Berlin: Bürgerentscheid im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu Kleingartengelände

Bürgerinitiative Schmargendorf braucht Oeynhausen
Logo der Bürgerinitiative Schmargendorf braucht Oeynhausen
Die Bürgerinitiative Schmargendorf braucht Oeynhausen e.V. hat für den Tag der Europawahl am 25. Mai 2014 einen Bürgerentscheid erwirkt. Nachdem die Bezirksverordnetenversammlung das Bürgerbegehren nicht angenommen hat, entscheiden nun die Bürgerinnen und Bürger aus Charlottenburg-Wilmersdorf selber. Über 12.000 Wahlberechtigte von Wilmersdorf/Charlottenburg haben mit ihrer Unterschrift bekräftigt, dass die gesamte Kleingartenkolonie Oeynhausen als Grünland bestehen bleiben soll. Geben Sie Ihre Stimme für den Erhalt der gesamten Kolonie in Ihrem Wahllokal ab oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl!
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Zwei laufende Bürgerbegehren in Stuttgart gegen S21

3. und 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart-21 / S21
3. und 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart-21 / S21
Nachfolgend finden Sie die Wortlaute der zwei in Stuttgart laufenden Bürgerbegehren gegen das Milliardengrab Stuttgart21: Storno 21 und Leistungsrückbau S21.

3. Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 / S21 – Storno 21Unterschriftenliste
Bürgerbegehren zum Ausstieg der Stadt Stuttgart aus STUTTGART 21 wegen grundlegend neuer Lage

Als BürgerInnen der Stadt Stuttgart beantragen wir im Wege des Bürgerbegehrens nach § 21 GemO einen Bürgerentscheid zu der Frage:
Soll die Stadt Stuttgart ihre Mitgliedschaft im Projekt „Stuttgart 21“ förmlich beenden, indem sie den Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 und ihm vorangehende Projektverträge gegenüber den Vertragspartnern wegen einer grundlegend neuen Sachlage kündigt?
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Kiel: Die grüne Lunge unserer Stadt – Finissage der Kunstausstellung heute ab 15 Uhr

Ausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt in Kiel zur Unterstützung des Bürgerentscheides am 23.3. JA!
Ausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt in Kiel zur Unterstützung des Bürgerentscheides am 23.3. JA!
Heute werden um 15 Uhr in den Räumen von KIME in der Stiftstraße 13 (Nähe Exer) in Kiel die Türen für die Kunstausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt letztmalig geöffnet. Die mehrwöchige Ausstellung, die Arbeiten verschiedener Künstlerinnen und Künstler zeigt, endet mit einer Finissage, die für Besucherinnen und Besucher einige Überraschungen bereit hält.
Während der Ausstellung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit sich über das Bürgerbegehren am 23.3. in Kiel zu informieren. Die Veranstaltung unterstützt das Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel zum Erhalt des Prüner Schlages / der Brunsrade – Stimmen Sie mit JA!
Veranstalterin ist die Bürgerinitiative zum Schutz städtischer Grünflächen

Kiel: Kunstausstellung Die grüne Lunge unserer Stadt heute 15-18 Uhr

Ausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt noch bis 21.3.2014 in Kiel zur Unterstützung des Bürgerentscheides am 23.3. JA!
Ausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt noch bis 21.3.2014 in Kiel zur Unterstützung des Bürgerentscheides am 23.3. JA!
Auch heute werden um 15 Uhr in den Räumen von KIME in der Stiftstraße 13 (Nähe Exer) in Kiel die Türen für die Kunstausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt geöffnet.

