Pressemitteilung des BUND S-H
BUND SH begrüßt Erlass zu Schottergärten
Der BUND Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) begrüßt den Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILI) zum Umgang mit sogenannten Schottergärten. Im Erlass vom 24.11.2020 weist das MILI auf § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung hin, nach dem die Freiflächen auf Grundstücken wasseraufnahmefähig und begrünt zu gestalten sind. Schottergärten, die häufig mit Kunststoff-Vliesen oder Folien unterlegt sind, welche das Versickern von Regenwasser verhindern, sind in der Regel nicht zulässig.
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Tag: 8. Dezember 2020
Apfel (Malus) ‚Fromms Goldrenette‘

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