
Die Ethikkommission zu Atomkraft und Energiepolitik will einige ihrer Sitzungen öffentlich machen. Vorbild sei die Stuttgart 21-Schlichtung (!). Am 28. April soll eine ganztägige Expertenanhörung im Fernsehen übertragen werden. Auch Teile der Abschlusssitzung Ende Mai sollen öffentlich sein.
Schon in meinem Text vom 24.3.2011 Ethische Bedenken gegen Ethikrat wies ich auf die Parallelität zum Stuttgart21–Befriedungsprozess hin.
Die Ergebnisse sind schon jetzt offensichtlich:
Aussteigen ja, aber…
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Kategorie: Naturschutz
Naturschutz
Kiel: Gewerbegebiet Russeer Weg zerstört Biotope
Wildwest in Kiel-Russee und ein Bürgermeister namens Hase
Inmitten von Wohngebieten, die nur durch eine relativ schmale Straße erschlossen sind, soll auf 4 ha am Russeer Weg in Hasseldieksdamm ein Gewerbegebiet entstehen.
Die Fläche in einer ehemaligen Kiesgrube konnte sich 40 Jahre lang entwicklen, und es entstanden Biotope, die nach dem Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt und dementsprechend im Landschaftsplan dargestellt sind.
Die Idylle fand ein jähes Ende. Bäume wurden gefällt und das Erdreich wurde ausgehoben und von 40 Tonnern weggefahren. AnwohnerInnen begannen sich zu fragen: Dürfen die das so einfach? Ihre Nachfragen ergaben: Nein, dürfen sie nicht.
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Bundesregierung beschließt Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid

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Kiel: NABU-Treff jeden 2. Mittwoch im Monat um 19 Uhr
Jeden 2. Mittwoch im Monat trifft sich die Ortsgruppe Kiel des NABU um 19 Uhr im Naturerlebniszentrum Kollhorst. Das Treffen richtet sich auch an Nicht-Mitglieder, die einfach mal reinschnuppern wollen. Dabei werden Berichte gegeben von den Arbeitsgruppen des Kieler NABU und es besteht ausführlich Gelegenheit zum inhaltlichen Gespräch und zum Klönschnack. Nächstes Treffen: 13.4.2011, 19.00 Uhr.
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Der Mekong soll leben
Protestaktion von Rettet den Regenwald
Das in Laos am Unterlauf des Mekong gelegene Xayaburi-Kraftwerk soll 1.260 Megawatt Strom für das Nachbarland Thailand erzeugen. Das Projekt wäre das erste einer ganzen Reihe von derartigen Bauwerken. 11 Staudämme sind allein am Unterlauf des Flusses geplant. Der Xayaburi-Staudamm würde einen massiven Eingriff in das Ökosystem und den Wasserlauf des Flusses bedeuten. Der Mekong ist die Wasserader Südostasiens. Millionen Menschen sind in ihrer Ernährung auf den Fischreichtum des Mekong angewiesen, sein Delta ist die Reiskammer Vietnams.
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Hasenholz: Wir in Kiel e.V. fordert Rücktritt eines SPD-Ratsherren und stellt Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Ratsherr Karschau vergisst Befangenheitsanzeige beim Bebauungsplan Hasenholz
Ratsherr Rüdiger Karschau, direkt gewählter Stadtvertreter für Wahlkreis 14 (Hassee/Vieburg), trat beim Bebauungsplan Nr. 755 (Hasenholz) im Bauausschuss für eine Bebauung ein, und zwar in Ausführung durch den Siedlerbund. Beim Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 (Hasenholz in Vieburg/Gaarden-Süd) wirkte Ratsherr Karschau am 02.04.2009 sowohl an der Beratung als auch bei der Beschlussfassung im Kieler Bauausschuss mit.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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