Erste-Hilfe-Kit: Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz
Der Verein Verwaltung für Demokratie e.V. hat ein Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende (Version 1) herausgegeben.
Textspiegelung der Beschreibung des Vereins:
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Schleswig-Flensburg: Stierkäfer wieder auf Wiese in Joldelund

Pressemitteilung der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Imposante Stierkäfer sind zurück im Stiftungsland Joldelund

Sie konnte ihren Augen kaum glauben, als sie die fingerdicken Bohrlöcher im Boden der wildbunten Wiese nahe Joldelund im Kreis Schleswig Flensburg entdeckte: Gudrun Beuck, seit … Jahren dort zuständige Flächenmanagerin, fand die glasklaren Hinweise für die Existenz des Stierkäfers. Ein kleines Highlight, denn hier bei uns in Schleswig-Holstein ist die Art selten – auf der Roten Liste in Schleswig-Holstein steht der Käfer mit dem kleinen Stirn-Geweih in der „Kategorie 3“, das bedeutet „gefährdet“.
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Schlupfrekord bei den Zauneidechsen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Pressemitteilung der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Schlupfrekord bei den Zauneidechsen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Zum „Internationalen Tag des Artenschutzes“

Noch schlafen sie tief und fest, doch wenn die Temperaturen einige Tage lang über zehn Grad steigen und auch die Nächte nicht mehr zu kalt sind, erwachen die Zauneidechsen Mitte bis Ende März aus ihrer Winterstarre. Die flinken Reptilien lieben es nämlich warm, trocken und sonnig – sie sind Sommerkinder durch und durch. In Schleswig-Holstein ist die Zauneidechse (Lacerta agilis) stark gefährdet.
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Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben

Dünen an der Ostseeküste bei Noer
Dünen an der Ostseeküste bei Noer
Pressemitteilung des BUND S-H
Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben

+ Naturschutzverbände im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags: Aktionsplan Ostseeschutz schnell umsetzen!
+ Fischereifreie Schutzgebiete tragen zur Erholung der Fischpopulationen bei
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Emmy Hennings: Ätherstrophen

Emmy Hennings
(* 17. Januar 1885 in Flensburg bis † 10. August 1948 in Sorengo)

Ätherstrophen

Jetzt muss ich aus der großen Kugel fallen.
Dabei ist in Paris ein schönes Fest.
Die Menschen sammeln sich am Gare de l’est
Und bunte Seidenfahnen wallen.
Ich aber bin nicht unter ihnen.
Ich fliege in dem großen Raum.
Ich mische mich in jeden Traum
Und lese in den tausend Mienen.
Es liegt ein kranker Mann in seinem Jammer.
Mich hypnotisiert sein letzter Blick.
Wir sehnen einen Sommertag zurück…
Ein schwarzes Kreuz erfüllt die Kammer…

Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.

Im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren bzw Bürgerentscheid spielen in Schleswig-Holstein v.a. folgende Rechtsvorschriften eine Rolle (Permanentlinks auf die gültige Fassung der Vorschrift):
Gemeindeordnung: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 9 Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 10 Bürgerentscheid
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG

Textspiegelung §16g GO S-H
Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Selbstverwaltungsaufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nach § 2 Abs. 2 verpflichtet ist, soweit ihr nicht ein Entscheidungsspielraum zusteht,
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§ 16f Gemeindeordnung S-H: Einwohnerantrag

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
§ 16f
Einwohnerantrag

(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.

(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.
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