§ 16f Gemeindeordnung S-H: Einwohnerantrag

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
§ 16f
Einwohnerantrag

(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.

(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.

(3) Der Antrag muss in Gemeinden

bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 5 %,
bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4,5 %,
bis zu 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 %,
bis zu 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3,5 %,
bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3 %,
bis zu 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2,5 %,
mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 %

der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

(4) Der Antrag braucht nicht beraten und entschieden zu werden, wenn in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein zulässiger Antrag gestellt worden ist.

(5) Über die Zulässigkeit des Antrags von Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidet die Gemeindevertretung. Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung oder der zuständige Ausschuss unverzüglich zu beraten und zu entscheiden.

Links

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein – Permanentlink zur gültigen Fassung der GO

Maria Luise Weissmann: Das frühe Fest. Gedichte. (1922)

Maria Luise Weissmann: Das frühe Fest. Gedichte.

Pasing bei München, Bachmair 1922. 43 S.

Entstanden 1918-1920.

Das frühe Fest

    Für Sebastian Scharnagl*

I.

II.

III.

* Sebastian Scharnagl ist ein Pseudonym Heinrich F. S. Bachmairs

** Das Gedicht „Schwester“ wurde erst nachträglich dem Band Das frühe Fest zugeordnet und ist in der Erstausgabe nicht enthalten.

Quellen- und Rechtehinweis

Die hier gespiegelten Texte von Maria Luise Weissmann stammen aus der Sammlung von Dirk Schröder, Metzingen: hor.de. Alle dort gesammelten Gedichte und anderen Texte sind gemeinfrei und unterliegen nicht dem Urheberrecht.

Design…: Abluftschacht der Tiefgarage auf Kinderspielplatz

Abluftschacht auf Kinderspielplatz
Abluftschacht auf Kinderspielplatz
Design hat nicht nur Form sondern auch Inhalt.
Vor allem Kleinkinder einer unnötigen und zusätzlichen Schadstoffbelastung auszusetzen, weil sich der (nachts beleuchtete) Abluftschacht der Tiefgarage „harmonisch“ in die „Legoland“-Spielwelt integriert, ist…

…Nächstenliebe? Nee, nee, anderes Thema.
…Ja, was ist das?
…Ist das überhaupt Design?
…Ist das böses Design?

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Ferdinand Freiligrath: Aus dem Schlesischen Gebirge

Ferdinand Freiligrath
(* 17. Juni 1810 in Detmold; † 18. März 1876 in Cannstatt)

Aus dem Schlesischen Gebirge

„Nun werden grün die Brombeerhecken;
Hier schon ein Veilchen – welch ein Fest!
Die Amsel sucht sich dürre Stecken,
Und auch der Buchfink baut sein Nest.
Der Schnee ist überall gewichen,
Die Koppe nur sieht weiß ins Tal;
Ich habe mich von Haus geschlichen,
Hier ist der Ort – ich wag’s ein einmal:
Rübezahl!
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Wechsel im Kieler Rat: Andreas Regner folgt Sönke Nonnsen

Andreas Regner, Ratsherr für WIR in Kiel in der Ratsversammlung. Foto: Jacob Zimmermann
Andreas Regner, Ratsherr für WIR in Kiel in der Ratsversammlung. Foto: Jacob Zimmermann
Quelle: WIR in Kiel
Vor wenigen Tagen ist Ratsherr Sönke Nonnsen aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten.
Nachrücker für die Wählergemeinschaft WIR in Kiel ist Andreas Regner. Der 51 Jährige ist Gartenbau-Wirtschafter und engagiert sich seit vielen Jahren in Bürgerinitiativen. Fachliche Schwerpunkte sind u.a. die Umweltpolitik, Stadtentwicklung und der Wohnungsbau.

Sein besonderes Augenmerk gilt auch der Mitbestimmung der Kielerinnen und Kieler durch Bürgerentscheide und andere Beteiligungsformen. Zuletzt engagierte sich Andreas Regner als Vertretungsberechtigter des erfolgreichen Bürgerbegehrens zum Erhalt von Freibad Katzheide.

Freibad Katzheide Kiel: Kinder- oder doch Jugendbeteiligung am 2.7. mit Freikarten

Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide. Foto und Bildrechte: Ollo - Kieler Arbeiterfotografen
Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide.
Quelle: WIR in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel lädt zur Jugendbeteiligung Katzheide ins Freibad ein. Samstag, 2.7.2016, von 10-15 Uhr ist der Eintritt frei für die Altersgruppe zwischen 11 und 21 Jahren, wenn sie „eine Idee einbringen möchten“.

Schade, dass hier eine künstliche Altersgrenze gezogen wird: Es haben sich in der Vergangenheit auch viele jüngere Kinder eingebracht mit Bildern, Straßenmalerei u.a.m.
Wie soll man einer Achtjährigen erklären, dass sie bezahlen muss und auch gar nicht mitmachen darf? Ich glaube, die ist sauer.
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Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1012 „Südlich Schönberger Straße“ für den Stadtteil Kiel-Wellingdorf

Vorentwurf B-Plan-Nr.1012
Vorentwurf B-Plan-Nr.1012
Quelle: WIR in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel stellt den einfachen Bebauungsplan Nr. 1012 „Südlich Schönberger Straße“ für den Stadtteil Kiel-Wellingdorf für das Baugebiet zwischen Schönberger Straße, Ostring und Sportanlagen Radsredder auf. Die Planungsunterlagen können bis zum 10.06.2016 im Internet aufgerufen oder im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, während der allgemeinen Dienstzeiten in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden.
Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1012 „Südlich Schönberger Straße“ für den Stadtteil Kiel-Wellingdorf weiterlesen