Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.

Im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren bzw Bürgerentscheid spielen in Schleswig-Holstein v.a. folgende Rechtsvorschriften eine Rolle (Permanentlinks auf die gültige Fassung der Vorschrift):
Gemeindeordnung: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 9 Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 10 Bürgerentscheid
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG

Textspiegelung §16g GO S-H
Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Selbstverwaltungsaufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nach § 2 Abs. 2 verpflichtet ist, soweit ihr nicht ein Entscheidungsspielraum zusteht,
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§ 16f Gemeindeordnung S-H: Einwohnerantrag

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
§ 16f
Einwohnerantrag

(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.

(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.

(3) Der Antrag muss in Gemeinden

bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 5 %,
bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4,5 %,
bis zu 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 %,
bis zu 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3,5 %,
bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3 %,
bis zu 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2,5 %,
mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 %

der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

(4) Der Antrag braucht nicht beraten und entschieden zu werden, wenn in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein zulässiger Antrag gestellt worden ist.

(5) Über die Zulässigkeit des Antrags von Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidet die Gemeindevertretung. Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung oder der zuständige Ausschuss unverzüglich zu beraten und zu entscheiden.

Links

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein – Permanentlink zur gültigen Fassung der GO

Positionspapier zum Ostseeschutz

Dünen an der Ostseeküste bei Noer
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Pressemitteilung des BUND S-H
Gemeinsames Positionspapier: Forderungen der Naturschutzverbände und des Landesnaturschutzbeauftragten für einen besseren Schutz der Ostsee

Der Schutz der Ostsee muss dringend auf Landes- und Bundesebene sowie international verbessert werden.

Im Auftrag des Naturschutzbeauftragten Holger Gerth und aller beteiligten Naturschutzverbände veröffentlichen wir Forderungen für einen besseren Schutz der Ostsee.
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BUND-Stellungnahme zur Erweiterung Gewerbegebiet Lehmkaten in Dänischenhagen

Dänischenhagen plant die Erweiterung des Gewerbegebietes Lehmkaten nach Westen, nördlich der Straße „Postkamp“, angrenzend an das Gewerbegebiet Erdbeerfeld der Gemeinde Altenholz.
Die BUND Ortsgruppe Altenholz lehnt die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Dänischenhagen ab und bittet darum, die Entscheidung neu zu bewerten und zu prüfen, ob überhaupt ein weiteres Gewerbegebiet notwendig ist.
BUND-Stellungnahme zur Erweiterung Gewerbegebiet Lehmkaten in Dänischenhagen weiterlesen

Nationalpark Ostsee

Dünen an der Ostseeküste bei Noer
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Pressemitteilung des BUND S-H

Damit Natur wieder Raum hat

Übergabe eines Letters of Intent zur Planung eines Nationalparks Ostsee. Industrielle Nutzung der Meere vor dem Hintergrund der Klimazielerreichung

Kiel. Heute traf sich der BUND Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) sowie eine Vertreterin des Bundesverbandes mit Umweltminister Tobias Goldschmidt in Holtenau, um über Meeresschutz-Themen zu diskutieren.
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Internationaler Tag des Ostseeschweinswals

Dünen an der Ostseeküste bei Noer
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Pressemitteilung des BUND S-H

Internationaler Tag des Ostseeschweinswals: Umweltverbände fordern Ende der Stellnetzfischerei in seinem Verbreitungsgebiet

– BUND, DUH und Whale and Dolphin Conservation legen Bericht zum Schutz des Wales vor
– Schweinswal in zentraler Ostsee durch Stellnetze bedroht
– Pinger (akustische Warnmelder am Netz) als einzige technische Lösung dürfen wegen Marine nicht benutzt werden
– Ende der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet der Schweinswale letzte Option
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