12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Brunsbüttel: BUND und DUH klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk

BUND, Deutsche Umwelthilfe und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein – Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben – Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft
Kiel/Berlin/Brunsbüttel: Der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 „Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.
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Kiel: Protokoll der STEG belegt: Brücke war nicht gewollt von BürgerInnen

Anmerkung A.R.: STEG in Kiel ist das Büro Soziale Stadt unter der Fachaufsicht der LH Kiel.
Ein Mangel dieses Protokolls ist es, dass es sämtliche Vorschläge listet, allerdings nicht die qualitative Wertung Naturbelassenheit, Baumschutz, Umweltpädagogik, Kinderspiel erfasst!

Textdokumentation

(Eigenschaften: erstellt von STEG-Mitarbeiterin am 1.12.2008, geändert von STEG-Mitarbeiter am 4.12.2008)

Umgestaltungsvorschläge Brook

Natur (Bäume/ Pflanzen/ Au)
Einzelne Baumkronen lichten
Naturlehrpfad mit Knick
Beschilderung der Bäume (Art, Alter, etc.)
Flusslaufveränderung (Mäander)
Bachlauf
Das Gestrüpp möglichst flach halten
Beschnitt der Eiben und Ilex auf Kugelform
Alle Bäume und Ziersträucher halten!
Säuberung des Bachlaufs (Betonreste)
Keine Bäume fällen auf/ an der großen Rasenfläche neue Bäume pflanzen (Allee?)
Möglichst „wilde“, dichtbewachsene Natur
Kastanien unangetastet lassen
Bachlauf permanent frei und sauber halten (Sumpfdotterblumen/ Schlüsselblumen pflanzen)
Blumen und Büsche (Rhododendron) pflanzen
Die Vorwaldvegetation erhalten und vorhandene Bäume dauerhaft von Baumschnittexperten pflegen lassen
Lärmdämmung am Spielplatz durch Bepflanzung
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Kiel: Offener Brief von Blücher e.V. zur geplanten Granitentfernung am Blücherplatz

Blücher e.V. (i.G.)
Blücherplatz 9a
24105 Kiel, 21. April 2010
www.bluecherplatz.de
www.bluecherplatz-kiel.de

Offener Brief

Herrn
Bürgermeister Peter Todeskino
Dezernat II Stadtentwicklung und Umwelt
Postfach 1152
24099 Kiel

Ideenwerkstatt Blücherplatz vom 26.02.2010
Pläne des Tiefbauamtes
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Fraport soll Strafanträge gegen Gegner des Flughafenausbaus zurückziehen

Amtsgericht Frankfurt verhandelt weiter gegen ROBIN WOOD-Kletterin Cécile Lecomte
Das Amtsgericht Frankfurt hat am 31.3.2010 den Strafprozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte fortgesetzt, die sich gemeinsam mit weiteren ROBIN WOOD-AktivistInnen an Protestaktionen gegen den Bau einer neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen beteiligt hatte. ROBIN WOOD protestiert dagegen, dass gewaltfreier Widerstand kriminalisiert und eine politische Auseinandersetzung um den Ausbau des Flughafens in Strafgerichte verlagert wird. Die Umweltorganisation fordert den Betreiber des Flughafens Fraport auf, alle Anzeigen und Strafanträge gegen UmweltschützerInnen zurück zu ziehen.
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Kiel: Waldorfschüler/innen pflanzten Wäldchen

Schulkinder aus der ganzen Welt wollen eine Milliarde Bäume pflanzen, allein in Deutschland sollen eine Million neue Bäume dabei helfen, das Weltklima wieder ins Gleichgewicht zu bringen: Jeder bei dieser Aktion gepflanzte Baum soll ein Symbol für Klimagerechtigkeit sein.
Initiiert wurde die bundesweite Schüleraktion „Plant for the Planet“ (Pflanzen für den Planeten) von drei Kindern aus Oberbayern. Die Idee von Felix, Franziska und Flurina Finkbeiner fiel auch in Kiel auf fruchtbaren Boden: Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule verlegten am Dienstag, 10. November, ihren Unterricht für einen Vormittag ins Freie, um auf einer öffentlichen Grünfläche in Kroog am Rande der Wellsauniederungen und des Klosterforsts Preetz ein Wäldchen zu pflanzen.
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Braunschweig: 60.000 Bäume stehen VW-Flughafenausbau im Weg

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Der Querumer Wald bei Braunschweig mit seinem zum Teil über 200 Jahre alten Eichen und Hainbuchen ist ein wertvolles Vogelschutzgebiet. Im niedersächsischen Raumordnungsgesetz ist es als “Vorranggebiet für ruhige Erholung in der Natur und Landschaft” ausgewiesen. Viele seltene und bedrohte Tierarten wie Spechte und Fledermäuse sind dort beheimatet. Braunschweig: 60.000 Bäume stehen VW-Flughafenausbau im Weg weiterlesen