Frankfurt: Fraport will bis März 300 Hektar Wald roden

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.

Kelsterbachs Bürgermeister Ockel knickt ein und will Stadtwald an Fraport verkaufen / Kahlschlag für neue Landebahn schreitet rasch fort
Fraport will bereits bis März dieses Jahres sämtliche für den Bau einer vierten Landebahn am Frankfurter Flughafen benötigten Waldflächen kahl schlagen. Bislang sollten bis März lediglich 92 von insgesamt 250 Hektar für so genannte vordringliche Arbeiten gerodet werden. Der komplette Kahlschlag würde möglich, wenn die Kelsterbacher Stadtverordneten am 9. Februar einem Eckpunktepapier zustimmen, das Kelsterbachs Bürgermeister Manfred Ockel gestern gemeinsam mit Fraport auf einer Pressekonferenz vorstellte. Es sieht vor, dass die Stadt ihre Klage gegen den Ausbau zurücknimmt und ihren Wald sowie diverse Gewerbeflächen an Fraport verkauft. ROBIN WOOD fordert die Stadtverordneten auf, dem Grundstücksverkauf nicht zuzustimmen und weiterhin solidarisch mit dem Widerstand gegen den Flughafenausbau zu bleiben.
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DIN EN 1342 – Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 1342 – 2001
Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren
(Auszug)

Größen

In dieser Norm werden die Größen der Pflastersteine nur in ihren Nennmaßen unterschieden. Die Einteilung der Pflastersteine in Größenklassen nach DIN 18502 entfällt.

Mosaikpflaster: 50 und 60 mm
Kleinpflaster: 70, 80, 90 und 100 mm
Großpflaster: darüber bis 300 mm

Exkurs: Übliche Handelsgrößen

Die Handelsgrößen sind historisch gewachsen und beziehen sich in Deutschland meist noch auf die ehemalige DIN 18502.
Großsteinpflaster: (anderer Name: Kopfsteinpflaster). Die gängigen Größen sind 13/15, 15/17 und 17/19 cm. Es sind damit „Würfel“ in den Abmessungen 14 × 14 cm, 16 × 16 cm und 18 × 18 cm gemeint.
Kleinpflaster: Gebräuchlich sind die Größen 9/11, 8/10, 8/11, 7/9, und 7/10 cm.
Mosaikpflaster: Das Mosaikpflaster ist die kleinste Pflastergröße. Üblich sind die Größen 6/8, 5/7, 4/6 und 3/5 cm.

Begriffe

1. Pflasterstein : Kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen zwischen 50 mm und 300 mm. Flächenmaße: Im allgemeinen wird das zweifache der Dicke nicht überschritten. Mindestnenndicke: 50 mm.

2. bearbeiteter Pflasterstein: Verändertes Aussehen durch mechanische oder Wärmebehandlungen.

3. Nenn-Maß: Für die Herstellung festgelegtes Maß, mit dem das Ist-Maß innerhalb festgelegter zulässiger Abweichung übereinstimmen sollte

4. Ist-Maß: Gemessenes Maß

5. Gesamtlänge: Längere Seite des kleinsmöglichen Rechteckes, das den Pflasterstein umschließen kann

6. Gesamtbreite: Kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann

7. Dicke: Dicke: Abstand zwischen Ober- und Unterseite

8. Oberseite: Oberfläche nach dem Verlegen

9. Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

10. Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche

11. Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 0,5 mm vorhanden ist (z.B. sandgestrahlt)

12. Gestockt: Mit pneumatischem Stockhammer erzeugte Erhebungen und Vertiefungen

13. Gespitzt: Mechanisch durch Spitzeisen erzeugte Oberflächen-Merkmale

14. Gespalten: Spaltrauhe Oberfläche

Anforderungen (stark gekürzt)

1. Abweichung von den Nenn-Flächenmaßen: Je nach Oberflächenbearbeitung 5 – 15 mm

2. Abweichung von der Nenn-Dicke:

Klasse 1: 30 mm
Klasse 2: 5-15 mm

Bei Segmentbögen und Schuppenverband darf die Lieferung bis zu 10 % trapez- und quaderförmige Steine enthalten (> 10 mm Abweichung). Wenn andere Verbände gelegt werden, ist bei der Bestellung darauf hinzuweisen.

