Kiel: Antwort auf Kleine Anfrage: Versiegelung in der Landeshauptstadt

Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 0021/2011 Versiegelung in der Landeshauptstadt Kiel

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 20.01.2011 zur Ratsversammlung am 17.02.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.02.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landeshauptstadt Kiel über den Anteil der versiegelten Flächen in Kiel?
Antwort: Ca. 58,4 km² der Flächen sind versiegelt. Das entspricht ca. 49,5 % des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel
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Kiel: Hasenholz-Kinder melden sich zu Wort

Kinder und Jugendliche des Hasenholzes hatten gestern eine illustre Runde von Vertreterinnen und Vertretern der Kieler Verwaltung und Selbstverwaltung auf ihrer Spielfläche zu Gast. Kinder und Jugendliche verschiedenen Alters stellten ihre Meinung zu der Grünfläche dar. Und das war überzeugend! Eingeladen hatte die Kieler Kinderkommission, die auch die baupolitischen Sprecher der Kieler Ratsfraktionen einlud.

…Kindermund tut Wahrheit kund…
Differenziert und gut begründet beschrieben sie die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Grünfläche für ältere und jüngere Kinder. Auch deutliche Schelte war zu hören: So wurde den versammelten Damen und Herren dargelegt, dass der Umgang mit den Kindern hier eine Unverschämtheit sei. Das saß offensichtlich, weil niemand der Anwesenden zu widersprechen wagte.

Zwei realsatirische Szenen lohnen der näheren Beschreibung:
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Kiel: Interessengemeinschaft Hasenholz gründet heute Förderverein

Heute Abend (15. Februar 2011) treffen sich um 19.30 Uhr AnwohnerInnen aus dem Krummbogen, dem Hasenholz und weiteren benachbarten Straßen um einen Förderverein zu gründen. Geplanter Name des Vereins ist Spiel- und Begegnungsstätte Hasenholz. Die Versammlung findet statt im THW-Heim, Krummbogen 79, Kiel. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Beschluss einer Satzung und Vorstandswahlen. Geplant ist, sich die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen. Der Verein soll formelle Grundlage sein für die Fortführung der Bestrebungen der AnwohnerInnen die Bebauung des Hasenholzes zu verhindern. Die Interessengemeinschaft hatte im Januar ein Konzept vorgelegt für eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit Nutzungsmöglichkeiten für Alt und Jung. Leider verfolgt der „grüne“ Bürgermeister Todeskino sowie die SPD-„Grünen“-Mehrheit im Bauausschuss bisher unbeirrt ihre Absicht der Zerstörung der ökologisch wertvollen Fläche fest.

Kiel: Flugblatt zur geplanten Hasenholzbebauung in Gaarden-Süd

Textdokumentation eines Flugblattes von WIR in Kiel.
Neubau am Hasenholz soll Kiel vor der demografischen Katastrophe retten
So lautete eines der Argumente der Befürworter für die Bebauung der Naturfläche am Hasenholz. 80% der Anwohner lehnen die Bebauung ab und stellten bei einem Termin im Ortsbeirat am 11.1.2011 ein alternatives Konzept zur Gestaltung des Hasenholzes vor. Im Anschluss sollte darüber diskutiert werden. Die Macher des alternativen Konzeptes trugen es überzeugend vor und konnten nachweisen, dass es den strategischen Zielen der Stadt gerecht wird: kinderfreundliche Stadt Kiel, Klimaschutzstadt Kiel, kreative Stadt usw..
Im Folgenden wurde das alternative Konzept allerdings kein Thema mehr, sondern die Bebauungsbefürworter nutzten die Gelegenheit, ihre Argumente zu wiederholen. Diese Argumente lauteten im Wesentlichen folgendermaßen:
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Kiel: Verkehrsentlastung der Stadtteile Hassee, Hasseldieksdamm und Russee – 2. Planungswerkstatt am 12.02.2011

Textdokumentation der Einladung der LH Kiel
Die Anmeldefrist zu den beiden Teilveranstaltungen (9 – 13.30 Uhr und 14.30 – 19 Uhr) ist abgelaufen. Zur Vorbereitung der Werkstatt finden Sie hier
Materialien zur zweiten Planungswerkstatt zum Herunterladen.
In acht PDF-Dateien ist die Bearbeitung (Stellungnahme) zur Auswertungsmatrix der ersten Planungswerkstatt von Moderation Schleswig-Holstein am 29.11.2011 dokumentiert.
Sollten Sie das Material in größerem Format als DIN A4 und mit größerer Auflösung ausdrucken wollen, so sind entsprechende (größere) Dateien nur über den Datenaustausch-Server der Landeshauptstadt Kiel ab 7. Februar 2011 befristet und auf Anfrage abrufbar. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an Rainer.Bohn@kiel.de.
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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