BUND fordert: Dioxin-belastete Flächen raus aus der Nahrungsmittelproduktion!

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Nach Bekanntwerden von Grenzwertüberschreitungen bei Dioxin in Fleisch, Fett und Lebern von Kühen im Bereich von Überschwemmungsflächen an der Elbe fordert der Bund für Umwelt- und Naturschutz e. V. (BUND) die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus der Nutzung zur Lebensmittelproduktion herauszunehmen. „Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes sollte der Verzicht auf eine Nahrungsmittelproduktion den gesamten Überschwemmungsbereich von rund 5400 Hektar umfassen“, so die Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten.

Dioxine sind in der Umwelt kaum abbaubar, sie haben eine Halbwertszeit von mehreren Jahrzehnten, sind nicht wasserlöslich und werden daher im Boden kaum verlagert. Mit dioxin-belasteten Erzeugnissen aus der Region ist deshalb noch über Generationen hinweg zu rechnen.

Auch wenn in einigen Gebieten zum Teil nur die Leber der Tiere Überschreitungen von Dioxin-Höchstgrenzen zeige und das Muskelfleisch noch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liege, könne das keinesfalls eine Beruhigung für die Verbraucher bedeuten. Denn die Ungewißheit, langfristig Gesundheitsschädigungen davon zu tragen, bleibt bei jedem Bissen.

Die Dioxine gelangen im Wesentlichen über Bodenpartikel in die Futtermittel. Rein ackerbauliche Maßnahmen zur Verminderung der Dioxin-Kontamination der angebauten Nutzpflanzen wie ein tiefes Pflügen oder eine Verringerung der Vernässung könnten die Kontamination verringen. „Doch diese Maßnahmen kommen für die Region überwiegend nicht in Frage“, so Macht-Baumgarten, „denn weite Bereiche der Dioxin-belasteten Flächen liegen in Gebieten mit Naturschutzauflagen nach EU-Vorgaben wie FFH und Vogelschutzrichtlinie. Das EU-Recht darf keinesfalls gelockert werden“.

Der BUND fordert, Landwirte sollten Alternativnutzungen zur Lebensmittelproduktion in Betracht ziehen. Je nach den betrieblichen Gegebenheiten kommt z. B. eine Grasnutzung für Biogasanlagen oder Pferdehaltung in Frage. Dadurch ließe sich die landwirtschaftliche Produktion aufrecht erhalten. Mit einer deutlichen Kaufzurückhaltung ihrer Produkte müßten die Landwirte jetzt ohnehin rechnen.