Es werden Arbeiten verschiedener Künstlerinnen und Künstler gezeigt.
Sie können die Ausstellung täglich außer sonnabends von 15:00 bis 18:00 Uhr besuchen. Sie endet am Freitag, den 21. März 2014 ab 15:00 Uhr mit einer Finissage.
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Kunstausstellung in Kiel heute 15-18 Uhr: Die Grüne Lunge unserer Stadt

Impression von Ausstellungseröffnung Die Grüne Lunge der Stadt: Aubrook-Chor mit altem Liedgut
Impression von Ausstellungseröffnung Die Grüne Lunge der Stadt: Aubrook-Chor mit altem Liedgut
Auch heute werden um 15 Uhr in den Räumen von KIME in der Stiftstraße 13 (Nähe Exer) in Kiel die Türen für die Kunstausstellung Die Grüne Lunge unserer Stadt geöffnet.

Es werden Arbeiten verschiedener Künstlerinnen und Künstler gezeigt.
Sie können die Ausstellung täglich außer sonnabends von 15:00 bis 18:00 Uhr besuchen. Sie endet am Freitag, den 21. März 2014 um 15:00 Uhr mit einer Finissage.

Die Veranstaltung unterstützt das Bürgerbegehren am 23.3.2014 in Kiel zum Erhalt des Prüner Schlages / der Brunsrade – Stimmen Sie mit JA!

Veranstalterin ist die Bürgerinitiative zum Schutz städtischer Grünflächen

Das ist aber ein ganz schöner Hammer, Herr Hammerich!

Detlef Hammerich als Werbeträger für Möbel Kraft. Urheber- und sonstige Rechte bei Möbel Kraft
Detlef Hammerich als Werbeträger für Möbel Kraft. Urheber- und sonstige Rechte bei Möbel Kraft
(Vorsicht – keine Satire – Lesen kann Ihr Rechtsempfinden berühren!)

Artenschutzgutachter Detlef Hammerich von BIOPLAN macht Werbung für Möbel Kraft für zuvor im Auftrage der Stadt begutachtetes Projekt

Vereinfachte Kurzfassung:
2012/13 Gutachter für die LH Kiel zum Projekt Möbel Kraft in Kiel
2013/14 Berater für Möbel Kraft für Projekt Möbel Kraft in Kiel
2014 Werbeträger für Möbel Kraft für Projekt Möbel Kraft in Kiel
2015 ?
Fällt Ihnen was auf? Finden Sie den Unterschied!

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Unfair: Warum verstößt die Landeshauptstadt Kiel gegen ihre eigenen Nutzungsauflagen?

Vierfach illegales Werbeschild der Landeshauptstadt Kiel: Sichtbehinderung, Kreuzungsnähe, Ampelnähe, Anbringung unter Verkehrsschild.
Vierfach illegales Werbeschild der Landeshauptstadt Kiel: Sichtbehinderung, Kreuzungsnähe, Ampelnähe, Anbringung unter Verkehrsschild.
Unfair meint in diesem Zusammenhang nicht die Fragestellung, die einige schon als unziemlich empfinden mögen. Mit unfair ist auch nicht der einseitige und irreführende inhaltlich falsche Text der Landeshauptstadt Kiel gemeint. Hier geht es erstmal nur um den Umgang der Landeshauptstadt Kiel mit eigenen Regeln für das Aufhängen von Plakaten, die nachfolgend dokumentiert sind.
Die Landeshauptstadt begeht aktuell Verstösse gegen fast alle der Nutzungsregeln. Besonders interessant ist, dass dabei auch weitergehende Verstösse begangen werden, die unmittelbar eine Behinderung und Beeinträchtigung der legalen Werbeschilder für das Bürgerbegehren darstellen.
Dazu gehört das verbotene Hochschieben fremder Schilder, wie zum Beispiel in der Nähe des Bahnhofs (s. nächstes Bild) zu beobachten. Da die Unterkante eines Schildes maximal 2m hoch sein darf, wurden auf diese Weise schon Schilder des Bürgerbegehrens „illegalisiert“. Sie wurden hochgeschoben, um das eigene Schild noch platzieren zu können auf einem schon besetzten Platz. Das alles mag für manche nebensächlich scheinen, aber: Formale Rechte sind keine Formalien!
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