3. Geprüft und angegeben werden müssen vom Hersteller u.a.:
– Widerstandfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
– Druckfestigkeit
– Abriebwiderstand
– Gleit-/Rutschwiderstand
– Wasseraufnahme

Es bestehen weitergehende Dokumentationspflichten für die Hersteller.

Exkurs Lärmentwicklung

Das Befahren von Natursteinpflasterflächen verursacht mehr Lärm als das Befahren von Asphaltdecken. Lärmmindernd wirken:
– Große Pflastergrößen
– Glatte Oberflächen
– Geringer Fugenabstand
– Gute Fugenverfüllung
– Geschwindigkeitsbegrenzungen

Exkurs: Kinderarbeit – Produktion in Indien
ardmediathek.de. Dort den Suchbegriff Kindersklaven eingeben.

EP: Gemeinsam gegen Wasserknappheit und Dürre

Struckdieksau in Kiel-Hassee/Russee ausgetrocknet
Struckdieksau in Kiel-Hassee/Russee ausgetrocknet. Foto von 2026.
Nachfolgend wird eine sehr geringfügig veränderte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Wasserknappheit und Dürre stellen für die EU eine große Herausforderung dar, so das Europäische Parlament. Die Gesamtkosten von Dürreereignissen für die Wirtschaft lassen sich über die letzten 30 Jahre auf insgesamt 100 Milliarden EUR beziffern. Die Abgeordneten fordern daher ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene. Wichtig sei zudem, Wasser zu sparen und eine wirksame Wasserpreispolitik zu etablieren.
Wasserknappheit und Dürre seien in den vergangenen 30 Jahren immer häufiger und mit zunehmender Heftigkeit aufgetreten, so das EP in dem von Richard SEEBER (ÖVP) ausgearbeiteten Bericht. Der Klimawandel dürfte diese Situation noch verschärfen. Bereits im Jahr 2007 lebte ein Drittel der Europäer in Regionen, in denen die Wasserressourcen knapp sind.

Koordiniertes Vorgehen

Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die regionalen und lokalen Behörden müssten im Kampf gegen Wasserknappheit und Dürre „unbedingt zusammenarbeiten“ und dadurch eine nachhaltige und gerechte Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten. Wasserknappheit und Dürren erforderten wegen der Besonderheiten dieses Problemkreises ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene. Es sei notwendig, im Fall von Wasserläufen, die durch mehrere Mitgliedstaaten fließen, Formen der interregionalen und staatenübergreifenden Zusammenarbeit bei der integrierten Bewirtschaftung von Wasserkörpern, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zu schaffen. Gegenseitige Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bedeute nicht, dass die Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen aufgehoben werden soll, so Seeber.

Wassereinsparung „die erste Priorität“

40 % des in der EU verbrauchten Wassers könnten eingespart werden, so das Parlament. Nahezu 20 % des Wassers in der EU gingen infolge ineffizienter Wassernutzung verloren. Wasserknappheit und Trockenheit hingen eng mit der Problematik der Wasserverschwendung zusammen. Wassereinsparung müsse deshalb „die erste Priorität“ zur Bewältigung von Wasserknappheit und Dürren sein. Grundsätzlich gehe es um eine „Kultur des Wassersparens in der EU“.

Seeber erklärte in der Debatte, dass es hinsichtlich der Wasserverbrauchsmuster sehr große Unterschiede in Europa gebe. Der Durchschnittsverbrauch schwanke in der EU zwischen 100 und 400 Litern, „obwohl eigentlich 80 Liter täglicher Verbrauch pro Person mit einem europäischen Lebensstandard vereinbar sein sollten“. Das sei auf Ineffizienz durch veraltete Technologien und auf Wasserverschwendung zurückzuführen. Beispielsweise gingen in den Verteilungsnetzen Frankreichs 30 % Wasser verloren. Das bedeutet für uns, dass wir hier in Europa ein „enormes Einsparungspotenzial“ haben. Seeber forderte, dass Europa versuchen müsse, der „globale Leader“ bei der Wassereinsparungstechnologie zu werden. Das gebiete zum einen die menschliche Seite des Problems und zum zweiten sei es „das ökonomische Gebot der Stunde“.

