Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) baut das OpenGBD-Portal auf. Dort können z.B. Topographische Karten (TK5 – TK100), Liegenschaftskatasterdaten, Luftbilder und verschiedene Dienste abgerufen werden. Schleswig-Holsteins Downloadportal für Offene Geobasisdaten weiterlesen
Emmy Hennings (* 17. Januar 1885 in Flensburg bis † 10. August 1948 in Sorengo)
Hypnose
Mein Leib schmerzt, irgendwo in einem fremden Land,
Ich fühle meinen Körper längst nicht mehr,
Die Füße sind wie Blei so schwer,
Die Brust ist hohl und ausgebrannt.
Mir tut nichts weh und bin doch voller Schmerzen,
Ich seh in deine Augen wie gebannt.
Ich fall in Schlaf, es flammen Kerzen,
Sie leuchten mir ins unbekannte Land.
+++ Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung für Flensburger Bahnhofshotel auf
+++ Sieg für BUND und Bürgerinitiative
+++ Wert des Naturraums nicht ausreichend berücksichtigt
Kiel/ Schleswig. Die Klage gegen den Bau eines Hotels und eines Parkhauses im Flensburger Bahnhofswald war erfolgreich, das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Baugenehmigung aufgehoben. Flensburger Bahnhofswald gerettet weiterlesen
Dünen an der Ostseeküste bei NoerPressemitteilung des BUND S-H Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben
+ Naturschutzverbände im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags: Aktionsplan Ostseeschutz schnell umsetzen!
+ Fischereifreie Schutzgebiete tragen zur Erholung der Fischpopulationen bei Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben weiterlesen
Emmy Hennings (* 17. Januar 1885 in Flensburg bis † 10. August 1948 in Sorengo)
Ätherstrophen
Jetzt muss ich aus der großen Kugel fallen.
Dabei ist in Paris ein schönes Fest.
Die Menschen sammeln sich am Gare de l’est
Und bunte Seidenfahnen wallen.
Ich aber bin nicht unter ihnen.
Ich fliege in dem großen Raum.
Ich mische mich in jeden Traum
Und lese in den tausend Mienen.
Es liegt ein kranker Mann in seinem Jammer.
Mich hypnotisiert sein letzter Blick.
Wir sehnen einen Sommertag zurück…
Ein schwarzes Kreuz erfüllt die Kammer…
Textspiegelung §16g GO S-H Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein§ 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).