologie Atomkraft oder immer neue Versuche, das Anliegen des Natur- und Artenschutzes ins Lächerliche zu ziehen – nicht wenige Stimmen aus Politik und Wirtschaft haben sich in diesem Jahr wieder mit besonders rückwärtsgewandten umweltpolitischen Äußerungen zu Wort gemeldet. Wer in diesem Jahr das Rennen um die Trophäe gemacht hat, verraten wir Ihnen auf einer Pressekonferenz in Berlin, zu der wir Sie herzlich einladen.

So viel kann für Schleswig-Holstein verraten werden: Wirtschaftsminister Austermann ist im engeren Kreis der Anwärter mit dabei. Dafür gibt es gute Gründe: Einsatz für die fledermaussschädliche Bauweise der A 20 bei Bad Segeberg, Verfechter der Festen Beltquerung, die gravierende Auswirkungen auf das sensible Ökosystem hat und Kumpanei mit Bahnchef Mehdorn bei der Vergabe des Bahnnetzes Ost in Schleswig-Holstein sind nur einige der zweifelhaften Leistungen. Weitere Negativpunkte sind seine Kritik am Atomkonsens und der Einsatz für den Bau von Freileitungen statt Erdkabeln.

Termin Freitag, 28. Dezember 2007, 11:00 Uhr
Ort: 10117 Berlin, NABU-Bundesgeschäftsstelle, Charitéstr. 3
mit: Olaf Tschimpke, Präsident des NABU

Bei der Dino-Trophäe handelt es sich um eine aus Zinn gegossene, 40 Zentimeter lange, 20 Zentimeter hohe und 2,6 Kilogramm schwere Nachbildung einer Riesenechse.

Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.

Die Trave in Bad Oldesloe ist für Fische und Kleintiere wieder durchgängig

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) dokumentiert.

Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat in Bad Oldesloe eine neue Sohlgleite in der Trave ihrer Bestimmung übergeben. Bei der Bauabnahme nahe dem Oldesloer Klärwerk dankte von Boetticher heute der Stadt für die Trägerschaft der Baumaßnahme. Die Stadt hatte schon im Jahr 2001 die Wehranlage am Oldesloer Pferdemarkt naturnah umgestaltet.

Der Umweltminister erläuterte, dass die neue Sohlgleite den bisherigen Sohlabsturz ersetzt, der 1959 errichtet worden war, um der Erosion entgegenzuwirken, die durch die Begradigung der Trave verursacht worden war. „Eine Fischtreppe nördlich des Sohlabsturzes aus den sechziger Jahren war nur für gute Springer unter den Fischen passierbar, zum Beispiel für den Lachs. Für andere Fischarten und Kleintiere war der Absturz jedoch ein unüberwindbares Hindernis“, sagte von Boetticher.
Die Trave in Bad Oldesloe ist für Fische und Kleintiere wieder durchgängig weiterlesen

Blauzungenkrankheit: ganz Schleswig-Holstein Beobachtungsgebiet

Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit in mindestens 11 schleswig-holsteinischen Orten sind Kiel und zahlreiche andere Städte und Gemeinden zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Davon sind primär die HalterInnen von Rindern, Schafen und Ziegen betroffen.

Schleswig-Holstein ist durch die Feststellung der Blauzungenkrankheit an verschiedenen Orten betroffen: (Angaben lt. MLUR v. 18.10.2007)

– Rosdorf (Kreis Steinburg)
– Krüzen (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Wakendorf II (Kreis Segeberg),
– Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Kisdorf (Kreis Segeberg),
– Mühlenrade (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Reinfeld (Kreis Stormarn)
– Basthorst (Kreis Herzogtum Lauenburg)
– Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Tremsbüttel (Kreis Stormarn) und
– Winsen-Stelle (Kreis Harburg, Niedersachsen).
Blauzungenkrankheit: ganz Schleswig-Holstein Beobachtungsgebiet weiterlesen

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Gewässerexperten tagten in Reinfeld | Trave als Beispiel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Schleswig-Holsteins Gewässerschutz im Focus des NABU-Bundesfachausschusses

Neumünster, 16. Oktober 2007. Vom 12. bis 14. Oktober 2007 tagten auf Einladung des NABU Schleswig-Holstein 13 NABU-Gewässerschutzexperten aus dem gesamten Bundesgebiet in Reinfeld bei Bad Oldesloe, um sich vor Ort im Rahmen von Exkursionen und Gesprächen einen Eindruck von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL im nördlichsten Bundesland zu verschaffen. „Die Trave ist eines der bedeutendsten Gewässer in Schleswig-Holstein und damit auch ein weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus interessantes Beispiel für die Chancen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einem Bundesland“, fasste der Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses „Lebendige Flüsse“, Rocco Buchta, das Ergebnis der Tagung zusammen. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave weiterlesen