Wirksame Wasserpreispolitik

Um dem Problem Herr zu werden, seien u. a. umfangreiche Investitionen zur Förderung des technischen Fortschritts in allen Wirtschaftsbereichen nötig. Generell sollten Geräte zur Messung des Wasserverbrauchs eingesetzt werden, damit mehr Wasser eingespart, aufbereitet und überhaupt effizienter und rationeller verwendet wird. Die Wasserverschwendung müsse bekämpft und die Wassernutzung ausgewogener gestaltet werden, vor allem durch „Mehrfachverwendung von Wasser“.

Zudem macht das EP darauf aufmerksam, dass eine „wirksame Wasserpreispolitik“, die am wahren Wert des Wassers orientiert ist, der Verbraucherseite Anreize bietet, Wasser sparsamer zu verwenden.

Kennzeichnungssystem für den Wasserverbrauch von Erzeugnissen

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass ein Kennzeichnungssystem für den Wasserverbrauch von Erzeugnissen, wie es bereits in Bezug auf Energieeffizienz existiert, ein „geeignetes Mittel“ wäre, einen nachhaltigeren Wasserverbrauch zu erreichen. Allerdings sollte ein derartiges System freiwillig sein. Zudem sollten bestehende Kennzeichen und Kennzeichnungssysteme berücksichtigt werden, „damit nicht unter den Verbrauchern durch ein Übermaß an Informationen Verwirrung entsteht“.

594 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 45 dagegen, 12 enthielten sich.

Interview mit Thorwald Brandwein über Fassadenbegrünung – Teil 3

Vorherige Teile: 1 , 2

Frage: Stimmt es, dass vielerorts die Anzahl begrünter Flächen rückläufig ist?

Das kann ich nicht einfach so bestätigen. Fassadenbegrünung ist wohl eine so unbedeutende Marktnische, dass nirgendwo irgendwelche allgemeinen statistischen Daten darüber existieren.
Ich stelle aber subjektiv immer wieder fest, dass seit einigen Jahren mancherorts jedes Winterhalbjahr größere innerstädtische Fassadenbegrünungen ersatzlos verschwinden. In Köln sind das eine ganze Menge – vor allem dort, wo vor etwa 20 Jahren relativ viele Begrünungen neu angelegt wurden.

Ob dieser Verlust an stadtklimatisch relevanten Standorten irgendwie ausgeglichen wird, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube, dass dies i.d.R. bei weitem nicht der Fall ist.
Inzwischen werden zwar auf dem Papier (u.a. Festsetzungen im Bebauungsplan nach $ 9 BauGB) recht häufig Fassadenbegrünungen gefordert, aber sehr oft wird noch nicht einmal deren Anlage geprüft. Das heisst: Es erfolgen immer wieder Bauabnahmen obwohl die amtlich geforderte Begrünung nicht existiert und wohl auch nie existieren wird. In zahlreichen anderen Fällen werden völlig unzulängliche „Alibibegrünungen“ als satzungsgemäß akzeptiert. Spätere Bestandsprüfungen sind vermutlich mindestens „äußerst ungewöhnlich“ so dass Verwahrlosung und baldige Entfernung einer vorgeschriebenen Fassadenbegrünung niemanden stört…. Entsprechend ist das oben genannte gesetzliche Instrument in der Praxis wohl eher ein Papiertiger. Wenn der Bauherr kein Geld für Fassadenbegrünung ausgeben will, kann er dies meistens auch vermeiden. Solange entsprechende Kontrollen nicht erheblich verbessert werden, entstehen durch entsprechende Bauauflagen eher mangelhaft und abschreckende als nützliche Fassadenbegrünungen. Gute Fassadebegrünungen sind nur von Bauherren zu erwarten, die ihnen einen wirklichen Wert beimessen. Interview mit Thorwald Brandwein über Fassadenbegrünung – Teil 3 weiterlesen

Pflanzfehler

Fehler bei der Pflanzenauswahl im Garten

Autor: Gregor Dietrich

Gartenzerstörer

Fehler in der Bepflanzung macht jeder. Manche allerdings sind nicht mehr gutzumachen. Baumriesen zu fällen verbieten manche Gesetze, die Ausläufer manch wuchernder Pflanze lassen sich nicht mehr entfernen. Andere sorgen mittels chemischer Kriegsführung für das Fehlen von sonstiger Vegetation in ihrer Umgebung und einige arbeiten mit ihren Wurzeln, bis die stärkste Mauer bricht.
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