Kiel: Widerspruch gegen Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Hasenholz

Nachfolgend im Text dokumentiert oder als PDF: Hasenholz-Widerspruch
Ein/e Musteranregung /-widerspruch gegen den Bebauungsplan.

Sie können den Text einfach ausdrucken, die persönlichen Daten einsetzen und an die Stadt schicken.
Da die Eingabefrist am Jahresende endet bleiben nur die wenigen Tage.

Am wirkunsgvollsten sind eigenformulierte Texte. Gerne kann das ganze auch ergänzt werden. Die Form ist +- egal, wenn ein Name und eine Anschrift draufsteht.

(Name)
(Str. Hausnr.)

24 Kiel, den 24.12.2010

An die
Landeshauptstadt Kiel
Stadtplanungsamt
Fleethörn 9-17
2 4 1 0 3 Kiel

Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 „Hasenholz“ für das Baugebiet Kiel-Gaarden-Süd, südlich Pappelweg, östlich Pestalozzistraße, beiderseits Holunderbusch, nördlich Krummbogen 64 – 80a

Anregung / Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den o.g. Vorentwurf Hasenholz.
Gründe hierfür sind u.a.:

Mangelnde Einwohnerbeteiligung. Die gewählte Form mag den gesetzlichen Bestimmungen genügen – sie ist weit weg davon, dass die betroffenen Menschen den Planungsprozess aktiv mitgestalten können.
Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung (Verstoß gegen § 47f Gemeindeordnung)
Zerstörung einer Naturfläche mit Brückenfunktion (Biotopverbund)für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Die Fläche sollte für Kinder(gärten), Seniorenheim und EinwohnerInnen nutzbarer gemacht werden im Einklang mit der Weiterentwicklung der Grünfläche mit naturnahem Charakter. Gut wäre eine auch umweltpädagogische Betreuung der Grünfläche.
Zerstörung einer Spiel- und Erholungsfläche
– Das Nachverdichtungskonzept Kiels wird in seiner ökologischen Wertigkeit bestritten.
Ich fordere die LH Kiel auf, ein nachhaltiges Konzept zum Umgang mit dem Kieler Boden vorzulegen. Versiegelung muss Ausgleich finden.
– Die im unmittelbaren Umfeld wohnenden EinwohnerInnen lehnen zu mehr als drei Vierteln die Planung ab (Angabe der Interessengemeinschaft Spielfläche Hasenholz).

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Zum rechtlichen Hintergrund ein Zitat von Kiel.de:

Plan

Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Detaillierte Ansichten der Pläne in den aktuellen Verfahren stehen als pdf-Dokumente zur Verfügung (Größe 3 bis 5 MB, bitte beachten Sie die Ladezeiten!).

Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in zwei Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich äußern. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.

1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen.
Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.

2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie den Planentwurf einsehen.