Verfahren gegen Lüneburger Baumkletterin eingestellt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.

Bunte Aktionen begleiteten Baumkletter-Prozess am Amtsgericht Lüneburg

Die Umweltschützerin Cécile muss wegen zweier Baumkletteraktionen in Lüneburg keine Geldbuße zahlen. Das Amtsgericht Lüneburg stellte gestern das entsprechende Verfahren gegen sie ein.

Die Aktivistin hatte sich am 28. November 2007 an einer ROBIN WOOD-Aktion bei der Einweihungsfeier der Reichenbachbrücke in Lüneburg beteiligt. Gemeinsam mit einer Mitstreiterin war sie auf einen Baum neben der Brücke geklettert und hatte dort ein Transparent mit der Aufschrift „AUTO-ritäre Verkehrspolitik – Kein Grund zum Feiern“ aufgehängt. Deswegen sollte sie 75 Euro Bußgeld zahlen. Weitere 75 Euro wurden ihr für eine Kletteraktion gegen einen Nazi-Aufmarsch vom 14. Juli 2007 in Rechnung gestellt. Gegen beide Bescheide hatte sie Einspruch eingelegt, über den gestern vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.

In Lüneburg existiert – anders als in anderen Städten – eine „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, die es verbietet „Bäume zu erklettern“. Auch auf Straßen, Bänken und Stühlen im öffentlichen Raum zu liegen oder zu übernachten, ist in Lüneburg untersagt.

Aus Protest dagegen hatten UnterstützerInnen von Cécile, die auch unter dem Spitznamen Eichhörnchen bekannt ist, gestern vor dem Gericht demonstriert und Transparente in Bäumen aufgehängt mit den Aufschriften „Freiheit für alle Eichhörnchen“ und „Baumklettern kann zu Repressionen führen“. Am Tag vor der Verhandlung hatten sie mit Straßentheater auf den Prozess aufmerksam gemacht und gezeigt, dass sie sich ihr Recht zu demonstrieren, nicht beschneiden lassen wollen.

Das Verfahren wurde nach etwa anderthalbstündiger Verhandlung eingestellt. „Das Gericht scheint die Absurdität des Vorwurfs erkannt zu haben. Der Richter hatte jedenfalls kein Interesse an einer stundenlangen Verhandlung über das Baumklettern“, so die Kletteraktivistin, die sich selbst verteidigte. Sie hatte eine offensive Strategie mit zahlreichen Anträgen gewählt, um ihre Kritik an der Kriminalisierung von gewaltfreiem Protest unmissverständlich zu äußern. Das Publikum mischte sich ebenfalls ein. Der Richter zeigte Verständnis für die Protestaktionen.